Hallo liebe Community, ich habe eine scheußliche Handschrift und bin mir sicher, dass es auch den Lehrern zu Gute käme, wenn ich dieses Schriftbild wesentlich verbessern könnte. Da der Mensch ein Gewohnheitstier ist, scheint das jedoch auf die Kürze der Zeit per Handschrift nicht umsetzbar. Deshalb hatte ich den Gedanken, in den schriftlichen Abiturklausuren Deutsch und Musik eine elektronische Schreibmaschine zu verwenden.
Diese macht so gut wie gar keinen Lärm und hat verständlicherweise ein sehr gutes Schriftbild. Meine Frage ist: Gibt es irgendeinen Passus in den Prüfungsverordnungen, dass nur mit Hand geschrieben werden darf? Ich meine, ein Laptop ist ja was komplett anderes. Er kann als unzulässiges Hilfsmittel verwandt werden. Aber mit einer Schreibmaschine kann man ja nur wirklich eins: Schreiben. Danke im Voraus, tamusi447.