Du könntest dich ja z.B. Ausbildungssuchend melden bei deiner Berufsberatung!?

Natürlich müsstest du dann auf die Vorschläge reagieren, aber dies dürfte kein Problem sein in der heutigen Zeit mit Online-Diensten...

Du musst ja nur eine von diesen 4 Voraussetzungen erfüllen, damit die Eltern den Kindergeldanspruch erhalten:

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Falls noch aktuell - hier noch das Formular zum Ausfüllen und bestätigen lassen vom Ausb.betrieb: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031910.pdf

Bitte beachten: Wird die vorgeschriebene Abschlussprüfung vor Ablauf der vertragsmäßigen Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung. Dies gilt grundsätzlich auch für Berufe, in denen die Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis oder Anerkennung abhängig ist. In diesen Fällen kann ein Kind für den Kindergeldanspruch ungeachtet der vertragsmäßigen Ausbildungszeit nur bis zum Ablauf desjenigen Monats berücksichtigt werden, in dem es Kenntnis vom Bestehen der Abschlussprüfung erlangt hat.

Gruß siola5563

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Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft!

Einschränkungen gibt es nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium: hierbei sind max. 20 Wochenstunden beim Hinzuverdienst erlaubt.

Bei Arbeitslos gemeldet gibt es Einschränkungen im Alter und Hinzuverdienst: Kindergeldanspruch nur bis zum 21. Lebensjahr und max. Hinzuverdienst als geringfügig Beschäftigter als 538-Euro-Minijob.

Gruß siola5563

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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2023/2023_06_26_versicherungsnummernacheis.html

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Kindergeld müssen grundsätzlich die Eltern beantragen, ausser du wärst bereits Vollwaise:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

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