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Hallo ana, meine Ausbildung zum Steuerbeamten ist schon etwas her und auch mein freiwilliges Gasthörerstudium BWL an der FH ist nicht mehr taufrisch. Von daher nimm bitte meine Überlegung nur ohne Gewähr an: Der Fall ist doch dieser: Du kaufst für deine Firma einen Drucker und Kopierpapier. Dafür musst du etwas bezahlen. Der Gesamtbetrag kommt von der Bank, welches ein Bestandskonto ist. Dort wird etwas weniger. Die gezahlte MWSt ist zwar Aufwand, aber kann von einem Kaufmann als Vorsteuer gegen die MWSt Zahllast gegengerechnet werden: Ist ja durchlaufender Posten. Der Drucker geht ins Bestandskonto, oder wie du sagst, Anlagenkonto, weil er ja nun den Bestand an Büromaschinen erhöht. (Da fällt mir das Thema Afa ein. Je nachdem, ich bin schon länger pensioniert und weiß nicht, wie das bei Kleingeräten jetzt aussieht. Möglicherweise werden die heute gleich abgeschrieben und nicht mehr auf die Nutzungsdauer verteilt.) Dein Kopierpapier und der Drucker sind aber auch Büromaterial und so gleichzeitig Aufwand. Das du von der Verkaufsfirma einen Skonto eingeräumt bekommen hast, interessiert doch deine eigene Buchführung eigentlich nicht. Das muss der Verkäufer bei sich als Aufwand buchen, denn es mindert ja seinen realen Erlös. (Gewinn will ich in diesem Zusammenhang noch nicht sagen, denn der Skonto ist mit Sicherheit in die Gewinnmarge einkalkuliert) Bei dir steht also lediglich die Summe, die du insgesamt zu zahlen hast und wenn das weniger ist, als sonst, bleibt immer noch eine Rechnung, die deine Bank begleichen muss. M.E. ist die Skontogewährung in der Käuferrechnung beim Käufer unerheblich, denn er muss seine Rechnung bezahlen, ob mit oder ohne Skonto. Du buchst nur die Endsumme. Ob du etwas billiger kaufen konntest oder nicht, geht allenfalls in die Kostenund leistungsrechnung hinein, nicht aber in die normale Buchführung. Der Verkäufer hingegen gewährt Skonto und verdient weniger, hat also real weniger im Portemonnaie und muss dieses Weniger als Aufwand verschmerzen. Es ist also ein logisches Problem, was du buchungstechnisch gar nicht lösen kannst und brauchst.. Ansonsten gilt ja, keine Buchung ohne Gegenbuchung und du musst auf allen Seiten die Konten ausgeglichen haben. Mein Problem damals war, dass ich immer daran denken musste, dass auf Aufwands und Ertragskonten anders gebucht wird, als auf Bestandskonten. Bestandskonten gehen gleich in die SB und die anderen erst über GuV und EK an die SB. Es ist nur eine Idee, vielleicht erfährst du noch eine andere kompetentere Lösung. Es würde mich sehr interessieren, ob ich mit meiner Vermutung ganz weit weg liege. Ich hab die Ja- Komponente bei Kommentarbenachrichtigungen angeclickt. Vielleicht kannst du mir die richtige Lösung mitteilen. lg Michael