Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn in den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Schulgesetzesregelungen. Sofern du ein Gymnasium besuchst, gibt es keine "Spengelpflicht", was bedeutet, dass ein Wechsel auch prinzipiell während eines laufenden Schuljahres möglich ist. Sofern Dir also keine gesetzlichen Rahmenbedingungen den Wechsel verbieten, ist es Ermessenssache der Schulleitung (an beiden Schulen), ob Dir der Wechsel gewährt wird oder nicht. Prinzipiell wird der Wechsel während eines laufenden Jahres nur ungerne zugelassen, da sich für die neue Schule ein paar Probleme hinsichtlich deiner Bewertung stellen. Du wirst schon triftige Gründe anführen müssen, warum du die Schule verlassen möchtest. Das Argument eines näheren Schulweges wiegt da eher schwach.
Ich rate Dir, dich mit deiner Schulleitung und dem Sekretariat sowie den entsprechenden Personen an deiner neuen "Wahlschule" in Verbindung zu setzen. Durch ein Gespräch werden viele Unklarheiten geklärt und du erfährst näheres über deine tatsächlichen Chancen.