Also jetzt nochmal zur Klarstellung für alle die diese Frage haben und die gleiche Sorge teilen:
Gemäß des türkischen Militärdienstgesetzes haben türkische Staatsbürger, die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren und im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind, die Möglichkeit, den Militärdienst durch den Kauf von ''dövizli askerlik'' (Geldbetrag für Militärdienst) zu umgehen.
Um für den ''dövizli askerlik'' in Frage zu kommen, müssen diese Personen sich jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren (1095 Tage) im Ausland aufhalten. Die Tage, an denen sie für touristische Zwecke in die Türkei einreisen, werden nicht in die 1095-Tage-Frist einbezogen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass du während dieser drei Jahre über eine offizielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügen musst. Wenn du nicht arbeitest, benötigen du eine Arbeitslosenbescheinigung. Wenn du Unterstützung von offiziellen Institutionen erhältst, musst du dies ebenfalls nachweisen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass es eine Gebühr für den ''dövizli askerlik'' gibt. Den genauen Betrag weiß ich momentan nicht. Dieser schwankt von Jahr zu Jahr(im Jahr 2018 betrug die Gebühr 2.000 Euro). Diese Gebühr muss an die von den türkischen Konsulaten im Ausland autorisierten Banken gezahlt werden.
Kurz gesagt: Wenn du als doppelter Staatsbürger in Deutschland geboren wurdest und seit deiner Geburt dort lebst, musst du nicht zum Militär, wenn du die Bedingungen erfüllst, um vom ''Dövizli Askerlik'' Programm zu profitieren.
Aber: Setze dich bei diesem Thema mit deinen örtlichen Konsulaten auseinander um das Verfahren einzuleiten und Fragen zu klären.
Quelle: http://berlin.bk.mfa.gov.tr/Mission/ShowInfoNote/363509