Nach deutschem Recht, mußt du nur glaubhaft nachweisen, das du die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt in diesem Geschäft gekauft hast.
Kassenzettel wäre von Vorteil...ist aber nach deutschem Recht nicht erforderlich.
Ein Zeuge, der dich beim Kauf der Sache begleitet hat (Freundin, Freund, Nachbar etc.) reicht völlig aus, um den Kaufvorgang zu bestätigen.
Solltest du keinen Zeugen und keinen Kassenzettel haben, dann wird es für dich schwierig, dein Recht durchzusetzen...auch wenn du recht hast!
Du kannst dann nur auf ein Entgegenkommen des Geschäftes hoffen...oder klagen!
Aber wer macht das schon, bei solch geringfügigen Summen.
Da übersteigen die Gerichtskosten den Wert der Sache.
Darauf spekulieren allerdings die Geschäfte bzw. deren Besitzer.
Leider machen viele Geschäfte. das Vorlegen des Kassenzettel zur Bedingung um Ware zu ersetzen, umzutauschen oder überhaupt eine Reklamation anzuerkennen.
Nicht ins Boxhorn jagen lassen. Ein Kassenbon ist nicht notwendig...ein Zeuge tut es auch!
Es ist allerdings erschreckend, wie wenig (so ziemlich fast alle) Verkäufer es gibt, die das wissen bzw. überhaupt schon mal davon gehört haben.