Kein Kassenbong keine garantie?

7 Antworten

Nach deutschem Recht, mußt du nur glaubhaft nachweisen, das du die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt in diesem Geschäft gekauft hast.

Kassenzettel wäre von Vorteil...ist aber nach deutschem Recht nicht erforderlich.

Ein Zeuge, der dich beim Kauf der Sache begleitet hat (Freundin, Freund, Nachbar etc.) reicht völlig aus, um den Kaufvorgang zu bestätigen.

Solltest du keinen Zeugen und keinen Kassenzettel haben, dann wird es für dich schwierig, dein Recht durchzusetzen...auch wenn du recht hast!

Du kannst dann nur auf ein Entgegenkommen des Geschäftes hoffen...oder klagen!

Aber wer macht das schon, bei solch geringfügigen Summen.

Da übersteigen die Gerichtskosten den Wert der Sache.

Darauf spekulieren allerdings die Geschäfte bzw. deren Besitzer.

Leider machen viele Geschäfte. das Vorlegen des Kassenzettel zur Bedingung um Ware zu ersetzen, umzutauschen oder überhaupt eine Reklamation anzuerkennen.

Nicht ins Boxhorn jagen lassen. Ein Kassenbon ist nicht notwendig...ein Zeuge tut es auch!

Es ist allerdings erschreckend, wie wenig (so ziemlich fast alle) Verkäufer es gibt, die das wissen bzw. überhaupt schon mal davon gehört haben.


Richi008 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 02:23

Hast du zufällig einen Paragraphen für mich ?

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opajoerg  19.12.2016, 03:55
@Richi008

Hier erst mal ein Link zum allgemeinen Kaufrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)

Ansonsten BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 433 bis 479

Der Grundsatz zum Vertrag und etwas anderes ist ein Kauf nicht, ist, das ein Vertrag eine mündlichen Einigung der Vertragspartner bedarf.

Das heißt...es ist noch nicht mal (streng gesehen) ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig. Zur Sicherung beider Parteien sollte aber, in solch einem Fall, mindesten ein Zeuge (im besten Falle jemand neutrales) dabeisein.

Da ansonsten, bei einer Unstimmigkeit, das Beweisen und das Durchsetzen des Anliegens recht schwer sein dürfte.

Das ist der einzige Grund warum überhaupt Kaufverträge schriftlich fixiert werden.

Notwendig sind sie, nach deutschem Recht, nicht!

Beispiel:

Sogar der Kauf eines neuen  Autos könnte, rein rechtlich gesehen, nur per Handschlag getätigt werden und hätte somit alle Kriterien eines rechtlich verbindlichen Kaufvertrages erfüllt.

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Manche Läden sind da sogar noch ein wenig kulant im umtauschen, aber an sich müssen sie es nicht machen. Aber ich würde es einfach mal probieren. Kostet ja nix :)

Hallo, hast du mit Karte gezahlt? Dann steht evt. der Buchungsvorgang auf dem Kontoauszug. Damit kannst du dann reklamieren.

Das ist mir auch schonmal passiert.

Ich bin dennoch nach Obi gegangen, habe denen das erklärt und die haben mir das anstandslos umgetauscht. Manche sachen können die auch so nachhalten wie lange sie das schon im Programm haben.

Also selbst wenn du nicht mit Karte gezahlt hast, einfach hingehen und die Sache erklären.

Wenn du mit karte gezahlt hast kannst dus evtl noch mit nem kontoauszug zurückgeben. Ansonsten keine chance