Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer
30 Jahre oder älter ist,
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.
BEGLEITUNG MUSS EINGETRAGEN SEIN
Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.
Wichtig ist in jedem Fall: Jede Person, die Dich begleiten soll, muss in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn die Person nicht eingetragen ist, dann zählt sie offiziell auch nicht als Begleitperson, egal ob sie theoretisch die (Begleit-)Voraussetzungen erfüllen würde. Bei einer Kontrolle führt dass dazu, dass Ihr Euch (also Du und ggf. auch die uneingetragene Person, die Dich hat fahren lassen) auf rechtliche Konsequenzen einstellen müsst - bis hin zum Entzug Deiner Fahrerlaubnis!
Auch wenn eine Schulung für die Begleitung nicht vorgeschrieben wird, ist eine gemeinsame Vorbereitung auf die Begleitzeit sehr zu empfehlen. Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an, auf der die Aufgaben der Begleitung vermittelt und besonders den Erwachsenen Verhaltenstipps für das gemeinsame Fahren gegeben werden.
Frag einfach nochmal bei der Behörde nach.