Müssen Azubis beim Amtsgericht oder der Stadt z.B Justizfachangestellte trotz Corona zur Arbeit kommen?
Habe Frage und zwar wir oben erwähnt, Müssen Azubis die beim Amtsgericht z.B. die Ausbildung zum Justizfachangestellten oder so ähnlich zur Arbeit in der Ausbildung kommen oder sind die freigestellt?Die gleiche Frage für die Ausbildung wenn man eine in der Zeit bei der Stadt irgendwo im Büro oder beim Arbeitsamt macht, Müssen die kommen?
2 Antworten
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Auch für öffentliche Arbeitgeber gibt es Arbeitsschutzvorschriften, die einzuhalten sind. Aktuell ist die Sars CoV-2-Arbeitsschutzregel empfohlen, um diese Pflichten zu erfüllen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem einzelnen Arbeitgeber. In diesem Rahmen müssen auch Auszubildende und Beamtenanwärter/innen Dienst leisten. Diese wurden im ablaufenden Jahr sogar sehr verstärkt eingesetzt, z.B. zur Kontaktpersonennachverfolgung. Und sie haben vielfach einen super Job gemacht.
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Wenn Arbeit angesagt ist, dann haben auch die Azubis zur Arbeit an zu treten