Eine KA zu annullieren liegt im Ermessen des Lehrers. Eine veränderte Notenskala (um den Schnitt zu verbessern) ist auch akzeptabel und nicht verboten. Wenn er die KA annulliert, müsste er sie eigentlich wiederholen, denn sonst fehlt ja bei der vorgeschriebenen Anzahl eine Arbeit. Ist er über diese Anzahl schon hinaus, muss er nicht wiederholen. Allerdings betrifft eine Wiederholung die gesamte Klasse, wer also eine 1 oder 2 hatte, hat Pech gehabt. Ein schlechter Schnitt (weniger als 4,5) ist nur bedingt ein Grund, die Arbeit zu wiederholen, wenn nämlich der dort abgefragte Stoff überhaupt noch nicht behandelt worden ist.
Wie schon irgendwo gesagt, kommt es auf das Bundesland an.