Gibt es für Gymnasien eine Vorschrift oder ein Gesetz, wodurch Klassenarbeiten (KA) bei einem schlechtem Gesamtdurchschnitt annulliert werden können?

Kurz zur Erklärung: Ein Lehrer hatte bei der Kontrolle einer KA die Notenskala verändert, um den Durchschnitt für alle Schüler zu verbessern und der Schwierigkeit der Arbeit anzupassen (also aus Note 2 wird Note 1 und aus Note 6 wird die 5 usw.). Weil die KA aber trotzdem insgesamt sehr schlecht ausgefallen ist (2x1, 1x2, 3x4, einige Fünfen und trotz angepasster Notenskala eine Sechs), soll die KA nun annulliert werden, weil die Berechnung der Noten (also das Anpassen der Notenskala) nicht rechtens ist, also von der üblich geltenden Skala abweicht.

Ich kann natürlich die Eltern verstehen, die enttäuscht sind über das Ergebnis der KA. Aber dafür gibt es doch die Möglichkeit einer Wiederholung...

Freu mich auf alle Meinungen...