Wohnen ist ein Grundrecht. Solange du die neue Wohnung nicht beziehen kannst, musst du daher zwangsläufig in der alten Wohnung wohnen bleiben. Das wird deinen jetzigen Vermieter und Nachmieter nicht freuen, aber du kannst ja nichts dafür. Jedenfalls ist es dir nicht zuzumuten, dass du unter der Brücke oder in einem Hotel schlafen musst.
Den neuen MV würde ich keinesfalls ändern lassen. Du hast einen gültigen Mietvertrag und es gibt keinerlei Grund für dich auf irgendetwas zu verzichten, was dir aus diesem Mietvertrag ggf. zusteht. Evtl. muss dein neuer Vermieter für die alte Miete aufkommen.

Wie auch immer...

Es sich schon Leute wegen solchen Geschichten obdachlos geworden.
Lass dich unbedingt von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten! Du könntest vielleicht auch den Mieterverein nach Rat fragen.

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Bei Verkauf oder Vermietung muss der Verkäufer oder Vermieter schon in der Anzeige die Angaben zum Energieausweis machen. Dazu gehört zum einen der Verbrauch oder alternativ Bedarf (Endenergieverbrauch / Endenergiebedarf), aber auch die Angabe zum wesentlichen Energieträger (also Gas, Öl, Kohle, Fernwärme etc.).

Strom kann sowohl ein Nachtspeicherofen als auch eine Wärmepumpe sein. Eine Wärmepumpe entnimmt die Wärme ähnlich einem Kühlschrank aus der Luft, braucht aber wie der Kühlschrank eine Pumpe dazu, die elektrisch betrieben wird.
Fernwärme kann sowohl mit Gas, Öl, Biogas als auch Müllverbrennung oder Kohleverbrennung, also mit allem möglichen hergestellt werden. Bei Fernwärme wird oft KWK als Kürzel für Kraftwärmekopplung geschrieben. KWK fossil wäre zum Beispiel Fernwärme aus Kraftwärmekopplung mit fossilem Brennstoff.

Zentralheizung oder Etagenheizung hat wenig mit dem Brennstoff zu tun, sondern damit, wo im Haus die Heizung ist. Eine Etagenheizung ist im Regelfall eine Gasheizung in der Wohnung. Eine Zentralheizung ist meist im Keller oder in einem Heizungsraum untergebracht und versorgt das ganze Haus. Der Brennstoff kann hier alles Mögliche sein.

Die Angaben im Inserat sind natürlich nur so gut und zuverlässig, wie sie vom Inserenten eingegeben wurden.

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Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, ist er meines Wissens bindend und müsste erst einmal von einer Seite ordentlich mit entsprechender Kündigungsfrist gekündigt werden.

Insofern macht die Suche nach weiteren Mietern wenig Sinn.

Man könnte natürlich erwägen, einen Mietvertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen. Aber solange der Mieter keine entsprechenden Signale sendet ...

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Es gibt im Baumarkt dafür einen Silikonentferner (gelbe Packung mit einem Fläschchen und einem kleinen Pinsel).

Man entfernt zuerst mit einer Spachtel (behutsam) oder einem Cutter (ebenfalls behutsam) soviel von dem Silikon wie möglich und pinselt dann die verbleibenden hartnäckigen Überreste mit dem Silikonentferner ein. Die Silikonvernetzung wird dadurch aufgelöst und man kann es dann recht gut abschaben. Eventuell ein paar mal wiederholen.

Kostet zwar etwas, aber man spart sich damit viel Stress, denn Silikonreste sind sehr hartnäckig.

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Auf längere Sicht dürfte die Münze irgendwann anfangen zu rosten.

Wenn alles gut geht wird sie unten in das Flusensieb gepumpt, wo man sie leicht rausholen kann.

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Nein

Ich finde es eher komisch, dass es so viele Leute gibt, die nicht mehr persönlich miteinander sprechen (wollen ?) und praktisch nur noch per WhatsApp, SMS, E-Mail, ... kommunizieren.

Ein Telefonat ist immer noch persönlicher und es lässt sich im Gespräch sehr viel schneller wesentlich mehr Information untereinander austauschen. Außerdem entstehen weniger Missverständnisse.

Ich finde ein Telefonat auch zeitlich viel effektiver. Schreiben nimmt ziemlich viel Zeit in Anspruch, zumindest dann, wenn man auch auf Rechtschreibung und Verständlichkeit achtet.

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Nie wieder ohne, Top Teil

So ein Saugroboter ist top, aber nur, wenn er den Raum und Hindernisse (z.B. per Laserscanner) erkennt und den Raum dann systematisch absaugt. Roboter, die nach dem Zufallsprinzip den Raum absaugen, sind nicht gut.

Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass der Roboter auch unter dem Sofa und vor allem regelmäßig saugt, auch wenn man nicht Zuhause ist. Einen Nachteil kann sein, dass er bei Treppen nicht weiter kann und bei Schwellen oder niedrigen Hindernissen hängen bleiben kann. Auch Kabel, Schnürsenkel und Socken etc. sollten nicht herumliegen.

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Ich würde es mit einem Stückchen Gummimatte zwischen Kachel und Stange versuchen (sollte bei der Montage alles trocken sein).

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Ich persönlich finde "Eigentum verpflichtet!" Wir alle haben eine gesellschaftliche Verantwortung.

Sie schreiben, dass der Durchschnittsmiete am Standort Ihrer Wohnung ca. 16 Euro/qm beträgt. D.h. die Wohnung befindet sich in einer Stadt, in der akuter Wohnraummangel besteht (z.B. München), denn ansonsten wäre die Durchschnittsmiete nicht so hoch. Hier gibt es viele Menschen, die trotz intensiver Suche keinen bezahlbaren Wohnraum finden und in ihrer Not nicht selten auch bereit wären, eine Wohnung im schlechten Zustand zu mieten. Ich denke, Sie könnten mit einem Durchlauferhitzer Warmwasser leicht zur Verfügung stellen und sicher auch einen Mieter finden, der handwerklich begabt ist und für eine günstige Miete bereit ist das eine oder andere selber herzurichten. Als ich Student war, war ich genau so ein Mieter. Ich habe damals alles Mögliche in meiner damaligen Mietwohnung saniert und der Vermieter hatte die benötigten Materialien bezahlt. Eine sog. Win-win-Situation.

Sie könnten einen Zeitmietvertrag für eine fest vereinbarte Dauer abschließen, damit Sie die Immobilie später dann unvermietet (für den Verkauf wichtig) verkaufen können. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass ein Zeitmietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen kann, wenn Sie das Mietverhältnis trotz Ablauf der vereinbarten Mietdauer (Zeitmietvertrag) an denselben Mieter weiter vermieten. Das sollten Sie daher nicht tun. Soviel nur als grobe Info.

Wenn Sie die Wohnung vermieten, helfen Sie Anderen und zugleich auch sich selbst. Denn wenn Ihre Wohnung verfällt, werden Sie später in 15 Jahren vermutlich auch keinen besonders guten Kaufpreis erzielen.

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Leider gibt es immer wieder falsche Vorstellungen darüber, was ein Notar leistet.

Der Notar ist für die ordentliche Beurkundung und rechtssicheren Eigentumsübergang zuständig, nicht aber für die persönliche Finanzplanung in der Abwicklung. Der Notar wäre u.U. dann verpflichtet, wenn er nachweislich eine entsprechende eindeutige und unmissverständliche Anweisung bzgl. der benötigten Vertragsgestaltung bekommen und er diese dann ignoriert hätte. Einem Notar einen Fehler nachzuweisen, dürfte nicht leicht sein.

Ich vermute aufgrund Ihrer Schilderung, dass Sie von privat - also ohne Makler - gekauft (und ggf. auch verkauft) haben. Ein guter Makler fragt den Käufer üblicherweise nach den finanziellen Gegebenheiten (der Finanzierung) und prüft vorab auch die Verträge. Ein solcher Makler achtet schon aus Eigeninteresse darauf, dass es nicht zu Problemen in der Abwicklung kommt und hätte sicherlich gegenüber dem Notar auf ein entsprechend realistisches Zahlungsziel im Kaufvertrag der Wohnung gepocht.

Bevor es schlimmstenfalls zu einer Rückabwicklung kommt, würde ich schnellstens eine offene und klärende Kommunikation mit dem Verkäufer der Wohnung empfehlen und hier um Verständnis werben und vorsorglich außerdem auch Möglichkeiten zur Zwischenfinanzierung prüfen.

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Wie schon von GGImmo erwähnt, ist die Vereinbarung einer Tippgeberprovision bei einigen Maklern durchaus möglich, wenn Sie einem Makler einen Vermarktungsauftrag vermitteln können und dieser die Immobilie in Folge Ihres Tipps dann auch erfolgreich verkaufen kann und schließlich daraus Provision erhält.

Allerdings handhabt die Details jeder Makler anders. Nicht jeder Makler ist bereit, einen Tipp zu belohnen. Wir z.B. zahlen für einen verwertbaren Tipp im Erfolgsfall dem Tippgeber sehr gerne eine Provision. Bei uns ist die Höhe der Tippprovision allerdings nicht an den Wert einer Immobilie gekoppelt, sondern richtet sich vielmehr nach der Qualität und Verwertbarkeit eines Tipps (z.B. Art des resultierenden Vermarktungsauftrages, Vermarktbarkeit des Objekts). Genauere Informationen zur Tippgeberprovision finden Sie bei uns in diesem Artikel.

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Sie sollten auch daran denken, dass Ihre Anzeige mit jedem Tag weiter nach hinten rutscht und damit weniger Aufmerksamkeit durch neue Besucher erhält.

Als Makler würde ich daher eher eine neue Anzeige schalten, auch wenn die Merkliste verloren geht. Jemand, der auf der Merkliste steht, bemerkt Ihre Änderung erst, wenn er Ihre Anzeige neu suchen muss. Es ist mitunter auch für den Verkauf von Vorteil, wenn neue Interessenten nicht sehen, wie lange genau Ihre Anzeige schon online ist und wie oft diese angesehen wurde. Es könnten die falschen Schlüsse daraus gezogen werden.

Abseits davon ist der Weg über Ebay-Kleinanzeigen ohnehin eigentlich nicht der beste Weg um ein Haus zu verkaufen. ;-)

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Ein guter und fachkundiger Makler kümmert sich i.d.R. darum, dass alle wichtigen Unterlagen für die Bankfinanzierung vorhanden sind. Bauunterlagen sind in der Regel beim Bauamt oder auch Grundbuchamt vom Makler beschaffbar. Wir z.B. zeichnen Grundrisse auch selbst.

Sollten einmal bestimmte Unterlagen tatsächlich nicht beschaffbar sein, weil die Unterlagen nicht mehr existieren oder niemals erstellt wurden (z.B. eine Baubeschreibung bei einem privat gebauten Haus), dann klärt ein guter Makler das als fachkundiger Gesprächspartner direkt mit der Bank ab, so dass es dann auch keine Finanzierungsprobleme gibt.

Keinesfalls sollten Sie als Käufer im Vorfeld eines Kaufs selbst einen Architekten auf Ihre Kosten damit beauftragen, Pläne zu erstellen.

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Ein Immobilienmakler kann eine Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau haben, muss es aber nicht zwingend.

Eine solche (oder vergleichbare) fundierte Ausbildung im Immobilienbereich zu haben, ist für einen Immobilienmakler ein erheblicher Vorteil, weil man zur erfolgreichen und verantwortungsvollen Vermittlung von Immobilien einiges an Knowhow haben muss bzw. haben sollte.

Man kann andersherum eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau absolviert haben, dann aber später u.U. in einem ganz anderen Bereich (also nicht als Makler) arbeiten. Z.B. bei einer Bank oder bei einem Bauträger.

Es ist von daher also nicht einfach "dasselbe". Das eine ist die Ausbildung, das andere die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit.

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Die Bauzinsen sind gestiegen und werden so weit einschätzbar noch weiter steigen.

Gerade weil die Preise auf sehr hohem Niveau sind, wird das früher oder später dazu führen, dass sich weniger Haushalte noch den Kredit für eine Immobilie leisten können. Die Inflation belastet die Haushalte zusätzlich, da die Lebenshaltungskosten weniger für die Tilgung eines Kredites übrig lassen.

Die logische Folge aus dieser Entwicklung könnte sein, dass das Angebot an Immobilien steigt und die Preise dann mindestens stagnieren, wenn nicht sogar fallen. Ggf. tritt der Effekt etwas verzögert ein.

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Der Wohnberechtigungsschein dient Ihnen gegenüber dem Vermieter als Nachweis, dass Sie Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung haben. Dass der Vermieter das Original sehen möchte, ist nur verständlich, da er seine geförderte Wohnung nur an Berechtigte vermieten darf.

Sie sollten den Original-WBS dem Vermieter vorzeigen, damit er die Echtheit prüfen kann. Bringen Sie am besten auch gleich eine Kopie davon mit und bieten Sie diese dann dem Vermieter für seine Unterlagen an.

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