Moin, Moin,

Du bist rechtlich nicht verpflichtet, die Schulden Deines Bruders zu bezahlen. In Deutschland haftet jeder Erwachsene für seine eigenen Verbindlichkeiten, es sei denn, Du hast eine Bürgschaft oder Garantie übernommen, was hier vermutlich nicht der Fall ist. Dein Erspartes gehört Dir, und niemand kann Dich zwingen, es abzugeben.

Die moralische Frage, ob Du Deinem Bruder helfen möchtest, ist natürlich eine andere. Aber selbst wenn Du ihm helfen möchtest, solltest Du sehr gut abwägen, ob und wie Du das tust. Es könnte sein, dass er weiterhin Schulden macht, wenn es keine grundlegende Veränderung in seinem Verhalten gibt. Einfach Geld zu geben, löst das Problem oft nicht, sondern verschiebt es nur.

Überlege stattdessen, wie Du ihn unterstützen kannst, ohne Dich selbst finanziell zu gefährden. Vielleicht kannst Du ihm helfen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, damit er langfristig einen Weg aus der Situation findet. Es ist wichtig, Grenzen zu setzen, damit Deine finanzielle Sicherheit nicht darunter leidet. Dein Erspartes könnte für Deine eigene Zukunft entscheidend sein.

LG aus Schönaich / BW

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Moin, Moin,

Ein Motivationsschreiben sollte idealerweise eine Seite lang sein. Es sollte prägnant und klar formuliert sein, damit der Leser schnell Deine wichtigsten Qualifikationen, Ziele und Deine Motivation erkennen kann. Längere Texte riskieren, dass wichtige Punkte übersehen werden.

Halte es kurz und überzeugend!

Ich habe einige Posts hier geschrieben:

Beruf und Karriere - Haus & Garten Ratgeber

Viel Erfolg und gutes Gelingen!

LG aus Schönaich / BW

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Moin, Moin,

Die Gründung einer Sanitärinstallateur-Firma erfordert fachliche Qualifikationen sowie finanzielle und organisatorische Vorbereitung. Da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, musst Du entweder selbst einen Meisterbrief im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk besitzen oder einen Meister als Betriebsleiter anstellen.

Alternativ kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung beantragen, wenn Du über langjährige Berufserfahrung oder gleichwertige Qualifikationen verfügst. Eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer ist Pflicht.

Nach der fachlichen Qualifikation folgt die Gewerbeanmeldung und die Wahl einer passenden Rechtsform, wie etwa Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH. Die GmbH bietet den Vorteil der Haftungsbegrenzung, was insbesondere bei größeren Projekten empfehlenswert ist.

Finanziell solltest Du ein ausreichendes Startkapital einplanen. Typische Kosten entstehen für Werkzeuge und Maschinen (ca. 10.000–30.000 €), Miete für Büro oder Lager sowie für Versicherungen und Rücklagen.

Für Firmenfahrzeuge bietet sich Leasing als flexible Option an, da es Dir ermöglicht, die Anfangskosten zu senken und die Liquidität zu schonen. Leasingraten können in der Regel steuerlich abgesetzt werden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unerlässlich, um Dich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist ebenfalls notwendig, um die finanzielle und organisatorische Struktur Deines Unternehmens zu planen. Dieser ist zudem wichtig, falls Du einen Kredit benötigst. Für die Buchhaltung solltest Du auf die Unterstützung eines Steuerberaters setzen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Neben den formalen Voraussetzungen ist der Aufbau eines Kundenstamms entscheidend für den Erfolg. Ein professioneller Internetauftritt, gezielte Werbung und Networking in der Branche können dabei hilfreich sein.

Zertifikate, beispielsweise für den Einbau energieeffizienter Anlagen, können Dir zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Mit der richtigen Qualifikation, sorgfältiger Planung und den passenden finanziellen Entscheidungen, wie z. B. dem Leasing von Firmenfahrzeugen, kannst Du den Grundstein für eine erfolgreiche Sanitärinstallateur-Firma legen.

Dies sind im Ganzen zunächst einmal die elementaren Dinge die zu beherzigen sind.

Viel Erfolg bei Deinen ersten Schritten in die Selbstständigkeit.

LG aus Schönaich / BW

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Guten Abend aus Schönaich,

zunächst ja, Du darfst auch mit Bürgergeld eine Firma gründen oder ein Gewerbe anmelden. Dabei gibt es allerdings einige wichtige Punkte, die Du beachten musst, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung Deiner Gewinne und Deine Pflichten gegenüber dem Jobcenter.

Zunächst bist Du verpflichtet, das Jobcenter vorab über Deine geplante Selbstständigkeit zu informieren. Dies ist notwendig, da das Jobcenter prüfen muss, wie sich Deine Einkünfte auf Dein Bürgergeld auswirken. Transparenz ist hier entscheidend, um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden. Gewinne, die Du durch Deine Firma erzielst, werden auf Dein Bürgergeld angerechnet.

Dabei gelten jedoch Freibeträge:

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei, und bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei. Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro, wenn Du Kinder hast) bleiben 10 % anrechnungsfrei. Dadurch kannst Du einen Teil Deiner Gewinne behalten, auch wenn Du weiterhin Bürgergeld beziehst.

Buchhaltung:

Es ist wichtig, dem Jobcenter regelmäßig Nachweise über Deine Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine ordentliche Buchführung ist hierbei essenziell, damit das Jobcenter Deine Einkünfte korrekt berechnen kann. Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, vom Jobcenter Unterstützung zu erhalten. Das sogenannte Einstiegsgeld kann Dir den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern. Dieses wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, wenn Deine Geschäftsidee tragfähig erscheint. In manchen Fällen können auch Zuschüsse für notwendige Anschaffungen bewilligt werden.

Sozialversicherung:

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verantwortung für Deine Sozialversicherungen. Solange Du Bürgergeld beziehst, übernimmt das Jobcenter Deine Krankenversicherung. Mit der Selbstständigkeit bist Du jedoch selbst für Deine Sozialversicherungen verantwortlich, besonders wenn Deine Gewinne hoch genug sind, um Dich vom Bürgergeld unabhängig zu machen. Zudem musst Du Dich über Deine steuerlichen Pflichten informieren, beispielsweise über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung und die Anmeldung der Umsatzsteuer, falls diese relevant wird.

Sollte Dein Unternehmen erfolgreich werden und Deine Gewinne so hoch ausfallen, dass Dein Einkommen Deinen Bedarf für das Bürgergeld übersteigt, entfällt die Zahlung des Bürgergeldes ganz oder teilweise. In diesem Fall kannst Du stolz darauf sein, finanziell unabhängig vom Jobcenter zu sein. Mit einer gut geplanten Geschäftsidee, ordentlicher Buchführung und rechtzeitiger Kommunikation mit dem Jobcenter kannst Du Deine Selbstständigkeit als Chance nutzen, langfristig auf eigenen Beinen zu stehen.

Erfolgreiches Gelingen während Deiner Gründungsphase

LG aus Schönaich / BW

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Hallo Herr Saubert,

die Seite finde ich sehr ansprechend, gut gelungen und beinhaltet übersichtlich die wesentlichen Themen vor und während der Gründungsphase.

Viel Erfolg weiterhin und Grüße aus Schönaich / BW

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Moin, Moin,

es gibt einige wichtige Dinge, die Du beachten musst, um Dein Unternehmen erfolgreich zu führen und rechtlich abzusichern.

Hier sind einige Tipps und Hinweise:

Auch wenn Du als Einzelunternehmer startest, ist es ratsam, einen einfachen Business-Plan zu erstellen. Dieser hilft Dir, Deine Ziele zu definieren und einen Überblick über die Kosten, Einnahmen und möglichen Gewinne zu bekommen. Dazu gehören auch Überlegungen zu Deinem Zielmarkt, Preisgestaltung und Marketingstrategien. Grundsätzlich solltest Du Deine Finanzen im Blick behalten und die betriebswirtschaftlichen Aspekte wie Steuerabgaben und Buchführung regelmäßig kontrollieren.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Umsatzsteuer befreit, wenn Deine Umsätze unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im laufenden Jahr bleiben. Du kannst jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um Vorsteuer abzuziehen, falls das für Dich von Vorteil wäre. Ansonsten musst Du regelmäßig Deine Einnahmen und Ausgaben in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) festhalten und am Ende des Jahres Deine Steuererklärung abgeben.

Zu Deinen Verpackungen:

Wenn Du Produkte versendest, bist Du in Deutschland verpflichtet, Dich an einem System zur Entsorgung von Verpackungen zu beteiligen, die Du an Endverbraucher verschickst. Dies ist gesetzlich geregelt, um Recycling und Entsorgung zu fördern. Du musst Dich beim Dualen System (z.B. der Zentrale Stelle Verpackungsregister) anmelden und eine Lizenzgebühr zahlen.

Zu ETSY:

Auf Etsy musst Du ein Impressum hinterlegen, das den rechtlichen Anforderungen entspricht. Etsy ermöglicht es Dir, diese Informationen in Deinem Shop-Profil zu hinterlegen. In Deinem Impressum musst Du Deine vollständige Adresse und Kontaktdaten angeben, einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Du Dein Unternehmen von zu Hause aus führst, gilt Deine private Adresse als Geschäftsadresse. Allerdings kannst Du, falls Du das möchtest, eine separate Postadresse angeben, aber auch dann muss Deine private Adresse als rechtlich Verantwortlicher zugänglich sein. Deine AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) solltest Du ebenfalls auf Etsy in Deinem Shop hinterlegen. Diese regeln die Bedingungen für den Kauf und Verkauf und schützen sowohl Dich als auch Deine Kunden. Achte darauf, dass Du transparente Informationen zu Versand, Rückgabebedingungen und Gewährleistung gibst.

Produkte und Qualität:

Als Unternehmer trägst Du die Verantwortung für die Qualität Deiner Produkte, Deine Kundenbeziehungen und den Versand. Du musst Dich an gesetzliche Regelungen halten, etwa im Bereich Datenschutz (DSGVO) und Produktsicherheit. Gerade beim Verkauf von Schmuck sollten eventuelle Kennzeichnungspflichten (wie z.B. für Materialien) beachtet werden, falls diese zutreffen. Auch Rückgaberechte und Garantien sind relevant, damit Du im Falle von Reklamationen abgesichert bist.

Falls Du Dich unsicher fühlst oder Unterstützung brauchst, ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Dir hilft, die steuerlichen Verpflichtungen zu klären.

Hope it helps und viel Erfolg beim Verkauf Deines handgemachten Schmucks auf Etsy!

LG aus Schönaich / BW

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Hallo,

frei nach Churchill, never give up, never, never surrender.

Wenn sich ein 5-Sterne-Hotel so lange nicht zurückmeldet, kann das mehrere Gründe haben. Es ist möglich, dass die zuständige Kontaktperson krank, im Urlaub oder schlichtweg von den Feiertagen und Jahreswechselaufgaben überlastet ist. Da Du bereits viel Geduld bewiesen hast und sie Interesse signalisiert haben, wäre es jetzt sinnvoll, selbst noch einmal höflich nachzufragen.

Schreibe eine freundliche E-Mail oder rufe direkt an. Betone, dass Du weiterhin sehr an der Position interessiert bist, und frage nach dem aktuellen Stand des Bewerbungsprozesses.

Vielleicht zum Beispiel so:

Sehr geehrte/r [Name],

ich hoffe, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr. Ich wollte mich erkundigen, ob es Neuigkeiten zu meiner Bewerbung und der Terminvereinbarung für das Vorstellungsgespräch gibt. Ich freue mich nach wie vor sehr auf die Möglichkeit, Teil Ihres Teams zu werden, und stehe jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Damit zeigst Du Interesse, ohne aufdringlich zu wirken und gibst dem Unternehmen die Möglichkeit, den Prozess wieder aufzugreifen.

Sollte sich dennoch nichts tun, ziehe auch andere Optionen in Betracht, aber halte die Tür offen, falls sie später doch noch auf Dich zukommen.

Viel Erfolg und schöne Grüße aus Schönaich / BW

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Moin, Moin,

Ja, es ist möglich, Zeichnungen aus GoodNotes mit transparentem Hintergrund als PNG in PowerPoint einzufügen.

Dazu gehst Du wie folgt vor:

Öffne Deine Zeichnung in GoodNotes und tippe auf das Export-Symbol (das Quadrat mit dem Pfeil nach oben). Wähle als Exportformat „Bild“ und stelle sicher, dass Du „PNG“ auswählst, da dieses Format Transparenz unterstützt. Speichere die Datei entweder in der Dateien-App oder in einem Cloud-Dienst wie iCloud oder Google Drive. Um sicherzustellen, dass der Hintergrund transparent ist, kannst Du in den Einstellungen von GoodNotes unter „Exportoptionen“ den Punkt „Kein Hintergrund“ oder „Transparenter Hintergrund“ auswählen (falls verfügbar) und die Datei erneut exportieren.

Öffne danach PowerPoint und die Folie, auf der Du die Zeichnung verwenden möchtest. Gehe auf „Einfügen“, wähle „Bilder“ und dann den Speicherort der PNG-Datei. Füge die Datei ein, und sie sollte mit transparentem Hintergrund angezeigt werden. Sollte der Hintergrund doch sichtbar sein, kannst Du diesen in PowerPoint entfernen.

Klicke auf das eingefügte Bild, wähle unter „Bildformat“ die Option „Hintergrund entfernen“ und markiere die Bereiche, die transparent sein sollen. So kannst Du Deine GoodNotes-Zeichnung problemlos und professionell in PowerPoint einfügen.

Hope it helps!

LG aus Schönaich / BW

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Moin, Moin,

Google scheint Dich mit Deinem Unternehmen auf eine Art Detektivreise zu schicken – leider ohne Schatz am Ende, sondern nur mit abgelehnten Verifizierungsversuchen. Aber keine Sorge, Du bist nicht allein, und es gibt einige Tricks, um Google von Deiner neuen Adresse zu überzeugen.

Wenn Google Deine Videoverifizierung mehrfach abgelehnt hat, ist der nächste Schritt, den Google-Support direkt zu kontaktieren. In Deinem Google Business-Profil kannst Du im Hilfebereich einen Chat oder eine E-Mail-Anfrage starten. Erkläre Dein Problem ausführlich und schildere, dass Deine bisherigen Versuche gescheitert sind – gerne mit Screenshots und einer Erklärung, dass Du buchstäblich alles gefilmt hast, außer vielleicht die Katze vor der Tür.

Frage den Support gezielt nach alternativen Verifizierungsmethoden. Oft gibt es die Möglichkeit, einen Postbrief mit einem Bestätigungscode zu beantragen, die Adresse telefonisch zu verifizieren oder Dokumente wie Gewerbeanmeldungen, Mietverträge oder Rechnungen einzureichen. Diese müssen natürlich auf Deine neue Adresse ausgestellt sein.

Falls das nicht klappt, kannst Du prüfen, ob Google in Deiner Region lokale Verifizierungen über Partnerunternehmen anbietet. Diese Partner können Deine neue Adresse direkt vor Ort prüfen.

Ein weiterer Tipp.

Aktualisiere Deine Adresse auch in anderen Online-Verzeichnissen wie Yelp, Gelbe Seiten oder Facebook Business. Google nutzt solche Quellen oft, um die Richtigkeit von Angaben zu bestätigen.

Wenn das alles nicht hilft, könnte eine spezialisierte Agentur der Schlüssel sein. Es gibt Dienstleister, die sich auf Google My Business-Probleme konzentrieren und direkten Kontakt zu Google haben. Solche Experten können in kniffligen Fällen oft vermitteln.

Bleib dran, sei hartnäckig und denk daran, auch wenn Google den roten Teppich nicht ausrollt, hast Du mit Geduld und den richtigen Nachweisen beste Chancen, Dein Profil wieder vollständig freizuschalten – und vielleicht lacht der Algorithmus am Ende doch noch mit Dir ;o)

Hope it helps.

Grüße aus Schönaich / BW

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Guten Abend und ein gesundes Neues 2025,

ob es sinnvoll ist, eine UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) zu gründen, hängt von Deinen Zielen, Deinem Geschäftsmodell und Deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Im Vergleich zum Einzelunternehmen bietet die UG einige Vorteile, aber auch Herausforderungen, die bedacht werden sollten.

Der größte Vorteil der UG ist die Haftungsbeschränkung. Im Einzelunternehmen haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen, während bei der UG nur das Gesellschaftsvermögen für Schulden und Verbindlichkeiten verantwortlich ist. Das schützt Dein Privatvermögen im Falle eines Scheiterns oder bei finanziellen Problemen. Zudem kannst Du eine UG bereits mit einem Startkapital von nur 1 Euro gründen, was sie insbesondere für Gründer mit wenig Eigenkapital attraktiv macht. Ein weiterer Vorteil ist das professionelle Auftreten der UG, das gerade im B2B-Bereich oder bei größeren Projekten Vertrauen schaffen kann. Steuerlich kann die UG ebenfalls Vorteile bieten, insbesondere bei höheren Gewinnen, da sie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlt, die bei einbehaltenen Gewinnen oft günstiger sind als die Einkommensteuer bei einem Einzelunternehmen. Außerdem bietet die UG die Möglichkeit, bei Erreichen eines Eigenkapitals von 25.000 Euro in eine GmbH umgewandelt zu werden, was langfristige Flexibilität ermöglicht.

Die UG hat jedoch auch Nachteile. Die Gründung und Verwaltung sind komplexer und kostenintensiver als beim Einzelunternehmen. Neben der Eintragung ins Handelsregister und dem Erstellen eines Gesellschaftsvertrags sind Jahresabschlüsse und Buchhaltungsanforderungen erforderlich, die oft mit zusätzlichen Steuerberaterkosten verbunden sind. Zudem besteht die Pflicht, 25 % des Jahresgewinns in eine Rücklage einzustellen, bis ein Eigenkapital von 25.000 Euro erreicht ist, was die Entnahme von Gewinnen einschränken kann. Ein weiterer Punkt ist, dass ein zu niedriges Stammkapital die UG schnell zahlungsunfähig machen kann, sodass in der Praxis meist mehr Kapital eingebracht werden sollte.

Ein Einzelunternehmen hingegen ist einfacher und günstiger zu gründen und zu führen. Du kannst es unkompliziert anmelden, hast keine Ansparpflicht und deutlich geringere Verwaltungskosten. Zudem hast Du die alleinige Kontrolle über Dein Unternehmen und Deine Gewinne. Allerdings haftest Du mit Deinem Privatvermögen, was ein erhebliches Risiko darstellen kann.

Eine UG ist sinnvoll, wenn Du Deine Haftung begrenzen möchtest, langfristiges Wachstum planst, ein professionelleres Image benötigst oder mit hohen Gewinnen rechnest. Wenn Du hingegen ein geringes Risiko hast, Kosten sparen möchtest und maximale Flexibilität brauchst, ist ein Einzelunternehmen oft die bessere Wahl. In jedem Fall solltest Du Dich steuerlich und rechtlich beraten lassen, um die für Dich passende Entscheidung zu treffen.

Grüße und gutes Gelingen aus Schönaich / BW

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Hallo,

vielleicht hilft Dir das.

https://hug-ratgeber.de/beruf-karriere-assessment-center/

Gruß aus Schönaich und Frohe Weihnacht / BW

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Hallo.

Ab 2025 liegt die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei 60.000 Euro. Wenn Du im nächsten Jahr beispielsweise im Juli die Umsatzgrenze von 60.000 Euro überschreitest, musst Du ab dem Monat, in dem die Grenze überschritten wird, Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen erheben. Das bedeutet, dass Du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst und ab diesem Zeitpunkt als „regelbesteuert“ giltst. Du bist also verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Du nicht bis zum Ende des Jahres weiterhin als Kleinunternehmer bleiben kannst, auch wenn die Umsatzgrenze nur in der Mitte des Jahres überschritten wird. Der Übergang zur Regelbesteuerung erfolgt unmittelbar, sobald Du die Grenze überschreitest. Ab diesem Zeitpunkt musst Du Deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Im Folgejahr bist Du dann immer automatisch regelbesteuert, es sei denn, Deine Umsätze fallen unter die Kleinunternehmergrenze und Du beantragst, wieder als Kleinunternehmer behandelt zu werden.

Liebe Grüße aus Schönaich / BW

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Hallo,

Ja, als österreichische Staatsbürger könnt ihr in Deutschland ein Unternehmen gründen und ein Büro anmieten. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst müsst ihr euch für eine Rechtsform entscheiden, beispielsweise eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft). Die Wahl der Rechtsform hat Einfluss auf eure steuerlichen, rechtlichen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen. Anschließend müsst ihr das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in der Gemeinde, in der sich euer Büro befindet, anmelden.

Da euer Unternehmen in Deutschland ansässig ist, seid ihr verpflichtet, dort Steuern wie Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu zahlen. Dazu müsst ihr beim deutschen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Auch wenn ihr das Unternehmen von Österreich aus führt, solltet ihr darauf achten, dass steuerlich keine Betriebsstätte in Österreich entsteht, da dies Auswirkungen auf die Doppelbesteuerung haben könnte. Hier ist es ratsam, einen Steuerberater mit Expertise in grenzüberschreitenden Geschäften hinzuzuziehen.

Das gemietete Büro in Deutschland kann als offizieller Firmensitz dienen, wobei sichergestellt werden muss, dass dort ein Ansprechpartner erreichbar ist und alle Geschäftspost empfangen werden kann. Zudem müsst ihr euer Unternehmen ins deutsche Handelsregister eintragen lassen, wenn ihr eine GmbH oder UG gründet. Dieser Eintrag erfolgt über einen Notar, der die Gründungsunterlagen beglaubigt und weiterleitet.

Falls ihr plant, Firmenfahrzeuge in Deutschland zu registrieren, benötigt ihr entweder eine deutsche Firmenadresse oder einen Wohnsitz in Deutschland. Zudem müsst ihr nachweisen, dass die Fahrzeuge betrieblich genutzt werden.

Um alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben zu erfüllen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Anwalt in Deutschland zu konsultieren. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung ist euer Vorhaben realisierbar.

Viel Erfolg bei der Gründung eures Unternehmens in Deutschland und Grüße aus Schönaich / BW

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CV Need, Mahnung?

Hallo zusammen,

ich bzw. wir haben ein Problem. Mein Bruder hat sich im Oktober bei CV Need angemeldet bzw. registriert, um sich einen Lebenslauf schreiben zu lassen oder selbst zu erstellen. Ich kenne die Seite nicht genau. Zu diesem Zeitpunkt war er noch minderjährig, und die Zustimmung unserer Eltern lag nicht vor.

Wie ich es verstanden habe, hat er ein Abonnement abgeschlossen. Daraufhin kam eine Rechnung, die er mir gezeigt hat. Wir haben dann versucht, das Abonnement zu kündigen, und mindestens sechs Mails geschrieben. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass er nach BGB minderjährig ist, keine Zustimmung der Eltern vorliegt und das Rechtsgeschäft somit nichtig ist.

Die Antwort war jedoch, dass er selbst dafür verantwortlich sei und zugestimmt habe. Ich habe danach sehr viele Mails geschrieben. Schließlich kam die Antwort, dass ich ein Bild von seinem Ausweis schicken solle. Das werde ich jedoch auf keinen Fall machen. Die Firma wird auf vielen Seiten als unseriös beschrieben und hat sehr schlechte Bewertungen.

Heute haben wir eine Mahnung im Briefkasten erhalten (über 60 €), die wir nun bezahlen sollen.

Bitte spart euch Antworten wie „Das ist sein Problem, er soll sich darum kümmern.“ Ich muss das regeln, weil er es nicht macht. Er ist inzwischen zwar volljährig, aber leider gibt es Menschen, die trotz Volljährigkeit nicht wirklich verstehen, was abgeht.

Soll ich das Geld überweisen oder nicht? Wohin kann ich mich wenden?

Ich bitte um ernst gemeinte Antworten und hilfreiche Ratschläge. Vielen Dank!

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Hallo und guten Abend,

es ist gut, dass Du versuchst, das Problem zu lösen, und es ist verständlich, dass Du Dir Sorgen um die rechtlichen Aspekte machst. Hier eine mögliche Antwort mit einem rechtlichen Hinweis:

Wenn Dein Bruder zum Zeitpunkt der Anmeldung im Oktober noch minderjährig war und ohne Zustimmung der Eltern ein Abonnement abgeschlossen hat, könnte der Vertrag gemäß § 110 BGB (Taschengeldparagraph) zunächst nichtig sein. Das bedeutet, dass der Vertrag ohne die ausdrückliche Zustimmung der Eltern nicht wirksam war. Auch wenn Dein Bruder inzwischen volljährig ist, bleibt der Vertrag aus dieser Zeit unter Umständen anfechtbar.

Es ist richtig, dass Du in Deinen E-Mails auf das Fehlen der elterlichen Zustimmung hingewiesen hast. Der Anbieter hätte dies anerkennen müssen, da Minderjährige grundsätzlich nur dann Verträge abschließen können, wenn die Eltern zustimmen oder der Vertrag mit eigenen Mitteln des Minderjährigen bezahlt wird.

Sollte der Anbieter dennoch auf Zahlung bestehen, könnte das rechtlich problematisch für ihn werden. In solchen Fällen ist es ratsam, weiterhin schriftlich zu betonen, dass der Vertrag wegen der fehlenden Zustimmung der Eltern nach BGB nichtig ist. Bevor Du das Geld bezahlst, würde ich empfehlen, Dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, um die Situation genauer zu prüfen.

Wenn Du weiterhin auf das Bezahlen der Mahnung hingewiesen wirst, könnte es sinnvoll sein, das Unternehmen offiziell zu einer Stellungnahme zu zwingen und gegebenenfalls den Mahnbescheid anzufechten. Ein Anwalt könnte auch bei der Kommunikation mit der Firma helfen und Dir Klarheit darüber verschaffen, ob das Abonnement tatsächlich rechtlich bindend ist.

Kurz gesagt, es scheint nicht notwendig, das Geld zu bezahlen, wenn der Vertrag tatsächlich aufgrund der Minderjährigkeit und der fehlenden Zustimmung der Eltern nicht wirksam ist. Ein rechtlicher Rat von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale könnte Dir helfen, diese Situation richtig zu klären.

Hope it helps!

LG aus Schönaich / BW

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Hallo,

Ein guter Anfangssatz in einer Bewerbung sollte Interesse wecken, aber dennoch authentisch und professionell bleiben. Hier sind ein paar Vorschläge, die Du als Einstieg verwenden könntest:

„Schon seit meiner Kindheit bin ich fasziniert von der Kunst des Backens – und die Vorstellung, meine Leidenschaft als Konditor in einer professionellen Ausbildung weiterzuentwickeln, motiviert mich, mich bei Ihnen zu bewerben.“

„Als jemand, der mit Begeisterung täglich neue Rezepte ausprobiert und mit viel Hingabe arbeitet, freue ich mich sehr, die Chance zu haben, meine Leidenschaft für das Konditorenhandwerk in einer Ausbildung bei Ihnen weiterzugeben.“

„Mit meiner großen Leidenschaft für das Backen und dem Wunsch, handwerklich und kreativ tätig zu sein, möchte ich gerne meine berufliche Zukunft als Konditor bei Ihnen starten.“

„Meine Begeisterung für hochwertige Backwaren und mein Engagement, in einem kreativen Umfeld zu arbeiten, motivieren mich, mich um eine Ausbildung als Konditor in Ihrem Unternehmen zu bewerben.“

Jeder dieser Sätze ist authentisch und vermeidet zu starke Übertreibungen, sondern betont Deine Motivation und Leidenschaft für den Beruf.

Gern beantworte ich weitere Fragen.

Mehr findest Du in meinen Blogposts unter: Beruf und Karriere - Haus & Garten Ratgeber

LG aus Schönaich / BW

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Hallo,

den Text würde ich an Deiner Stelle komplett überarbeiten. Gibt es eine Möglichkeit eine Rohfassung davon zu bekommen (Plain Text oder so)?

Tipps findest Du auch in meinem Blog unter: Beruf und Karriere - Haus & Garten Ratgeber

Liebe Grüße aus Schönaich / BW

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Hallo Lenchen,

eine Webseite zu erstellen, ist heutzutage gar nicht so schwer, und WordPress ist dafür eine der besten Plattformen – besonders für Einsteiger! Zuerst benötigst Du eine Domain (z. B. www.deinname.de) und ein Hosting-Paket. Viele Anbieter wie IONOS, Strato oder All-Inkl. unterstützen WordPress und bieten oft eine 1-Klick-Installation an, mit der Du WordPress einfach auf Deinem Hosting installieren kannst.

Sobald WordPress eingerichtet ist, kannst Du unter „Design > Themes“ ein passendes Layout auswählen – es gibt viele kostenlose und kostenpflichtige Designs. Danach kannst Du Inhalte hinzufügen, indem Du unter „Seiten“ Bereiche wie „Über mich“ oder „Kontakt“ erstellst. Blogbeiträge kannst Du unter „Beiträge“ hinzufügen. Plugins helfen Dir, die Funktionen Deiner Webseite zu erweitern. Beliebte Plugins sind z. B. „Yoast SEO“ für Suchmaschinenoptimierung oder „Contact Form 7“ für Kontaktformulare.

Über den „Customizer“ kannst Du Deine Seite individuell anpassen, etwa Farben, Schriftarten oder andere Details, damit sie genau Deinen Vorstellungen entspricht. WordPress ist super flexibel und erfordert keine Programmierkenntnisse. Es gibt zudem viele Tutorials und Videos, die Dich Schritt für Schritt unterstützen – such einfach mal nach „WordPress für Anfänger“.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Viel Erfolg bei Deiner Webseite und liebe Grüße aus Schönaich / BW

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Hallo,

Komplimente von der Chefin während eines Vorstellungsgesprächs sind definitiv ein gutes Zeichen! Sie zeigen, dass sie einen positiven Eindruck von Dir hat und Deine Fähigkeiten oder Persönlichkeit schätzt. Allerdings bedeutet das noch nicht automatisch, dass der Job sicher ist.

Ein Vorstellungsgespräch ist oft nur ein Teil des Bewerbungsprozesses. Es kann sein, dass noch weitere Gespräche stattfinden oder sie sich mit anderen Entscheidungsträgern abstimmen muss. Zudem könnten sie noch andere Bewerberinnen oder Bewerber im Auge haben.

Mein Tipp ist folgender.

Bleib freundlich und professionell, und wenn Du nach dem Gespräch nichts hörst, melde Dich ruhig noch einmal höflich nach einer angemessenen Zeit (z. B. eine Woche) und frage nach dem Stand der Dinge. Das zeigt Dein Interesse und Engagement.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt!

LG aus Schönaich / BW

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Hallo,

es ist gut, dass Du Dich vorab informierst – hier sind die Antworten auf Deine Fragen:

Ja, es ist grundsätzlich möglich, nach einer Insolvenz wieder selbständig tätig zu sein, solange Deine Insolvenz abgeschlossen ist und das Verfahren seit Dezember 2023 beendet wurde. Du solltest jedoch sicherstellen, dass keine Auflagen mehr bestehen, die Deine Selbständigkeit einschränken. Nach einer Insolvenz musst Du besonders darauf achten, dass Du Deine finanzielle Situation transparent und stabil hältst. Es wird wichtig sein, ein solides Geschäftsmodell vorzulegen, um künftige Gläubiger oder Vertragspartner zu überzeugen. Auch eine ordnungsgemäße Buchhaltung und das Vermeiden von neuen Schulden sind essenziell. Wenn Du während der Insolvenz Restschuldbefreiung erhalten hast, solltest Du sicherstellen, dass diese nicht gefährdet wird, z. B. durch neue Zahlungsprobleme.

Dein Einkommen als Selbständiger hängt von Deiner persönlichen Steuerklasse und den Abzügen für Deine Unterhaltspflichten ab. Mit zwei Kindern und einer Partnerin wird ein Teil Deines Einkommens steuerfrei bleiben, da Du von Freibeträgen profitierst. Du kannst zudem Kindergeld und andere Leistungen beanspruchen. Genaue Zahlen solltest Du mit einem Steuerberater oder einem Anwalt klären, da diese von Deiner individuellen Situation abhängen. Wichtig ist, dass Du Deine Einkünfte regelmäßig versteuerst und die Vorauszahlungen ans Finanzamt pünktlich leistest.

Da Deine Insolvenz bereits abgeschlossen ist, kannst Du rein rechtlich sofort wieder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Du musst Deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung vornehmen, falls Deine Tätigkeit nicht als Freiberuflichkeit gilt. Dieser Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage. Falls Du für Deine Tätigkeit Investitionen oder Kredite benötigst, kann es jedoch länger dauern, da Deine Kreditwürdigkeit nach einer Insolvenz eingeschränkt sein könnte.

Zusammengefasst sei gesagt.

Du kannst wieder selbständig werden, sobald Du Deine Tätigkeit angemeldet hast. Achte auf eine gute Planung und kläre die finanziellen Rahmenbedingungen, damit Du langfristig erfolgreich bleibst. Vielleicht kann Dir auch ein Steuerberater oder eine Existenzgründungsberatung helfen, die Details für Deine neue Tätigkeit zu klären.

Ich wünsche Dir viel Erfolg auf Deinem Weg zurück in die Selbständigkeit!

LG aus Schönaich / BW

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