Fremde haben meinen Garten besetzt, muss ich ggf. vor der Polizei meine Pachtverträge vorzeigen?
Hallo,
ich habe heute herausgefunden, dass anscheinend mir vollkommen fremde Leute versuchen meinen Garten zu besetzen, indem sie dort ohne mein Erlaubnis teils aufwendige Arbeiten verrichten.
Der Garten ist über den Sommer verwildert, da ich erst im Herbst beginnen wollte alles zurückzuschneiden.
Zudem hat sich in Jahrzehnten der Familienpacht und einigen Jahren, in denen noch Freunde den Garten mitgenutzt hatten, einiges an Gerümpel angesammelt, welches durch die Fremden weggefahren wurde. Auch die Schuppen sind jetzt tip top aufgeräumt.
Einen jungen Typen mit Fahrrad habe ich heute vom Garten wegfahren sehen, er hat das Türchen wieder hinter sich geschlossen. Anschließend habe ich entdeckt, was alles im Garten gemacht wurde, nachdem ich 6 Wochen lang nicht mehr auf dem Grundstück war.
Leider sind die Türchen grade nicht mit einem Schloss gesichert, das werde ich in 3 Tagen nachholen, und auch den Hinweis anbringen, dass dies ein Privatgrundstück ist mit "Betreten verboten!"
Weiteres Betreten wäre dann ja Hausfriedensbruch, und nach 6 Wochen dürfte noch kein Gewohnheitsrecht gelten.
Falls dennoch nochmal einer dieser Gartenbesetzer mein Grundstück betreten sollte, wäre meine Frage, ob ich vor der Polizei rechtlich nachweisen muss, dass ich die Pächterin des Grundstücks bin.
Der Garten besteht nämlich im Grunde genommen aus 2 Grundstücken, die nebeneinander liegen. Eines hat mein Opa ca. 1960 gepachtet, und der Pachtvertrag wurde auf mich im Jahre 2013 umgeschrieben.
Das andere Grundstück hat mein Opa 1986 dazugepachtet, und ich habe dazu keine Unterlagen mehr.
Meine Großeltern sind schon seit mehreren Jahren verstorben, und es wurde schon vor ihrem Tod keine Pacht mehr an den Eigentümer gezahlt, da wohl deren Konto durch deren Tod aufgelöst wurde oder dergleichen.
Ich möchte mich ungern über die Grundbücher der Stadt informieren, wem jetzt eigentlich dieser neuere Gartenteil gehört, da ich nach über 15 Jahren keinen Stein ins Rollen bringen möchte.
Die alten Eigentümer lebten etwa 400 km entfernt, und ich nehme an, dass deren Besitzurkunde über das Grundstück längst in Vergessenheit geraten ist.
Nun ist meine Frage: Muss ich rechtlich nachweisen, dass ich die Pächterin bin, wenn die Truppe trotz Schlössern und Hinweisschildern in meinem Garten weiterhin Heinzelmännchen spielt?