Ich mache eine Vollzeit Stelle und möchte nebenher eine Arbeit auf Abruf machen. Mein Chef und ich haben uns auf 13 Euro pro Stunde geeinigt und ich habe den Steuerberater gefragt, ob ich die 13 noch besteuern muss. Er hat das geantwortet.
eine Anstellung auf Abruf ist ein abhängiges Arbeitsverhältnis, das entsprechend eine Lohnausarbeitung zur Folge hat und daher werden auch die gesetzlichen Abzüge getätigt. Von der Nettoentlohnung wurden bereits alle verpflichtenden Abzüge bereits getätigt. Sie bekommen dann auch ein reguläres Modell CU ausgestellt, worin Ihr Einkommen und die Steuerabzüge gelistet sind; mit diesem Modell sind Sie dann verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen.
Sind das dann immer noch 13€, oder muss ich die 13€ dann erst versteuern?