Wie konkret müssen NK-Forderungen sein?

Meine (bin Mieter) Hausverwaltung stellt mir in der jährlichen NK-Abrechnung eine anteilige Kostenposition für "Hausmeister" in Rechnung.

Nun habe ich, weil ich eine Leistungserbringung nur in Ansätzen erkenne, und wir vieles selbst machen (Treppenhaus, Winterdienst), mir die Abrechnungen und das Leistungsverzeichnis (Dienstleistungsvertrag) für die beauftragte Firma geben lassen.

Es wird demnach eine monatliche Pauschale von etwa 85 € an diese Firma gezahlt. Seit 2018, Monat für Monat, in gleicher Höhe seit 2018 (!), mit automatischer jährlicher Vertragsverlängerung. (Gestiegene Kosten haben die offenbar nie feststellen müssen...)

Hierbei umfasst die Leistungsbeschreibung: "Pflege der Außenanlage: 1x monatlich Fußweg, Hauszugang, Hof und Zufahrt reinigen inkl. Entfernung und Entsorgung von Unkraut und Unrat. Nach Bedarf Laub kehren, Rasen mähen und Bäume/Sträucher beschneiden."

Ich kann nur feststellen, dass im Sommer etwa monatlich Rasen gemäht wird. und alle zwei Jahre mal was verschnitten wird. Sonst liegt Laub teils schon seit 2023. Reinigungsarbeiten habe ich auch sonst nicht feststellen können.

Ich bin eigentlich lediglich bereit, diese Mäharbeiten zu bezahlen, nun kenne ich aber den Anteil an den erhobenen Kosten ja nicht.

Frage: Inwieweit ist es zulässig, pauschale Kosten umzulegen? Ich muss doch als Mieter (der letztlich die Minderleistung zahlen muss) jede Nebenkostenposition konkret nachvollziehen können. Oder?

Bestehen Möglichkeiten, nur anteilige (erkennbare) Leistungen zu bezahlen?

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
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