Wie sieht es im deutschen Recht aus? Hat ein Verkäufer, sei es ein kleiner Einzelhändler oder ein riesiges Warenhaus, das Recht, zu sagen: "ich möchte Ihnen nichts verkaufen, bitte gehen Sie aus meinem Geschäft". Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass er verpflichtet ist, jedem Kunden seine Waren anzubieten?
Ein Verweis auf die jeweilige Stelle im Gesetz wäre sehr willkommen.
Vielen Dank schon einmal. LG