Hallo zusammen..
Ich (Samsung Handy) war auf der Suche nach einen Tablet / Ipad.. Da ich es nicht für den täglichen Gebrauch nutzen wollte, sollte es in einem preislich überschaubaren Rahmen bleiben.
Ich hatte ein Ipad 4.Generation in der Beobachtungsliste, welche ich folglich dann auch kostengünstig ersteigert habe. Abwicklung des Ganzen war reibungslos. Bezahlt habe ich über Paypal, direkt über eb***! Beschrieben war es als gebraucht ohne Mängel und funktionstüchtig.
Super, ich hab mich gefreut. Das Ipad kam nun heute an, ich habe es eingerichtet und dann kam der Haken an der Sache. IOS 10.3.3 - sprich, sämtliche Apps werden nicht mehr heruntergeladen da sie mindestens IOS 13.0 benötigen. Youtube, Kindle, GMX usw. alle nicht zu downloaden. Sehr ärgerlich..
Nun kommen wir zu meiner Frage.
Hätte dies in der Artikelbeschreibung vermerkt werden müssen oder gilt auch hier, wie so oft "Dummheit schützt vor Strafe nicht!"?
Ich muss ehrlich zugeben, ich war froh ein, meinen Anforderungen entsprechend, gutes Ipad zu einem akzeptablen Preis gefunden zu haben und habe in keinster Weise in Erwägung gezogen, zu prüfen, ob ich mit dem Ipad noch etwas anfangen kann - weil, zu alt.
Jetzt habe ich einen ziemlich preisintensiven "Wecker" (das unbrauchbar Ipad) zu Hause, der über Kamera-und Kalenderfunktion verfügt..