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Grundsätzlich hört das Hoheitsgebiet des HM vor der Wohnungstüre auf, wenn er ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung betritt ist das eine Straftat. Wahrscheinlich hat der Eigentümer ihm den Schlüssel für die Dauer seiner Abreise überlassen. Für Notfälle wäre ja auch plausibel. Eine Türöffnung fällt nicht in den Aufgabenbereich des HMs. Er hätte eine Öffnung problemlos verweigern können. Die Freundin hätte dann einen Schlüsseldienst damit beauftragen können. Aus Erfahrung als HM kann ich sagen: Die haben schon 90 € bis 430 € dafür bezahlt. Betrachte die 10 € als erzieherische Massnahme, dann passt sie in Zukunft besser auf.