Hallo an alle,

ein Freund von mir wohnt in München in einem Wohnheim, Samstag Abend ist die Schlossfalle kaputt geworden, diese lag dann verkeilt zwischen Tür und Rahmen und er war somit eingesperrt in seinem Zimmer. Daraufhin hat er den Hausmeister angerufen, dieser meinte er muss bis Montag warten. Natürlich war das keine Option, auch Brandschutz bedingt ist sowas aus unserer Sicht mehr als fahrlässig. Deswegen wurde die Tür selbstständig geöffnet, die kaputte Schlossfalle ist somit endgültig abgebrochen.

Heute war der Hausmeister da und hat sich beschwert warum man überhaupt anruft und gesagt, dass das natürlich aus der Tasche des Mieters zu bezahlen ist. Genau dort werde ich stutzig.

Ein Türschloss muss eine normale Benutzung doch standhalten und durch die entstandene Notsituation muss man ja die Tür wieder öffnen.

Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Wer muss die Kosten übernehmen?