Darf der Nachbar direkt neben unserer Hauswand eine Überdachung bauen?
Hallo zusammen...
Wenn man bei uns aus unserem kleinen Klofenster schaut kann man sehen, dass unser Nachbar eine Überdachung baut. Bis jetzt steht nur das Holzgerüst, wäre ein Dach drauf würde in unser Fenster kein Licht mehr rein kommen. Darf der das einfach so?
Unsere Häuser stehen ziemlich dicht... Er hat zwar bis jetzt unseres Wissens nichts in unsere Hausmauser gemacht allerdings kommt er dieser sehr nah der äußere Pfosten steht ca 15-20 cm von unserer Mauer entfernt. Darf er das?
Natürlich wollen wir keinen Streit mit unseren Nachbarn allerdings wäre es ärgerlich wenn unser Tageslichtklo auf einmal dunkel wird.
Sollte ich beim Bauamt anrufen?
Vielen danke für eure Antworten (achja wir wohnen in Sachsen Anhalt)
Lg
3 Antworten
Geh´zur Gemeinde und nimm Einsicht in den entsprechenden Bebauungsplan. Nur bei Eintrag "g" wie "geschlossene Bebauung" gibt es keine Grenzabstande. Geschlossene Bebauung findet sich eigentlich nur in Altstädten, bei historischer Bausubstanz oder in Industriegebieten.
Ich gehe davon aus, dass das bei dir nicht der Fall ist und dass im Bebauungsplan "o" wie "offene Bebauung" eingetragen ist. Das bedeutet: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Grenzabstände, die einzuhalten sind. Der Grenzabstand beträgt mindestens 3 m.
Damit ist NICHT der Abstand des Pfostens von deiner Grundstücksgrenze gemeint, sondern der Abstand der Kante der Überdachung (ggf. Regenrinne berücksichtigen) von deiner Grundstücksgrenze. Unterschreitungen des Grenzabstandes werden toleriert, allerdings im cm-Bereich. Das äußerste sind 20 - 30 cm Unterschreitung.
Das Bauvorhaben deines Nachbarn dürfte ein Schwarzbau sein. Ich würde ganz unschuldig zum Bauamt gehen, fragen, mit welcher Begründung der gute Mann so dicht an meine Grenze bauen darf und mir in meinen Aufenthaltsräumen das Tageslicht nehmen darf. Außerdem ist die Holzkonstruktion brennbar, Brandklasse B, und dein Toilettenfenster hält wahrscheinlich den Mindestabstand von (je nach Bauordnung) 5 - 6 m zur brennbaren Konstruktion des Nachbarn nicht ein. Damit besteht die Gefahr eines Brandüberschlags.
Da musst du gar keine Anzeige machen, wenn das Bauamt auf Zack ist, bekommt dein Nachbar sofort Ärger.
Ich würde den Nachbarn auf das Problem aufmerksam machen, das Dir durch seine Bautätigkeit entsteht.
Und auch beim Amt nachfragen, welche Vorschriften einzuhalten sind.
So kannst Du den Ärger geringer halten, als wenn Du ihn machen lässt, und er am Ende möglicherweise einen fertig gestellten Schwarzbau wieder komplett abreißen muss.
Giwalato
Rüber gehen und fragen?
Und ihn bitten, das Dach mit Glas einzudecken. Oder Doppelstegplatten
Wenn es sich nur um ein kleines Toilettenfenster handelt ist es unsinnig einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.
Allerdings hat er bei Anbauten auch den Abstand zur Grenze einzuhalten (steht im Bebauungsplan und ist je Bundesland unterschiedlich)