muss ich dafür aufkommen?

4 Antworten

Wenn du dich dieser Sprache auch bei Gericht bedienst, vermutlich ja. Dann geht man davon aus, dass du nur einen Grund gesucht hast, "es kaputtgehen" zu lassen.


kaisisjh 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 08:34

aber warum das denn davon habe ich ja nie was gesagt ich hab ihn einfach nur von mir weggeschubst weil er immer näher an mich gekommen war als ich wollte und mich agepackt und beleidigt habe

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Mugua  03.07.2024, 08:41
@kaisisjh

Weil du damit Geringschätzung, Verachtung und mit sogar Hass ausdrückst. Mehr, als mit deiner Beschreibung der Situation gerechtfertigt wäre. Die werden da also ganz genau hinschauen.

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kaisisjh 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 08:51
@Mugua

also das verstehe ich absolut nicht wie soll ich denn dadurch das ich ihn von mir wegschubse weil ich mich bedroht fühle hass und verachtung ausdrücke wenn das fahrrad da ist kann ich ja nichts dagegen machen aber soll ich mich verletzen lassen damit dem fahhrad nichts passiert

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Du und der andere Beteiligte haften gesamtschuldnerisch für den Schaden des Dritten, d.h. der Dritte kann sich aussuchen, von wem er den Ersatz des Schadens verlangt und Ihr beiden Raufbolde müßt Euch untereinander einigen, wie Ihr das im Innenverhältnis ausgleicht.

Wenn es zu diesem Fall keinen Polizeibericht oder Zeugenaussagen gibt wird es sehr schwierig für dich.

Denn vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage.

Dein Gegner könnte auch behaupten du hast "randaliert" und mehr als nur Eigenschutz betrieben.

Durch deine Aktion ist der Sachschaden entstanden.

Es kommt drauf an ob es dazu Zeugen gibt und ob die Polizei dies vor Ort aufgenommen hat.

Ansonsten wird es schwierig für dich.


kaisisjh 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 08:53

zeigen gibt es mehrere die gesehen habe das er mir keinen wirklichen platz mehr gelassen hat und ich ihn deshalb weggeschubst habe

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Selbstverständlich haftest du dafür. Derjenige dem die beschädigte Sache gehört, kann nichts dafür dass du von einer anderen Person angegangen würdest.