Schlüsseldienst kannst Du eigentlich ausschließen. Es sei denn, Du hast eine schriftliche Vollmacht Deiner Nachbarin, derzufolge Du im Bedarfsfall die Wohnung öffnen lassen darfst. Allerdings macht die nur Sinn, wenn Du eine Kopie ihres Ausweises inkl. der dortigen Meldeanschrift besitzt. Ken seriöser Schlüsseldienst wird Dir sonst die Wohnung öffnen. Wenn doch, würde ich mir Sorgen um die Seriösität des Schlüsseldienstes machen. Hausmeister würde ich auch ausschließen. Hier wird oft ein Zylinder aufgebohrt, obwohl das gar nicht nötig wäre. Letztendlich beginge aber auch er, wie jeder andere als Du selbst, der die Tür für Dich öffnet eine Straftat, solange Du nicht die Zutrittsberechtigung gerichtsfest belegen kannst.Lass die Blumen verwelken und bezahl sie Deiner Nachbarin wenn sie aus dem Urlaub kommt. Oder noch besser, ruf die Nachbarin an und frage, ob noch jemand in der Gegen einen Schlüssel für die Wohnung hat. Das wprde ausser etwas Verlegenheit vermutlich nichts kosten.
Kann jetzt nicht beantworten ob Guppy oder Schwertträger. Allerdings würde ich den Fadenfisch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen. Der legt Eier an der Wasseroberfläche an Blätter denke ich mal, die würden bei Besatz mit Guppys und/oder Schwerträgern mit Sicherheit restlos weggefressen werden.
Ist Dir ein Guppy- oder Schwerträgerweibchen aufgefallen, welches bis vor kurzem einen fetten Bauch und bei dem am Darmausgang ein deutliches schwarzes Dreieck zu sehen war ?? Wenn es jetzt nicht mehr so aussieht, wird das vermutlich die Mutter sein. Das schwarze Dreieck sind (do denke ich) die Augen der ungeborenen Babys.
Das dargestellte Teil wird nichts direkt mit dem Schließen der Tür zu tun haben.Scheint mir eher eine Verbindungsabdeckung oder so zu sein. Die "Rollzapfen" oder Pilzkopfverriegelungen, die ein Fenster, Balkon- oder Terassentür am Rahmen fixieren, laufen in Ovallöchern (wie an der Oberkande des Fotos zu sehen scheint). Wenn hier was abgenutzt oder vielleicht abgebrochen ist, dann wird es ein fests Teil wie z.B. ein Gelenk oder öhnliches gewesen sein, was die Kipfunktion der Tür beeinflusst. Allerdings kann ich hier nicht wirklich was erkennen, was eine Funktion gehabt haben kann.Normalerweise kann man Einzelteile nachkaufen (eher nicht nachlaufen), insofern die Beschläge nicht zu alt und der Hersteller noch existent ist.Hersteller sind in der Regel (Masse) GU, SI (Siegenia) oder Winkhaus.. GU oder Sigenia (Si) ist i.d. Regel auf dem Stulp (das lange, durchgehende Blech an der Türkante, wo auch die Rollzapfen bzw. Pilzköpfe angebracht sind), ungefähr auf Höhe des Türgriffes erkennbar. Bei Winkhaus weiß ich es nicht. Die nachkaufbaren Einzelteile besitzen in der Regel eine Teilenummer, die mit eingegosen wurde, also nach Demontage erkennbar sein sollten.
kann, muss aber nicht sein.
Das Wachstum ist nicht ausschließlich von den Genen der direkten Eltern abhängig. Da gibt es viele andere Einflüsse wie Ernährung, Anlagen aus vorhergehenden Generationen (Großeltern sind da nicht ganz unwichtig), Mutationsmöglichkeiten der Gene u.s.w.
Allerdings ist die Chance, die 180 cm zu erreichen für einen 15-jährigen nicht wirklich minimal. Würde mal schätzen 50/50
Ich war mit 15 noch ungefähr 170 cm, letzendlich aber dann 187 cm (was nicht immer schmerzufrei ablief, da sich schnelles Wachstum auch mal unangenehm in den Knochen und Gelenken anfühlen kann.
- Verkäufer hat recht (und zwar das Recht, bis zu 3 Mal auf Nachbesserung (Reparatur) zu bestehen)
Vorher habt ihr keine Möglichkeit, auf Neuware oder Rücknahme zu bestehen.
14 Tage inkl. Versand und Rücksendung an/vom Hersteller sind als üblich und dadurch hinnehmbar anzusehen.
Viele "Kunden" versuchen, wenn sie nach dem Kauf z.B. einen zu teuren Kauf festgestellt haben, einen Defekt versteckt herbei zu führen um die Ware zurückgeben zu können (in der irrigen Annahme, dass Ware grundsätzlich zurückgegeben werden kann, vor allend Dingen bei einem Defekt). Von daher ist die Äußereung des Verkäufers vllt. nicht als Frechheit sondern als Versuch zu werten, Euch zu erklären, dass der Hersteller das Gerät prüfen will und wird, wenn Ihr reklamiert.
Zweitens Habt ihr wahrscheinlich keine Garantie inkl. Ersatzgerätzusage bei Defekt. Nur dann müsste Euch der Verkäufer bzw. Hersteller ein solches für die Dauer der Reparatur zur Verfügung stellen.
Erfinder zeichnen sich normalerweise dadurch aus, dass sie ihre eigenen Ideen verwirklichen.
Wer also etwas tatsächlich neues im Sinn hat, was man als Erfindung durchgehen lassen könnte, würde normalerweise diese Idee nicht mit anderen teilen, solange sie nicht entweder verworfen oder verwirklicht wurde.
Wäre ja auch schön dumm ;-)
nicht nach Amsterdam fahren wird wohl das einzig richtige sein.
Ein Arzt, der ohne tatsächliche Anhaltspunkte auf eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit krankschreibt sollte sich nicht erwischen lassen und schon gar nicht öffentlich hierfür beworben werden.
Kann mal schnell Strafgelder bis hin zur Entziehung der ärztlichen Zulassung nach sich ziehen.
Und ein solcher Arzt nimmt es vielleicht bei echten Behandlungen auch nicht so genau ...
Ich habe ernsthafte Probleme mit de3n faulen Menschen, die mehr an Party als an Verantwortung und Pflichten denken.
Da bekomm ich echt Angst, wer mir wohl in rund 20 Jahren meine Rente wird bezahlen wollen und vor allen Dingen wovon ?!?!
Wenn sie keine Leistung erbringen, gibt es kein Geld ... Wenn sie nur für die Öffnung €300,00 haben wollen ist das überhöht und nicht diskutierbar.
Schickt sie nach Hause und sucht euch einen seriösen Schlüsseldienst. Fragt schon am Telefon, was es kosten wird und zwar alles zusammen, inkl. aller Nebenkosten und inkl. Mehrwertsteuer.
Um die Uhrzeit sind € 100,00 - € 150,00 maximal angemessen. Vor allen Dingen, wenn die Tür nicht abgeschlossen ist. Ist sie abgeschlossen kann es minimal teurer werden und eventuell Material erforderlich sein (neuer Zylinder). Also vielleicht komplett bis € 200,00
€ 200,00 ohne etwas zu tun ist Wucher und nicht einklagbar.
Nichts unterschreiben .. und nach Hause schicken. Wenn sie mit der Polizei drohen .. sollen sie machen. Die Polizei macht nichts, da es Zivilrecht ist.
So wie Du es schilderst hast Du Anspruch auf Unterhalt. Heißt, Deine Eltern dürfen dir monatlich Geld zahlen, insoweit Sie dich rausschmeissen.
Setzt voraus, dass Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast (Da Du 18 bist, wird das wohl auch noch nicht der Fall sein), Du dich einer Ausbildung nicht aus reiner Faulheit verweigerst (kannst ja durch ein Attest wohl nachweisen, dass Du die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen konntest), also gewillt bist eine neue Ausbilung anzufangen und diese auch suchst, dich also neu bewirbst.
Frag mal beim Jugenamt nach, die sind auch trotzdem Du 18 bist, noch für dich zuständig und sollten dich da beraten können.
frag bei der studentischen Arbeitsvermittluing (nbin nicht sicher ob das so heisst) findest Du meissten auf Uni-Seiten. Die machen solche Jobs und werden auch recht schnell und flexibel vermittelt.
Klappt ja zu Weihnachten mit den Weihnachtsmännern und Engeln auch hervorragend.
p.s.: Handynummern online veröffentlichen halte ich für ziemlich unüberlegt (nur meine persönliche Meinung) Hier kann jeder reinschauen, egal ob er antworten will oder Unsinn im Sinn hat.
Geh zum Allgemein- oder Kinderarzt und lass Dir ein Gesundheitsattest ausstellen.
Wenn Du magersüchtig wärst, würde er es Dir sicher mitteilen. Was ist ein beserer Beweis als ein ärztliches Attest in solch einem Fall ?
letzte Miete am 01.08.2014
Kündigung gilt per 04.06. (3. Werktag) Ablauf des übernächsten Monats = Juli und August = 31.08., für den wird am 01.08. die Miete im Voraus gezahlt.
Die Frage ist zu allgemein.
Kleingewerbe ist nicht Kleingewerbe.
Wenn Du ein Handelsgewerbe mit Varkaufsraum (also einem Laden) betreibst, hast Du dich an die dafür geltenden Gesetze und örtlichen Bestimmungen zu halten sowie die erfortderlichenj Genhmigungen einzuholen.
Wenn Du ein Kleingewerbe betreibst und volljährig bist, aber kein Ladengeschäft betreibst, kannst Du deinem Gewerbe so lange nachgehen, wie Du willst und damit nicht über den enstprechenden Umsatz bzw. Gewinn kommst, vorausgesetzt Du bist volljährig und unterliegst damit nicht dem Jugendschutzgesetz.
Soweit mir bekannt ist, kann man auch erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit ein Gewerbe auf seinen eigenen Namen anmelden (in D).
Die Beschränkungen bezugnehmend auf Kleingewerbe beziehen sich nach meiner Kenntnis auf den erzielten Gewinn und damit die Mehrwertsteuerpflicht´und eventuelle Zwangsmitgliedschaften (bzw. deren Gebühren) bei der zustandigen Kammer.
Mit jeder Ausrede nimmst Du den Dieb in Schutz. Wäre verdrehte Welt. Sage einfach die Wahrheit und kläre mit Deiner Mutter, ob ihr nicht zur Polizei gehen wollt um den Diebstahl anzuzeigen.
Weil wenn Du den Dieb in Schutz nimmst (durch die Ausrede) wird dieser weiter klauen und anderen Schaden zufügen. Das Geld verloren zu haben oder anders die Schuld auf sich zu nehmen, wird Deine Mutter auch nicht mehr besänftigen als die Wahrheit.
Darlehensvertrag heisst:
Du borgst Dir Geld von egal woher und verpflichtest Dich, dieses Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurpück zu zahlen.
In einem solchen Vertrag wird vereinbart, wieviel Geld, innerhalb welcher Frist die Rückzahlung zu erfolgen hat, ob in Raten zu festgelöegten Zeitpunkten und in welcher Höhe oder durch eine Einmalzahlung bis zu einem festgelegten Termin, ob und wenn ja, wie hoch die Zinsen sind, die gezahlt werden, ob und wenn ja was für Gebühren zusätzlich anfallen (z.B. Versicherung der Kreditsumme), ob und wenn ja wie und ab wann man neben eventuellen Raten Sonderrückzahlungen vornehmen kann, also zwischendurch zusätzlich zu den Raten noch Geld an den Gläubiger (das ist der dir das Geld borgt) zahlen um früher abgezahlt zu haben.
Wenn du mit Zahlungen in Verzug kommst, kann der Gläubiger meisst den V ertrag fristlos kündigen und auf sofortige Zahlung der Restschuld pochen. In der Regel wird er aber erst einmal mahnen und damit Dir noch zusätzliche Gebühren (bis hin zu Kosten für Gerichtsvollzieher etc) aufbürden.
gar nicht ... das geht nur durch bildgebende Verfahren wie MRT, Röntgen oder vglb., also beim Arzt bzw. im Krhs.
- = Wahl Schilder- und Stempelmacher .. die leben davon.
Gibts in jeder Stadt einige von. Die gravieren entweder selbst oder bestellen individuellere Schilder bei entsprechenden Herstellern. Von Keramik bis Emaille, Alu, Messing, Edelstahl .. praktisch alles ist da heute möglich.
Meiner Meinung nach machen motorgetriebene Fahrzeuge aller Art nur dann Sinn, wenn man ständig längere Strecken zu fahren hat.
Wer also einen solchen Roller nur für die Fahrt zur Schule und im Sommer alle 2 Wochen zum Schwimmbad oder Badesee nutzt, verschwendet nicht nur Geld sondern schadet der Natur unnötig.
Immer mal vorausgesetzt, die Schule ist nicht weiter weg als 10 km. Diese Strecke nämlich kann man bequem mit dem Fahrrad zurücklegen und tut dabei auch noch was für seine Gesundheit und Muskulatur. Auf dem Moped verbrennt man nämlich kein Gramm eigenes Fett .. nur Sprit für teures Geld, das man besser für andere Dinge verewenden kann zumal so ein Roller ja auch Versicherung kostet. Vom Anschaffungspreis und Reparaturen noch gar nicht gesprochen.
Die Kosten sind nach dem Verursacherprinzip verteilt.
Der Vermieter kann, darf und wird die Wohnung öffnen lassen, wenn Gefahr im Verzug ist. Als Gefahr im Verzug kann gelten, dass im Winter bei Minusgraden ein Fenster den ganzen Tag oder gar länger offen steht. Dann kann der Vermieter die Tür öffnen lassen, sollte aber die Polizei dabei haben und denen die neuen Schlüssel zur Verwahrung geben. Gefahr im Verzug besteht auch wenn Gas- oder gar Brandgeruch aus Deiner Wohnung tritt. Dann wird die Feuerwehr die Tür aufbrechen. Die Tür wird dann provisorisch wieder verschlossen (soweit möglich, und auch hierbei sollten die Schlüssel an die Polizei treuhänderisch übergeben werden. Auch ist Gefahr im Verzug gegeben, wenn ein Rohrbruch oder Wasserübertritt in Deiner Wohnung vermutet wird und dadurch die Gebäudesubstanz gefährdet wird. Natürlich wird dann zuerst der Hauptabsperrhahn geshclossen. Aber sollen die restlichen Mieter erst dann wieder Wasser bekommen, wenn Du nach 2 Wochen aus dem Urlaub zurück kommst oder eventuell dich nach 2 Tagen meldest ?? Nein auch da hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen. Bedingungen der Schlüsselverwahrung wie oben. Auch wenn Ungeziefer aus deiner Wohnung krabbelt oder Fäulnisgeruch aus der Wohnung kommt, kann die Wohnung in deiner Abwesenheit geöffnet werden. Schließlich ist Ungezieferbefall auch ein Schaden an einer Immobilie, der zu beseitigen nicht immer nur durch Staubsaugen und Boden wischen erreicht werden kann. Zudem kann das Ungeziefer ja auch durch eine Leiche oder andere sofort zu klärende Umstände angezogen sein.
Von daher ist es durchaus sinnvoll und nicht schädlich für Dich, dem Vermieter einen Ersatzkontakt zu nennen, über dem ein Öffnen der Tür ohne Schaden möglich ist. Insofern nämlich diese Vertrauensperson dann auch beim Öffnen der Wohnung anwesend ist, hast Du später immer einen unabhängigen Zeugen für die Umstände und die tatsächlichen Ursachen des Schadens.
Wenn Du ihn liebst, schütze ihn davor sich strafbar zu machen und lass es.