Wenn es Jungtiere sind, ist es normal, dass sie noch blass unterwegs sind. Die Färbung kommt erst später. Ansonsten gibt es diverse Stressfaktoren, die sich negativ auf die Färbung auswirken. Wasserwerte, Kampf um Futter, Häutung, um nur mal die wichtigsten zu nennen.

...zur Antwort

Es ist sehr unglücklich beschrieben. Aber für solche Arbeiten benötigt man einfach nur die Zahl 6 und ein Vielfaches davon. Begonnen wird immer mit den 6 Maschen, danach werden alle Maschen verdoppelt. Heißt, dass man in der Masche der Vorrunde einfach 2 feste Maschen häkelt. Ab Runde 3 verdoppel ich immer die 1. Masche und dann jeweils eine FM in die beiden folgenden - nach dem in welcher Runde ich bin. Da man immer pro Runde alles 6 mal macht hat man eben 6, 12, 18, 24 usw. Maschen pro Runde.

...zur Antwort

Ich nutze mein Wasser aus dem Aquarium schon immer für meine Zimmer- und Balkonpflanzen. Durch die Ausscheidungen der Bewohner ist das einfach natürlicher Flüssigdünger. Eingegangen ist mir davon noch keine Pflanze.

...zur Antwort

Möglich ist es. Aber man muss dann eben immer am Stamm die neuen Austriebe entfernen. Ob dann der so erzogene Baum auch die gewünschte Höhe erreicht bleibt abzuwarten.

...zur Antwort

Geld ansparen und dann gezielt selbst Werte aussuchen und kaufen. Es gibt einige ETF´s die monatlich oder auch einmal pro Quartal ausschütten. Damit kannst du neben deiner geplanten Sparrate wesentlich mehr Geld in neue Werte oder Anteile der vorhandenen Werte investieren. Falls du darüber mehr wissen willst, kann ich dir die Artikelserie empfehlen.

...zur Antwort

Da ich selbst ein Geschäft besitze und mehrere hundert Kleingärten der Nähe habe, war das auch schon Thema mit meinem Steuerberater. Der Kleingärtner muss da keine Bedenken haben zwecks Steuern oder gar Gewerbeschein. Allerdings steht da eher die Frage im Raum ob jemand bereit ist den Preis zu zahlen.

...zur Antwort

Aktuell klingen deine Zahlen sehr gut. Aber wer weiß schon was bis zu deinem Renteneintrittsalter noch für Änderungen kommen? Daher würde ich mich hauptsächlich auf die private Altersvorsorge in Form von Geldanlagen konzentrieren. Wie man es machen kann, wird hier beschrieben: https://pagewizz.com/vermogen-aufbauen-als-altersvorsorge-40027/

Das aber ohne Versicherungen oder gar Immobilien in die Planung einzubeziehen. Bei Versicherungen können sich die Vertragsbestandteile verändern, so dass sie nicht mehr lukrativ sind. Bei Immobilien klingt es zwar toll, dass man dann keine Miete zahlen muss. Aber wenn der Kredit bezahlt ist, fangen die großen Reparaturen an, die auch nicht gerade kostengünstig sind. Das vergessen dabei leider viele bei ihren Planungen.

...zur Antwort

Ich gehe mal davon aus, dass du gesetzlich rentenversichert bist. Dann solltest du einmal im Jahr einen Brief bekommen, wo hochgerechnet wird, was du mal als Altersrente bekommst. Das sind zwar keine garantierten Zahlen, aber du wirst dabei erkennen, dass zwischen deinem jetzigen Einkommen und deiner späteren Rente eine ordentliche Lücke ist. Demzufolge ist es auch sinnvoll privat vorzusorgen. Ich selbst setze da lieber auf den Aktienmarkt, weil ich die volle Kontrolle behalten will, wo die Erträge dann investiert werden. Falls es dich interessiert, kannst du ja mal hier https://pagewizz.com/vermogen-aufbauen-als-altersvorsorge-40027/ reinlesen.

Von Versicherungen halte ich persönlich nicht viel, wenn man bedenkt, was da in den letzten 30 Jahren alles geändert wurde, so dass die Verträge kaum mehr etwas wert waren und viel Geld vom Beitrag schon in der Verwaltung verschwindet.

...zur Antwort

Ihr setzt euch selbst zur sehr unter Druck. Da müsst ihr euch nicht wundern, dass es nicht klappt. Geht es gelassener an und macht nicht nach Plan GV. Eventuell solltest auch mal mit deinem Frauenarzt bzw. -ärztin reden. Kann auch sein, dass der Zeitraum zwischen absetzen der Pille noch zu kurz ist.

...zur Antwort

Da bleibt ja dann fast nur der Tischler deines Vertrauens. Der kann dir eine Strickliesel nach deinen Wünschen herstellen.

...zur Antwort

Schau mal bei Freund Google nach Strickliesel selbst basteln. Da gibt es einige Bilder, die dir zeigen, was du brauchst. Geht recht einfach und sollte dir dann den dehnbaren Strickschlauch als Ergebnis liefern.

...zur Antwort

Jeder gut sortierte Zeitungskiosk sollte entsprechende Zeitungen dazu im Angebot haben. Oder im Fachgeschäft für Wolle und Zubehör nachfragen. Dort sollte man auch fündig werden.

...zur Antwort

Frag mal beim Fachhändler in der Nähe nach. Die nehmen bei uns gern die Nachzuchten. Gibt zwar nicht viel Geld, aber man hat den Nachwuchs gut untergebracht.

...zur Antwort

Die Schwammwolle bekommst du nur online oder im Fachgeschäft. Schau dir mal den Shop an:

https://www.idee-shop.com/

Dort kannst du online bestellen oder ganz unten beim Filialfinder schauen, ob sie in deiner Nähe ein Ladengeschäft haben.

...zur Antwort

Wie wäre es mit der Anleitung? Da wird in Runden gestrickt und Beispiele für Maschenprobe und ausrechnen der Maschen sind auch dabei.

https://pagewizz.com/wie-strickt-man-einen-loop-36187/

Ich selbst stricke Loops auch nur in Runden. Spart am Ende das zusammen nähen und es sieht irgendwie gleichmäßiger aus.

...zur Antwort
Unterhalt nach Abschluß einer ersten Ausbildung

Meine Tochter, wohnhaft bei der Mutter, hat im Sommer 2010 den Bildungsgang (Ausbildung) "Berufsschule Soziales - Sozialassistent" erfolgreich abgeschlossen. In deren Anschluß macht sie nun an der gleichen Schule den Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik". Von der Schule bekam ich auf Nachfrage ein Bescheid übersand: in der Zeit vom 09.08 - 07.10 ließ sich X an unserer Berufsschule zur Sozialassistentin ausbilden. Nun absolviert X seit 08.10 - 06,13 den Ausbildungsgang des Erzieher an unser Fachschule. Für die erste Ausbildung war der Unterhaltsanspruch noch klar. Nach dem ersten Jahr ihrer zweiten Ausbildung, stellte ich fest das meine Tochter bei der zuständigen Unterhaltsstelle weder ihre Volljährigkeit noch den Abschluß der ersten Ausbildung, uns somit auch nicht den Beginn der zweiten Ausbildung, angezeigt hatte. Vor dieser Zeit hatte ich sowohl mit meiner Tochter, als auch mit der Kindesmutter, öfter darüber diskutiert das sie das machen müssen. Dies geschah dann erst durch ein Anruf der Kindesmutter, ein Jahr nach Beginn der zweiten Ausbildung, als ich bereits ein Anwaltstermin wahrgenommen hatte. Dazu muß ich aber sagen, das die Kindesmutter meiner Tochter die Unterhaltsproblematik immer voll abgenommen hat, meine Tochter sich so um nichts kümmern brauchte. Da ich aber wie gesagt mit Reden bei meiner Tochter sowie bei der Kindesmutter eben nichts bewirken konnte, beschloß ich einen Anwalt um Rat zu fragen. Dieser sagte mir, das ich mit Beginn der zweiten Ausbildung NICHT mer Unterhaltspflichtig wäre, ich also ein Jahr, nicht wissend, zuviel Unterhalt (ca.3000 Euro) gezahlt hätte. Der Anwalt riet mir, bis zur entgültigen Klärung den Unterhalt nur unter Vorbehalt zu zahlen( auf Überweisung steht "unter Vorbehalt". Nun hat mein Anwalt, nach einigen Schriftwechseln, die Sache dem Gericht übergeben, mit der Bitte auf "Nullstellung" des Unterhalts. Nun steht der Gerichtstermin: "zur Güteverhandlung und zur ggf. unmittelbar anschließenden mündlichen Verhandlung". Die Gegenseite behaubtet nun das es sich bei dem zweiten Bildungsgang nicht um eine zweite Ausbildung, sondern um eine Fortsetzung der ürsprünglich ins Auge gefasste Ausbildung zur Erzieherin handelt.Desweiteren wird darauf verwiesen das es zwischen uns klar war das X den Beruf der Erzieherin erlernen soll.....und ich ja mit die Bewerbung ausgefüllt habe. Dies ist aber nicht der Fall, wenn überhaupt habe ich wenn nötig meine Unterschrift darunter gesetzt, was ja aber nicht heißt das ich mich dadurch bereit erkläre weiter Unterhalt zu zahlen, den ich nicht zahlen muß. Nun meine Frage: was erwartet mich bei diesem Gerichtstermin? Kennt sich jemand mit dieser Sachlage aus? Langsam überkommen mich schon Zweifel, das ich mich, aufgrund der Aussagen des Anwalts, vlt. doch zu sehr verrenne und zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Der Kontakt zu meiner Tochter ist gänzlich abgebrochen......lauf ich nun auch noch Gefahr vor Gericht zu verlieren?

...zum Beitrag

Nach meinem Wissen ist die Rechtslage hier recht eindeutig. Nach der abgeschlossenen Erstausbildung hat sich der Unterhalt erledigt. Macht die Tochter danach weitere Ausbildungen, wo sie finanzielle Unterstützung benötigt, sind hier die Eltern nicht mehr in der Pflicht. Ob man als Eltern danach noch Geld fließen lässt, hängt da vor allem von den persönlichen Umständen ab.

Allerdings war doch auch vorher klar, dass der Berufswunsch Erzieherin nur über eine vorherige Erstausbildung möglich ist. Also hätte man sich da auch auf die eventuelle finanzielle Unterstützung verständigen sollen. Jetzt läuft die zusätzliche Ausbildung, damit sie am Ende auch Erzieherin und da werden einem erst die finanziellen Belange bewusst?

...zur Antwort