Unterhalt nach Abschluß einer ersten Ausbildung

Meine Tochter, wohnhaft bei der Mutter, hat im Sommer 2010 den Bildungsgang (Ausbildung) "Berufsschule Soziales - Sozialassistent" erfolgreich abgeschlossen. In deren Anschluß macht sie nun an der gleichen Schule den Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik". Von der Schule bekam ich auf Nachfrage ein Bescheid übersand: in der Zeit vom 09.08 - 07.10 ließ sich X an unserer Berufsschule zur Sozialassistentin ausbilden. Nun absolviert X seit 08.10 - 06,13 den Ausbildungsgang des Erzieher an unser Fachschule. Für die erste Ausbildung war der Unterhaltsanspruch noch klar. Nach dem ersten Jahr ihrer zweiten Ausbildung, stellte ich fest das meine Tochter bei der zuständigen Unterhaltsstelle weder ihre Volljährigkeit noch den Abschluß der ersten Ausbildung, uns somit auch nicht den Beginn der zweiten Ausbildung, angezeigt hatte. Vor dieser Zeit hatte ich sowohl mit meiner Tochter, als auch mit der Kindesmutter, öfter darüber diskutiert das sie das machen müssen. Dies geschah dann erst durch ein Anruf der Kindesmutter, ein Jahr nach Beginn der zweiten Ausbildung, als ich bereits ein Anwaltstermin wahrgenommen hatte. Dazu muß ich aber sagen, das die Kindesmutter meiner Tochter die Unterhaltsproblematik immer voll abgenommen hat, meine Tochter sich so um nichts kümmern brauchte. Da ich aber wie gesagt mit Reden bei meiner Tochter sowie bei der Kindesmutter eben nichts bewirken konnte, beschloß ich einen Anwalt um Rat zu fragen. Dieser sagte mir, das ich mit Beginn der zweiten Ausbildung NICHT mer Unterhaltspflichtig wäre, ich also ein Jahr, nicht wissend, zuviel Unterhalt (ca.3000 Euro) gezahlt hätte. Der Anwalt riet mir, bis zur entgültigen Klärung den Unterhalt nur unter Vorbehalt zu zahlen( auf Überweisung steht "unter Vorbehalt". Nun hat mein Anwalt, nach einigen Schriftwechseln, die Sache dem Gericht übergeben, mit der Bitte auf "Nullstellung" des Unterhalts. Nun steht der Gerichtstermin: "zur Güteverhandlung und zur ggf. unmittelbar anschließenden mündlichen Verhandlung". Die Gegenseite behaubtet nun das es sich bei dem zweiten Bildungsgang nicht um eine zweite Ausbildung, sondern um eine Fortsetzung der ürsprünglich ins Auge gefasste Ausbildung zur Erzieherin handelt.Desweiteren wird darauf verwiesen das es zwischen uns klar war das X den Beruf der Erzieherin erlernen soll.....und ich ja mit die Bewerbung ausgefüllt habe. Dies ist aber nicht der Fall, wenn überhaupt habe ich wenn nötig meine Unterschrift darunter gesetzt, was ja aber nicht heißt das ich mich dadurch bereit erkläre weiter Unterhalt zu zahlen, den ich nicht zahlen muß. Nun meine Frage: was erwartet mich bei diesem Gerichtstermin? Kennt sich jemand mit dieser Sachlage aus? Langsam überkommen mich schon Zweifel, das ich mich, aufgrund der Aussagen des Anwalts, vlt. doch zu sehr verrenne und zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Der Kontakt zu meiner Tochter ist gänzlich abgebrochen......lauf ich nun auch noch Gefahr vor Gericht zu verlieren?

Recht, Unterhalt
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