Grundsätzlich gilt es die Ursache des Schimmels zu beseitigen (Wärmebrücke/ Wasserschaden/ Undichtheiten/ aufsteigende Feuchte) und nicht nur eine "kosmetische Sanierung" durch Überstreichen durchzuführen - der Schimmel würde dabei immer wieder "auftauchen".

Mietern wird bei Schimmelbefall in der Wohnung fast immer "falsches Lüften" vorgeworfen - eine seriöse Schimmelsanierung ist aber Aufgabe des Vermieters; er muss primär nachweisen, dass der Schimmel nicht durch Baumängel verursacht wird - erst dann kann er mit dieser Behauptung "falsches Lüften" argumentieren.

(Gerichtsurteil Amtsgericht Osnabrück, 48 C 31/12)

Schimmel darf nicht leichtgenommen werden (einfach mal "überstreichen") - zu groß sind die gesundheitlichen Gefahren durch Schimmelbefall in der Wohnung!

Auch die in Antischimmelfarben meist enthaltenen "Biozide" können ein gesundheitliches Risiko darstellen! Vor der Anwendung solcher Produkte sollten stets entsprechende "aussagekräftige" Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit angefordert werden.

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Eine Verallgemeinerung ist hier unseriös - es gibt zwischenzeitlich sehr emissionsarme PVC (Polyvinylchlorid)- Böden, die unter anderem an Stelle der grundsätzlich bedenklichen "Phthalate" teilweise(!) unbedenkliche Alternativstoffe einfügen, um dennoch die Elastizität zu gewährleisten.

Nach wie vor sind aber auch noch Produkte am Markt mit Phthalaten, Flammschutzmitteln und oder anderen Stoffen, die als gesundheitlich bedenklich gelten.

Wirkliche Informationen dazu geben nur entsprechend umfassende und glaubwürdige Schadstoffprüfberichte, und nicht Herstelleraussagen, oder aussagearme Zertifikate, "Gütezeichen"!. Fordern Sie daher von Ihrem Händler entsprechende "Nachweise" - Hersteller die solche ("vollständigen") Prüfberichte nicht zur Verfügung stellen, haben in der Regel etwas zu verbergen.

Anhand eines Fotos ist eine gesundheitsbezogene Bewertung ebenso wie aus Prospektaussagen völlig unmöglich!

Sollte aber grundsätzlich einige Wochen nach der Verlegung noch ein unangenehmer "Geruch" wahrnehmbar sein ist auf jeden Fall Vorsicht geboten!

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Parfums/ Duftstoffe enthalten in der Regel allesamt Stoffe, die für Allergiker individuell sehr sensibilisierend, oftmals völlig unverträglich wirken können. Eine Allgemeinaussagenaussage/ Benennung einzelner Produkte wäre daher völlig unseriös. Empfehlen kann ich lediglich, die Inhaltsstoffliste gründlich durchzulesen und die angegeben Stoffe dann auf ihr allergenes Potential zu überprüfen. Hilfestellung dabei könnten Kapitel 17,18 und 20 aus der Zusammenfassung "Duftstoffallergiker" bieten.

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Heizen mit Holz galt korrekterweise viele Jahre und gilt nach wie vor als "nachhaltiges Heizen" - solange Holz, vor allem Restholz aus heimischer, nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet wird/ wurde.

Inzwischen werden aber in Rumänien, Bulgarien, aber auch in anderen Kontinenten dank der extrem gestiegenen Nachfrage Wälder für unsere heimische Pellets Produktion abgeholzt, selbst über Importe aus Namibia wird seit längerem diskutiert.- geplante Einschränkungen richten sich somit eigentlich gegen "Großindustrielle Pläne" der globalen Holznutzung für Verbrennungszwecke.

auf der Strecke bleibt aber- wie in vielen Fällen

der Verbraucher, der im Vertrauen auf Nachhaltigkeitsargumente und entsprechende Förderzusagen seine Heizung auf Holz oder Pellets umgestellt hat, und nun - auch bei optimaler Filtertechnik (viel zitiertes Argument der Feinstaubbelastung) als CO2 Sünder hingestellt wird.

Richtig ist auch die Argumentation "Holz ist kostbar" - eine Nutzung für Bauholz und Möbel garantiert, dass das CO2 über viele Jahre gebunden bleibt, und in der Zwischenzeit neue Bäume erneut CO2 binden.

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Fassadenfarben, soferne sie keine rein mineralischen Farben sind, enthalten meist Biozide gegen Algen und Schimmel - in manchen Fällen auch Nano- Titandioxid, sowie vielfach allergenisierende Isothiazolinone; eine allgemeine Aussage zu Fassadenfarben bzw. seriöse gesundheitsbezogene Bewertung ist daher nicht möglich. Bei Angabe der genauen Produktbezeichnung wäre es vermutlich möglich, eine genauere Antwort zu geben.

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Aus langjähriger Erfahrung- Gesundheitsämter fühlen sich in der Regel nicht zuständig für "Mietwohnungen".

Die Ursachen für Gesundheitsprobleme können vielfältig sein, und sind in der Regel ausschließlich durch entsprechende Untersuchungen - keineswegs mit "Ferndiagnosen" feststellbar.

Tatsächlich ist der Vermieter verpflichtet, ein gesundheitlich unbedenkliches Objekt zur Verfügung zu stellen und muss auch für die Kosten von Raumluftprüfungen, Schadstoffmessungen und Sanierung aufkommen. Angesichts der aktuellen Wohnraumprobleme nutzen viele Vermieter aber ihre Position, sich über solche Vorschriften hinwegzusetzen, bis ein betroffener Mieter mittels eines für Schadstoffangelegenheiten qualifizierten Anwalts entsprechende Forderungen umzusetzen vermag. Dabei stellt sich natürlich auch immer die Frage der Beweisführung.

Nur bei bereits bestehenden Mietverträgen kann der Vermieter bei "begründbaren Verdacht" gezwungen werden, die Kosten für eine umfassende Schadstoffprüfung zu übernehmen. Siehe dazu Kapitel 7 der "Zusammenfassung- Gerichtsurteile".

Natürlich gibt es eine Anzahl von Fachleuten bundesweit, welche seriöse Schadstoffmessungen durchführen können - bedauerlicherweise ist aber die Bezeichnung "Baubiologe" nicht geschützt. Zu viele Anbieter arbeiten hier mit unwissenschaftlichen Methoden, verlangen zu viel Geld für nicht aussagefähige Prüfberichte, erstellen auch "Gefälligkeitsgutachten" für die jeweiligen Auftraggeber. Aus diesem Grund sollten hier grundsätzlich kritische Anforderungen an den Prüfer gestellt werden.

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Die genannten Werte sind auf jeden Fall ein Mangel - vor allem, da in keiner Weise gewährleistet wird, dass es sich bei den VOCS nicht auch um gesundheitlich relevante, toxische Stoffe handelt. Der nach wie vor störende Geruch nach mehreren Wochen ist aber ebenfalls natürlich bereits ein Reklamationsgrund.

Siehe dazu: Gerichtsurteile, Kapitel 4

Ich empfehle nur mehr schriftlich mit dem Hersteller zu kommunizieren und ihm eine Frist zu setzen, das Produkt - für Sie kostenfrei- zurückzunehmen. Kostenlose Beratung in solchen Fällen bietet eine Hotline.

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Bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit würde ich "Sensitiven" Bauherren zur Vorsicht raten - das meistbeworbene "Maler Raumweiss" beispielsweise(!) enthält laut Sicherheitsdatenblatt "allergenisierende" Konservierungsmittel (Isothiazolinone). Die Werbung dafür mit dem "Blauen Engel" hat nicht mehr lange Bestand, da für die Neuvergabe des Gütezeichens ab 2019 diese Stoffe vom Blauen Engel verboten sind. Vielfach wird mit "alten- aber noch gültigen" Zertifikaten geworben. Bedauerlicherweise sind von den meisten Herstellern umfassende Emissionsprüfberichte kaum erhältlich - sehr oft wird hier mit "Aussage- armen" Gütezeichen dem Verbraucher gesundheitliche Unbedenklichkeit vorgespielt. Siehe dazu "Überblick über mehr als 100(!) Gütezeichen und Zertifikate aus dem Bausektor".

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Es gibt eine Reihe von Schadstoffen, die aus verschiedenen Farben emittieren können -

eine seriöse Antwort zur konkreten Farbe ist hier aber nur möglich, wenn seriöse(!) Informationen zur Zusammensetzung und vor allem zum Emissionsverhalten der verwendeten Farbe vorliegen. Nicht kontrollierbare sogenannte "Volldeklarationen" der Hersteller, Werbeaussagen im Internet und auf Prospekten reichen ebenso wie "Sicherheitsdatenblätter" und/oder die meisten Gütezeichen in der Regel nicht für eine umfassende gesundheitliche Bewertung von Produkten und damit auch deren Emissionen..

Natürlich verstärken sich Emissionen - so vorhanden - bei entsprechender Erhitzung der Farbe!

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Die Sorge vor PAKs oder Asbest in alten Bodenbelagsklebern ist weder "esoterisch" noch unberechtigt - entsprechend unverantwortlich, sich über solche Schadstofffragen auch noch lustig zu machen..

Leider lässt sich aus einem "Bild" keine Aussage machen - dazu müsste mindestens der Zeitpunkt des Einsatzes (ungefähre Jahreszahl) bekannt sein, um Asbest oder PAKs auszuschließen..

Wirklich Aufschluss gibt ausschließlich eine entsprechende Untersuchung in einem dafür akkreditierten Institut.

Eine wirkliche Gesundheitsgefahr geht aber auch von Asbest- und/oder PAK belasteten Böden dann aus, wenn entsprechende Bodenbelags- Sanierungen durchgeführt werden,. die belasteten Flächen somit "freigelegt" werden. In solchen Fällen ist allerdings ohnedies im Vorfeld eine "Gefährdungsbeurteilung" durch die ausführende Firma durchzuführen.

PAKs können allerdings auch durch Randfugen, undichte Stellen den Raum belasten - dazu könnte eine Hausstaubprobe - eingesandt an ein akkreditiertes Institut - Aufschluss geben.

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Wenn hier die Platten tatsächlich dauerhaft gelagert werden, handelt es sich aus unserer Sicht um eine Art der illegalen "Deponierung". 

Allgemeine Infos zu Asbest am Nachbargrundstück mit entsprechenden Urteilen:

http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Asbest_in_der_Nachbarschaft_-_Asbest_im_Mietshaus.pdf 

Sollte der Nachbar nicht zu einer gütlichen Einigung bereits sein, sollte das Umweltamt informiert werden- gegebenenfalls ein Anwalt beauftragt werden

Siehe auch:
http://www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/Wer-Asbest-lagert-macht-sich-strafbar-id22672436.html

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Alleine auf Grund der enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe  (krebserzeugende PAKs: http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Sanierung_PAK.pdf) würde ich hier niemals Gemüse anpflanzen - auch wenn(!) von den Herstellern inzwischen sogenannte "Grenzwerte" meist eingehalten werden.

http://www.eggbi.eu/beratung/produktinformationen-guetezeichen/gesetzliche-grenzwerte-offizielle-richtwerte-vorsorgewerte-glaubwuerdigkeit/ 

Mit Folien (Absperrung) oder "Lüftung" sind solche Schadstoffe in der Regel kaum auszuschließen.

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Sehr oft finden wir in Möbeln und Möbelbezügen sehr maßgebliche Schadstoffbelastungen - auch zahlreiche Gütezeichen sind hier leider nicht immer aussagekräftig, da häufig nur auf gewisse Schadstoffe geprüft wird (z.B. TVOC) aber nicht auf Weichmacher,Flammschutzmittel und andere....., viele Gütezeichen haben aber auch viel zu hohe Grenzwerte beispielsweise bei Formaldehyd.

Ein entsprechender Geruch ist sehr oft ein wertvolle Indikator für Schadstoffbelastungen - wie bereits in anderen Beiträgen hier erwähnt sind natürlich Vögel besonders sensitiv auf Schadstoffe und reagieren wesentlich rascher darauf als wir - Langzeitfolgen sind aber auch beim Menschen nicht auszuschließen. Ich würde daher "riechende" Möbel umgehend an den Händler zurückgeben - siehe dazu auch nachstehende Gerichtsurteile zu Gunsten der Verbraucher.

http://www.eggbi.eu/beratung/rechtliche-grundlagen-fuer-wohngesundheit/#c427

Unter "Service"finden Sie auf dieser Homepage auch die Kontaktinformationen für eine kostenlose Verbraucherhotline.

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