Grundsätzlich gilt es die Ursache des Schimmels zu beseitigen (Wärmebrücke/ Wasserschaden/ Undichtheiten/ aufsteigende Feuchte) und nicht nur eine "kosmetische Sanierung" durch Überstreichen durchzuführen - der Schimmel würde dabei immer wieder "auftauchen".
Mietern wird bei Schimmelbefall in der Wohnung fast immer "falsches Lüften" vorgeworfen - eine seriöse Schimmelsanierung ist aber Aufgabe des Vermieters; er muss primär nachweisen, dass der Schimmel nicht durch Baumängel verursacht wird - erst dann kann er mit dieser Behauptung "falsches Lüften" argumentieren.
(Gerichtsurteil Amtsgericht Osnabrück, 48 C 31/12)
Schimmel darf nicht leichtgenommen werden (einfach mal "überstreichen") - zu groß sind die gesundheitlichen Gefahren durch Schimmelbefall in der Wohnung!
Auch die in Antischimmelfarben meist enthaltenen "Biozide" können ein gesundheitliches Risiko darstellen! Vor der Anwendung solcher Produkte sollten stets entsprechende "aussagekräftige" Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit angefordert werden.