Da du selbst nicht gefahren bist und keinen direkten Verstoß begangen hast, ist es unwahrscheinlich, dass du strafrechtlich verfolgt wirst. Dein Freund, der ohne Führerschein gefahren ist, könnte nach **§ 21 StVG** (Fahren ohne Fahrerlaubnis) belangt werden. Falls er betrunken war, greift zusätzlich **§ 316 StGB** (Trunkenheit im Verkehr).
Für dich persönlich wäre **§ 323c StGB** (Unterlassene Hilfeleistung) relevant, falls du in einer Notsituation nicht geholfen hättest, was laut deiner Schilderung aber nicht der Fall war. Insgesamt solltest du als Zeuge kooperativ sein, aber keine direkten Konsequenzen für dich befürchten.