Hallo ihr Lieben
ein Freund von mir hatte vor 4 Jahren eine Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Er war damals Rechtsschutzversichert..
Der 1. Anwalt hat nur beraten, wurde weiter nicht tätig. Der 2. Anwalt der eingeschalten wurde übernahm das Mandat - es ging um eine Abfindung - bis zum Urteil.
Nun nach 4 Jahren !!! kam vom 2. Anwalt, der den Prozeß begleitet hat, eine Rechnung von knapp 4000 Euro.
Laut Rechtschutzversicherung hat der 1. Anwalt damals 180 Euro für eine Beratung von der Rechtschutzversicherung bekommen.
Er hat aber das Mandat wohl abgegeben.
Frage: muss die Rechtschutzversicherung den 2. Anwalt (4000 Euro) zahlen?
Der 1. wurde ja nicht wirklich tätig.
Wer weiß da weiter?
Liebe Grüße