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Ich bin kein Jurist und kann deine Frage leider nicht qualifiziert beantworten. Oft werden Fragen des Wahlalters mit der der Volljährigkeit vermengt. Beschränkungen von Rechten und Pflichten an das Alter stellen zunächst Diskrimmierungen dar. Die wesentliche Frage ist jedoch, ob diese Gerechtfertigt sind. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass Verantwortungsbewusstsein und Vernunft sich nicht linaer zu Lebenszeit verhalten. Ein weiterer Aspekt der Diskussion stellt die Ausbaufähigkeit der Repräsentation junger Menschem dar. All dies beantworter deine Frage nicht, aber ich hoffe, dass die Kompexität der Problematik hinreichend dargestellt wird.