Hütte bauen im Außenbereich...

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Hütten" im Außenbereich sind nur für Nutzungen zulässig, die im Außenbereich privilegiert sind. Diese privilegierten Nutzungen müssen aber nachhaltig und fachgerecht sein, d.h. es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Gewinn aus diesen Nutzungen "ein maßgeblicher Teil" des Einkommens ist, und dass für die Nutzungen eine anerkannte Ausbildung vorhanden ist. Das gilt auch für Bienenzucht, wobei für Bienenzucht auch nur das Aufstellen der Kisten für die Bienenvölker ausreicht und keine Hütte notwendig ist.

Die angeblichen Tricks zur Umgehung dieser strengen Vorschriften sind der Bauaufsicht alle schon seit Jahrzehnten bekannt; es wird Dir nicht gelingen, neue Tricks zu erfinden.


DjTforever  13.02.2014, 15:04

Wie kommt es dann zu den Unterschieden, das bsp Weise in Rheinland-Pfalz Gebäude bis 10 Kubik umbauten Raum Genehmigungsfrei sind und wo anders nicht??

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Seehausen  13.02.2014, 15:33
@DjTforever

Weil "genehmigungsfrei" nicht bedeutet dass das Vorhaben auch "vorschriftenfrei" ist. Baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen ebenfalls alle Bauvorschriften einhalten. Der Gesetzgeber ist nur der Ansicht, dass diese Vorschriften der Bauherrschaft bekannt sind bzw. dass der Schaden nicht so groß ist, wenn die Hütte wieder beseitigt wird.

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DjTforever  13.02.2014, 16:10
@Seehausen

Aha, danke! Hab mich vor über 10 Jahren mal selbst damit beschäftigt und war über die UUnterschiede doch sehr erstaunt ;)

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Seehausen  13.02.2014, 16:30
@DjTforever

Sorry, aber schon seit 1870 bedeutete die Freistellung vom formellen Baurecht nicht auch die Freistellung vom materiellen Baurecht!!

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Seehausen  13.02.2014, 16:30
@DjTforever

Sorry, aber schon seit 1870 bedeutete die Freistellung vom formellen Baurecht nicht auch die Freistellung vom materiellen Baurecht!!

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Generell ist der Außenbereich von Bebauung frei zu halten. Ausnahmen regelt die jeweilige Bauverordnung deines Bundeslandes. Als Pächter müsst ihr ausserdem das Einverständnis des Eigentümers haben.


Hias2BGL 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 12:57

Das war nicht meine Frage.

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DjTforever  13.02.2014, 13:00
@Hias2BGL

Es wäre hilfreich zu wissen in welcher Grösse und für welchen Zweck die Hütte errichtet werden soll! Meine Glaskugel ist nämlich gerade zur Reparatur ;)

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Seehausen  13.02.2014, 14:24

Falsche Antwort.

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich wird nicht in der Landesbauordnung, sondern in § 35 BauGB (Baugesetzbuch des Bundes) geregelt.

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Hias2BGL 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 14:39
@Seehausen

GENAU - um den § 35 BauGB geht es:

Hat wer eine gute Idee für eine Ausnahme?

Wie gesagt, wir wollen eine Hütte bauen (oder besser haben schon) und brauchen jetzt einen Grund dafür ;-)

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DjTforever  13.02.2014, 16:14
@Hias2BGL

Habt ihr schon Post vom Bauamt bekommen? Unsere Hütte wurde geduldet (Pferdehütte) sollte sich allerdings jemand daran stören, muss sie weg. Bei einem kleinen Gerateschuppen sind sie vielleicht auch nicht so streng ;)

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Seehausen  13.02.2014, 16:34
@DjTforever

Auch Tierunterstände dürfen im Außenbereich nur für landwirtschaftliche Tierhaltung und nicht für Hobbytierhaltung errichtet werden. Da sind schon viele Pferdehalter böse reingefallen, vor allem weil es für ungenehmigte Vorhaben keinen Bestandschutz gibt und desshalb die Behörden noch nach 30 Jahren die Beseitigung durchsetzen können.

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