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Besondere strafrechtliche Vorschriften Waffen Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.
Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.
Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.