Grundsätzlich könnte man jede Diode als Gleichrichter einsetzen. Im Endeffekt kommt es darauf an, daß die Diode für den jeweiligen Strom ausgelegt ist und eine ausreichend hohe Sperrspannung aufweist. Wenn man nur einen kleinen Strom von wenigen mA und eine niedrige Spannung gleichrichten will, könnte man das auch mit einer Leuchtdiode machen (allerdings mit entsprechend hohem Spannungsabfall), jedoch ist das nicht das typische Anwendungsgebiet von Leuchtdioden. Dioden, die als Gleichrichterdioden bezeichnet werden, sind i.d.R. für höhere Ströme und Spannungen ausgelegt.

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Weil es sich nicht lohnt, im Baumarkt etwas zu klauen. Entweder sind die Sachen so groß, daß man sie sowieso nicht verstecken kann oder sie haben kaum einen Wert. Natürlich könnte man sich ein paar Schrauben in die Tasche stecken, aber die kann man schlecht irgendwo weiterverkaufen bzw. bekommt man dafür kaum etwas, so daß kaum jemand das Risiko eingeht, dabei erwischt zu werden.

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Nein, es ist grundsätzlich nicht verboten einen Phantasienamen zu benutzen. Nur gegenüber Behörden (z.B. Polizei) bist Du verpflichtet, Deine wahre Identität zu nennen, ansonsten darfst Du Dich nennen wie Du willst. Allerdings darfst Du nicht die Identität einer anderen (real existierenden) Person annehmen und natürlich auch keine anderen Straftaten begehen… wenn Du z.B. irgendwo „unter falschem Namen“ Schulden machst, könnte man das leicht als versuchten Betrug auslegen. Ein Schild am Briefkasten ist aber noch kein Problem.

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Sollte die Leitung Beschädigungen aufweisen oder das Material insgesamt spröde oder brüchig wirken, wäre es ratsam die Pumpe zu ersetzen. Ist alles in einem guten Zustand, sollte das Alter allein keine Gefahr darstellen. Material- oder Verarbeitungsfehler können auch bei neuen Geräten auftreten.

Kommen spannungsführende Teile mit dem Wasser in Kontakt, stellt sich die Frage welchen Weg der Strom durch das Wasser nehmen kann und ob um die Kontaktstelle ein Spannungstrichter entsteht. Es muß irgendwo ein Strom zur Erde abfließen können ‑ entweder über den Schutzleiter (wenn dieser ebenfalls mit dem Wasser in Kontakt steht) oder eben über Deinen Körper, wenn Du ins Wasser greifst. Gibt es hingegen nur eine Fehlerstelle und keinen Kontakt zur Erde, würde das Wasser insgesamt einfach das gleiche Potential annehmen wie das spannungsführende Teil und den Fischen sollte nichts passieren. (Ähnlich wie Vögel, die sich auf Hochspannungsleitungen setzen, ohne daß ihnen etwas passiert.) Potentiell gefährlich wird es dann, wenn jemand von außen ins Wasser greift. Stehst Du gut isoliert, merkt man im allgemeinen nur ein Kribbeln (und sollte die Hand schnell wieder aus dem Wasser nehmen). Hast Du eine direkte Verbindung zur Erde, z.B. weil Du mit der anderen Hand einen Heizkörper oder ein geerdetes Gerät berührst, kann es schmerzhaft sein. Ist ein FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤30mA vorhanden, sollte dieser dann schnell genug abschalten, bevor es zu tödlichen Folgen kommt. (Neben der Stromstärke kommt es auf die Zeit an, die der Strom durch den Körper fließt.) Die wenigsten Unfälle mit Niederspannung (<1000 Volt) verlaufen tödlich, ausprobieren solltest Du es trotzdem nicht! Ein FI-Schutzschalter ist nur die „letzte Rettung“, wenn die Basisisolation und Schutzisolierung oder Schutzerdung „versagen“.

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Den Telefonanbieter kann man dafür wohl nicht zur Verantwortung ziehen. Eine Flatrate gilt im allgemeinen nur für „normale“ Inlandsgespräche, aber nicht für kostenpflichtige Sonderdienste. Das dürfte so wohl auch im Vertrag oder den AGB stehen.

Wenn man etwas angestellt hat, sollte man auch dazu stehen. Du solltest Deinen Eltern sagen, daß Du dort angerufen hast und ihnen evtl. anbieten, das wiedergutzumachen, indem Du vorübergehend aufs Taschengeld verzichtest, Hilfe im Haushalt anbietest oder, je nachdem wie alt Du bist, einen Ferienjob annimmst. Deine Eltern werden Dir schon nicht den Kopf abreißen! Wenn man dazu steht, zeigt das viel mehr Stärke als alles totzuschweigen und sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Ggf. haben Deine Eltern die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten und der Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Wenn Du minderjährig bist und Deine Eltern dem Ganzen nicht zugestimmt haben, ist ein Vertrag schwebend unwirksam und Deine Eltern könnten verlangen, daß er quasi rückhängig gemacht wird. Es kommt natürlich auch auf die genaue Höhe der Kosten an und ob man dafür den Ärger auf sich nehmen möchte, den Sachverhalt nachzuweisen. Zunächst müßten Deine Eltern aber erst mal wissen, was wirklich passiert ist, bevor man ggf. gemeinsam nach einer Lösung sucht.

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Zuerst solltest Du den Stecker ziehen, dann den Toaster umdrehen und ggf. gegen das Gehäuse klopfen. Normalerweise sollten sich Reststücke dann lösen und herausfallen. Wenn dort immer noch etwas feststeckt, kannst Du versuchen es vorsichtig mit einer Gabel oder einem anderen Gegenstand herauszuholen ‑ natürlich alles nur bei gezogenem Stecker und darauf achten, daß Du das Gitter oder die Heizdrähte im Toaster nicht verbiegst oder beschädigst.

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Eigentlich braucht man nur den Tabak und Blättchen (Zigarettenpapier). Man kann Zigaretten zusätzlich mit Filter drehen oder auch ohne. Ohne Filter wird die Zigarette vermutlich stärker, mit Filter dürfte es keinen nennenswerten Unterschied zu fertig gekauften Zigaretten geben. Gesund ist rauchen so oder so nicht, insofern kann man darüber streiten, was „schlimmer“ ist oder man läßt das Rauchen einfach ganz sein und spart sich die Diskussion. (Es gibt auch die These, daß Zigaretten mit Filter „schlimmer“ sind, weil die Filter aus Kunststoffen bestehen, von denen sich Partikel lösen, die dann zusätzlich eingeatmet werden und in der Lunge verbleiben.) Letztendlich geht es um Deine Gesundheit und da sollte es doch egal sein, ob es noch „schlimmer“ geht, wenn sich eine Gefährdung ganz vermeiden läßt.

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Wenn Du schlicht nur eine blinkende LED möchtest, kannst Du einfach eine „Blink-LED“ kaufen, bei der die Elektronik bereits in der LED integriert ist. Das wäre die einfachste Lösung, bei der man ohne externe Beschaltung auskommt. (Die Frequenz, mit der die LED blinkt, kann man dann natürlich nicht beeinflussen, sondern die ist bauartbedingt vorgegeben.)

Ansonsten kann man natürlich eine astabile Kippstufe auch diskret aufbauen (ohne Mikrocontroller). Entweder ganz ohne IC, nur mit zwei Transistoren, zwei Kondensatoren und vier Widerständen oder mit Hilfe eines NE555 o.ä. Schaltpläne sind leicht zu finden, wenn man nach „astabile Kippstufe“ sucht. Mit etwas Geschick läßt sich das Ganze „frei verdrahtet“ ohne Platine zusammenlöten. Alternativ kann man natürlich auch einen ATtiny im 8-Pin-Gehäuse verwenden. Von der Beschaltung und den weiteren Möglichkeiten (variable Blink-Frequenz etc.) sicher am einfachsten, man muß ihn natürlich zunächst entsprechend programmieren.

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Vielleicht möchte die Therapeutin einfach nur schauen, wie Du auf ihre Aussagen reagierst und Dir die Gelegenheit geben, Dich dazu zu äußern und eigene Gedanken einzubringen. Eine Therapie ist ja schließlich kein Monolog, den Du Dir anhören mußt, sondern Du sollst auch Deine Gedenken und Gefühle zum Ausdruck bringen. Würde die Therapeutin ununterbrochen reden, würde sich womöglich jemand (anderes) beschweren, daß sie einem keine Gelegenheit gibt, sich dazu zu äußern.

Es ist natürlich auch möglich, daß die Therapeutin selbst mal eine kleine Pause braucht, um nachzudenken oder ihre Gedanken in Worte zu fassen. Von einem „Trick“ im eigentlichen Sinne würde ich erst mal nicht ausgehen, es kann natürlich sein, daß sie auch „absichtlich“ mal schauen will, ob Du irgendwie angespannt auf solche Pausen reagierst oder sie Dich daran „gewöhnen“ will ‑ je nachdem, weshalb Du in therapeutischer Behandlung bist.

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Wenn Du die Rückbuchung der Lastschrift selbst in Auftrag gegeben hat, darf das Unternehmen eigentlich nicht nochmals versuchen, den Betrag erneut abzubuchen. Zumindest nicht für dieselbe Rechnung (Abomonat), deren Abbuchung Du widersprochen hast, ggf. aber für zukünftig anfallende Kosten, wenn das Abo weiterbesteht und Du die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug nicht generell gegenüber dem Unternehmen wiederrufen hast.

Wahrscheinlich wirst Du in Kürze eine Mahnung / Zahlungsaufforderung mit einer Frist erhalten, innerhalb derer Du die ausstehenden Zahlungen begleichen kannst. Vermutlich fallen neben dem ursprünglichen Betrag zusätzlich Mahngebühren bzw. Gebühren für die Rücklastschrift an.

Ob die Abokarte sofort gesperrt wird, sobald Du in Zahlungsverzug gerätst oder ob eine Sperre (oder Kündigung des Abos) immer angekündigt wird (ggf. mit der Mahnung), kann ich Dir nicht sagen. Dazu müßtest Du nachschauen, ob der Verkehrsbetrieb in den Beförderungsbedingungen, AGB oder im Abovertrag etwas festgelegt hat. In jedem Fall solltest Du dies mit dem Vertragspartner klären, ggf. dort anrufen oder direkt nachfragen und erklären, daß Du den ausstehenden Betrag schnellstmöglich zahlen wirst. Meist ist es besser, sich „freiwillig“ zu melden, statt abzuwarten und sich weiteren Ärger und Kosten (Mahn-/Bearbeitungsgebühren) einzuhandeln.

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Der Widerstand der Glühwendel, die für eine Spannung von 230 Volt ausgelegt ist, ist viel zu groß, um bei einer Spannung von nur 4,5 Volt zu leuchten. Bei 4,5 V fließt nur ein kleiner Strom. Die umgesetzte Leistung ist zu gering, um die Glühwendel zum Leuchten (oder auch nur zum leichten Glühen) zu bringen.

Eine 60-W-Glühlampe, die für 230 Volt ausgelegt ist, müßte einen Widerstand von rund 882 Ω aufweisen. Fallen über den Widerstand nur 4,5 V ab, fließt ein Strom von ca. 5 mA. Daraus resultiert eine Leistung von etwa 23 mW ‑ definitiv zu wenig, um die Glühwendel so weit zu erhitzen, daß dies durch Glühen sichtbar wird.

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Alten E-Herd abschließen und neuen anschließen?(Privileg -->Samsung?

Hallo und Guten Abend liebe Gemeinde,

Privileg PBWK3 ON8V IN /alt

samsung dual cook flex nv75n5671rs/eg /neu

Ich habe ein kleines Problem:

Wir haben einen Privileg Einbauherd (zu unseren neuen Küche gehörend) und müssen den ausbauen ,weil wir uns einen neuen gekauft haben.Ich habe mich schon etwas belesen habe aber da einige essentielle Fragen!

1.Da der alte Herd unabhängig vom Induktionskochfeld installiert wurde (E-Herd steht 1.5 m entfernt im Einbauschrank) ,ich aber las, dass dieses trotz allem über den Herd mit der Herdanschlussdose verbunden ist ,hier nun die Frage:

Kann das alte Induktionskochfeld auch über den neuen Samsung Herd mit der Herdanschlussdose verbunden werden ?

2.Der neue Herd (noch nicht geliefert leider .....)soll per 230 V Steckeranschluss funktionieren.Besteht die Möglichkeit ihn trotzdem mittels Herdanschlusskabel und der Richtigen Brückierung (400v 380v 220-230) mittels Phasen anzuschließen?

3.Falls 2. mit nein beantwortet werden muss ,wie isoliere Ich diese dann ab ?Und was mache Ich dann mit den Induktionskochfeld?

4.Habe eine Schüco Verteilerdose mit Maximal 3850w Nennbelastung und daran Hängt eine 900w Mikrowelle.Der neue Herd würde maximal 2400w Nennbelastung bekommen !Darf ich beide über diese Schüco Dose laufen lassen ?

5.Was ist beim abschliesen des alten Herdes außer Sicherung/ Fi und Gegensicherung noch zu beachten ? Reichen die Sicherungen für Herdanschlussdose oder muss es die ganze Küche sein.

Liebe Grüße

euer Bunz

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Bei den genannten Modellen handelt es sich offenbar um Einbaubackofen, nicht um einen kompletten Herd einschließlich Kochplatten. Das bedeutet, daß das Kochfeld unabhängig vom Backofen funktioniert und auch weiterhin genutzt werden kann.

Normalerweise arbeiten sowohl die Kochplatten als auch der Backofen jeweils mit 230 Volt. Die Aufteilung auf 3 Phasen dient nur der Lastverteilung, i.d.R. wird einmal der Backofen mit einer Phase und jeweils zwei Kochplatten zusammen mit der zweiten und dritten Phase verbunden. Für die Funktion wird kein Drehfeld benötigt, man kann am Herd auch Brücken einsetzen und alles 1-phasig anschließen.

Grundsätzlich ist es möglich, ein Gerät, das für 230 Volt ausgelegt ist, direkt an der Herdanschlußdose anzuschließen (zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter). Für 2400 W ist das auch ausreichend, bei einer üblichen Absicherung mit 16 A je Phase.

Wenn Du nicht sicher bist, was Du dort machst, lasse die Arbeiten von einem Fachmann erledigen. Der kann Dir auch sagen, was möglich und zulässig ist und was nicht. Sollte etwas passieren, bist Du sonst in der Haftung (sowohl zivil- als auch strafrechtlich), wenn Du dort alleine „herumbastelst“.

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Das Brummen kommt vom Vorschaltgerät (Drossel). Es ist auch möglich, dass sich entweder das Vorschaltgerät selbst oder ein anderes Teil in oder an der Leuchte gelockert hat und so vibrieren kann; also das Brummen verstärkt.

Die Starter brummen normalerweise nicht. Ein defekter Starter würde sich dadurch bemerkbar machen, dass die Röhre entweder gar nicht zündet oder sie mehrmals wieder ausgeht und neu startet, nachdem sie bereits gezündet hatte. (Kann natürlich auch an der Röhre selbst liegen.)

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LEDs sind keine Widerstände (wie Glühlampen), sondern ‑ wie der Name vermuten lässt ‑ Dioden. Diese verfügen über eine Durchlassspannung, unterhalb derer sie (so gut wie) gar nicht leuchten. Einen Spannungsteiler kann man somit also nicht aufbauen, so wie man es mit zwei gleichen Glühlampen machen könnte. Bei einer Lichterkette ergibt sich zudem das Problem, dass es sich nicht nur um zwei LEDs handelt, sondern dass bereits sämtliche LEDs innerhalb der Lichterkette miteinander verbunden sind. (Meist aber nicht alle in Reihe.) Man müsste zunächst den genauen Aufbau kennen. Auch stellt sich die Frage, ob es sich bei dem „Trafo“ um ein geregeltes oder ungeregeltes Netzteil handelt und wie die Strombegrenzung erfolgt: Konstantspannungsquelle und Vorwiderstand? Konstantstromquelle?

So einfach ist eine Reihenschaltung mit LEDs nicht. Du kannst es natürlich einfach ausprobieren, aber es besteht eben die Möglichkeit, dass die Lichterketten in Reihenschaltung gar nicht mehr leuchten oder ungleichmäßig, sprich einige LEDs weiterhin hell und andere deutlich dunkler.

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Bei einer Beihilfe zum Suizid muss die Person, die sterben möchte, den letzten Schritt, der zum Tod führt, selbst gehen. Man könnte also jemandem ein Seil besorgen und dieses z.B. am Ast eines Baumes befestigen (mit dem Wissen, dass derjenige sich dort aufhängen möchte). Sich das Seil um den Hals legen oder zumindest von einem Stuhl o.ä. herunterspringen, damit sich das Seil zuzieht, müsste derjenige dann allerdings in jedem Fall selbst aus freien Stücken.

Bei einer aktiven Sterbehilfe wäre es hingegen auch denkbar, dass der „Täter“ der betreffenden Person etwa ein Medikament selbst verabreicht ‑ dieser also quasi direkt die zum Tode führende Handlung vornimmt. Das ist in Deutschland jedoch verboten und würde zumindest ein Tötung auf Verlangen darstellen. Von Sterbehilfe spricht man auch meist im Zusammenhang mit unheilbar Erkrankten, wenn es darum geht, ob und wie man deren Leiden verkürzen kann. Bei Suizid wird die vorherige Diagnose einer schweren, unheilbaren Erkrankung nicht in jedem Fall unterstellt.

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Ein Durchlauferhitzer benötigt eine Mindestdurchflussmenge, unterhalb derer er komplett abschaltet. Sofern das Problem nicht schon immer bestanden hat, wäre eine Abnutzung denkbar, durch die der Durchlauferhitzer erst bei einer größeren Durchflussmenge einschaltet als ursprünglich. Aber auch ein verminderter Durchfluss z.B. durch Verkalkung oder Wechsel des Duschkopfs kann zu derartigen Problemen führen. Neuere Duschköpfe sind mitunter besonders „wassersparend“, so dass weniger Wasser hindurchfließt (und mehr Luft beigemengt wird), selbst wenn die Armatur voll aufgedreht ist.

Bist Du sicher, dass es sich um einen elektronisch geregelten Durchlauferhitzer handelt? Das abrupte Umschalten zwischen zwei Stufen gibt es eigentlich nur bei hydraulisch geregelten Durchlauferhitzern. Elektronische Durchlauferhitzer lassen sich üblicherweise stufenlos auf die gewünschte Temperatur einstellen, so dass ein Beimengen von kaltem Wasser nicht erforderlich ist (zum Duschen muss man sie ja nicht unbedingt auf „Maximum“ stellen). Deine Beschreibung ließe jedoch eher einen hydraulisch geregelten Durchlauferhitzer vermuten.

Eine „Notlösung“ wäre, beim Duschen auch den Wasserhahn am Waschbecken etwas aufzudrehen (warmes Wasser), so dass die Mindestdurchflussmenge nicht unterschritten wird ‑ natürlich nur, wenn das Waschbecken ebenfalls über den Durchlauferhitzer läuft. (So habe ich es in meiner alten Wohnung immer gemacht.) Auf längere Sicht solltest Du vielleicht mal einen Fachmann vor Ort zu Rate ziehen oder, wenn Du zur Miete wohnst, dem Vermieter das Problem schildern und um Abhilfe bitten.

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