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Wenn es nicht zur einer rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist kannst du dich bewerben.Die Einstellung des Verfahrens wird grundsätzlich weder in das Bundeszentralregister noch in das Führungszeugnis eingetragen. Die Einstellung wird aber in das Erziehungsregister eingetragen, wenn es sich um eine Einstellung gegen einen Jugendlichen nach § 45 JGG gehandelt hat. Das Erziehungsregister wird erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. Die Einstellung in den Vollzugsdienst ist eine der wenigen Ausnahmen, in denen eine Behörde Einsicht in das Erziehungsregister erhält. Bei der Bewerbung bei der Polizei sieht die Behörde also auch eingestellte Verfahren als Jugendlicher.