Mach Dir darüber jetzt noch keine Gedanken. Ich bin auch Ausbilder. Meine Azubis zeige ich es erst mal ausführlich. Dann reden wir darüber. Insulin spritzen wir fast nur noch mit Pen, die haben nur ganz kleine Nadeln. Es gibt viele Bewohner, denen es egal ist, wer sie spritzt, da man die Nadeln sowieso nicht mehr spürt. Außerdem ist eine Pflegefachkraft oder Dein Ausbilder bei Dir. Früher hat man an einer Apfelsine oder ähnliches geübt, ich aber nicht. Du bist doch sowieso erst im 1. Ausbildungsjahr. Behandlungspflege kommt erst ab dem 2. Ausbildungsjahr an die Reihe. Bis dahin hast Du noch viel Gelegenheit, Dir das spritzen in der Praxis anzusehen. Wichtig ist, dass Du die theoretischen Vorraussetzungen zum Spritzen kennst, und die lernst Du in der Schule. Nimm Dir doch einfach eine Spritze und übe an einer Apfelsine (oder ein Schweinefötchen)

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Bei uns werden zur Zeit fest angestellte Pflegehelfer umgeschult zur Fachkraft. Von Ihnen weiß ich, dass Sie unterstützung vom Arbeitsamt bekommen. Sie behalten ihren Lohn, das Arbeitsamt übernimmt die Mehrkosten.

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Wenn sich die Bewohner noch recht gut bewegen können, wie wäre es denn mit kegeln. Das kommt bei uns sehr gut an. Wir haben so Plastikkegeln und Plastikbälle. Vor allen die dementen Bewohner reißen sich ums kegeln. Und Kontrakturprophylaxe hast Du nebenbei auch schon gemacht....ggg Sitztänze mit Bällen oder Bändern machen viele Bewohnern auch spaß. Oder, wenn es schönes Wetter ist, dann grille doch mit den Bewohnern ein paar Würstechen und mache zusammen mit Ihnen Salate (Kartoffel,-Nudelsalat) oder back mit Ihnen einen schönen Kuchen, den ihr dann gemwinsam ißt. Es gibt sooooo viele Möglichkeiten.

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Hallo Carna, soweit ich weiß, muss die Endnote eine 4 ergeben (Vornote und Prüfungsnote). Wenn Du als Vornote eine 2 hast, ist es fast unmöglich, noch durchzufallen. Da müßte schon ein totaler Ausfall gewesen sein. Du hast es bestimmt geschafft. Wünsche Dir viel Glück. Meine Schülerin hat heute praktische Prüfung, muss los.

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Bei uns ist es so. Sobald wir erfahren, dass eine Kollegin schwanger ist, arbeitet sie nach dem Mutterschutzgesetz. Wir bieten der Kollegin immer an, in der SB zu arbeiten. Wenn sie das nicht möchte, kann sie auch weiter in der Pflege arbeiten. Bei Risikoschwangerschaften versuchen wir immer, der Kollegin zu raten, sich krank schreiben zu lassen, damit sie sich nicht noch bei einem Bewohner ansteckt. Schließlich können die Bewohner z.B. MRSA haben,das nicht bekannt ist.

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Krankenschwester

Ich würde Dir empfehlen, Krankenpfleger zu Lernen. Dann kannst Du im Krankenhaus arbeiten und bist in der Altenpflege begehrt. In der Altenpflege weiss ich, dass Fachkräfte dringends gesucht werden. Wenn Du später keine Lust mehr hast, im Altenheim zu arbeiten, kannst Du immer noch zurück ins KH gehen.

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