Hallo..
Ich wohne seit 6 Jahren in meiner Wohnung, von einer Privatperson angemietet. In der Küche "tropft" der Wasserhahn und nun habe ich gemerkt, dass das Wasser zwischen Hahn und Arbeitsplatte läuft.
Ich wollte meinem Vermieter jetzt einen Brief schreiben, dass er sich um die Reperatur kümmern solle oder - bevor ein grosser Wasserschaden entsteht und der Unternachbar klingelt - die Kosten dafür übernehmen soll. Nun bin ich mir aber nicht wirklich sicher, ob er dafür verantwortlich ist oder ob ich das in Ordnung zu bringen habe. Da die Küche bei Einzug schon drin war, meinte mein Vater, ist der Vermieter dafür zuständig. Ist das so??? grübel
Vielen Dank schon mal und LG