Die bayrische Landesregierung bleibt relativ vage hinsichtlich der Frage, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen das Gendrrverbot nach sich ziehen soll. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagt: „Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein“
Ich habe auch schon Behördenbriefe bekommen, in denen von Wiederstand die Rede war, vor erweiterten Infinitiven oder sogar vor „dass“ permanent die Kommata fehlten, fände es aber maßlos übertrieben, die Leute, die so schreiben, zu sanktionieren.
Ich denke, Vorgesetzte und die Regierung sind sehr gut beraten damit, die informelle Praxis zu üben, über jegliche Verstöße still zu schweigen und hinwegzusehen, immer mit dem Prinzip von Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf.
Damit zeigt man, dass man den Befürworter*innen zuzuhören und ihnen Raum zu geben gewillt ist. Außerdem kann man dann sagen, dass man die Feind*innen des Genderns durch ein Verbot befriedet hat. Man würde aus der Debatte Energie herausnehmen, dazu beitragen, dass der Ball flachgehalten und der gesellschaftlichen Frieden gewahrt wird.
Denn lassen wir die Kirche im Dorf, es geht um Schriftzeichen. Deswegen diszplinarische Maßnahmen anzustrengen, erscheint doch ein wenig wie das sprichwörtliche Schießen mit Kanonen auf Spatzen.