Das Feuerwerk an Silvester verursacht in erster Linie Feinstaub und weniger CO2-Emmissionen. Deine Aussage ist daher von vornherein falsch. 1 kg Nettoexplosivstoffmasse (das ist die Pulvermenge eines Feuerwerkskörpers) verursacht bei der Verbrennung rund 17 mg/m³ CO2, gemessen in 5 m Höhe, wie ein Gutachten des ÖVK aus dem Jahr 2014 in Österreich ergeben hat.

Städte, die sich wirklich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen, kommen daher zu dem Schluss, dass die Diskussion ein Feuerwerk abzuschaffen um CO2 einzusparen von vornherein völlig unsinnig ist. Siehe beispielsweise: https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/wms-feuerwerk-allerheiligenkirmes-produziert-wenig-feinstab-12952439.html

Die Verkaufszahlen für Feuerwerk in Gesamt-Deutschland liegen bei rund 40 to Feuerwerkskörper pro Jahr. Das ergibt, grob gerechnet, eine Nettoexplosivstoffmasse von 10 to die CO2 verursachen können, also 170 g/m³ CO2.

Würde man dafür einen CO2-Ausgleichsbetrag bezahlen, wären das nach den Vorschlägen der Fridays for Future Bewegung von 180 EUR pro Tonne CO2, gerade mal 3,06 Cent. Wohlgemerkt für Gesamt-Deutschland in einem Jahr!

Zum Vergleich: Je nach Körpergewicht, Körpermasse und Aktivität einer Person atmet ein Mensch zwischen 168 und 2.040 Kilogramm CO2 pro Jahr aus. Ein Mittelklassewagen erzeugt im Stadtverkehr etwa 25 kg CO2 auf 100 km. Du siehst also, dass Dein Vorschlag jeglicher Grundlage entbehrt und vor allem auf Nichtwissen und Falschinformation beruht.

Auch die Feinstaubbelasung von Feuerwerken wird durch die DUH völlig überbewertet. Dieser Feinstaub ist nämlich wasserlöslich. Er verschwindet daher innerhalb weniger Stunden, bei Regen sogar binnen weniger Minuten, wieder völlig aus der Luft. Das zeigen die Messungen an Silvester sehr deutlich. Da die Partikel überwiegend aus löslichen Salzen bestehen, können sie vom Körper aus der Lunge auch leicht wieder entfernt werden. Bei Rußpartikeln aus Dieselmotoren ist das hingegen nicht der Fall, da hier die Partikel wasserabweisend sind und dadurch langwierig wieder aus dem Körper entgiftet werden müssen.

Wenn Du also Sorge um das Klima hast, dann schalte Deinen Computer, Dein Handy und Deinen Fernseher doch mal für ein paar Wochen ab um Strom zu sparen und nutze Bus und Bahn anstatt Dich von Deinen Eltern irgendwo hin fahren zu lassen. Damit rettest Du zwar nicht die Welt, aber Du würdest mehr für den Klimaschutz tun als es Deine Forderung nach einem Feuerwerksverbot tun würde.

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"Bestellen" darfst Du die Ware schon wenn Du über 18 Jahre alt bist, aber geliefert werden darf sie nicht.

Nach §50 der österreichischen Gewerbeordnung ist der Versand von pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher, anders als in Deutschland, in Österreich generell verboten. Eine Belieferung über den Versandweg ist daher nur an Händler zum Zwecke des Wiederverkaufs gestattet.

Zudem müßte die Ware per Gefahrguttransport versandt werden, was bei dem von Dir genannten Shop leider nicht zu erwarten ist.

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Na zuerst einmal mußt Du natürlich selbst qualifiziert sein um überhaupt Herstellen zu dürfen. Das heißt Du benötigst einen Herstellerschein nach dem Sprengstoffgesetz. Dann kommen die ganzen baulichen Anforderungen an Deine "Fabrik". Du benötigst schließlich Gefahrstofflager, um die Rohstoffe lagern zu dürfen, getrennte Gebäude für die einzelnen Produktionsschritte und ein Lager für die Endprodukte. Diese Lager müssen hohe Schutzabstände zu Wohnbebauungen einhalten. Am Ende benötigt das Endprodukt dann eine CE-Zertifzierung. Da stellt sich dann sehr schnell die Frage wie Du das alles finanzieren willst, weil eine Produktion in Deutschland erheblich teuerer ist, als derartige Produkte aus China zu importieren. Es hat ja schließlich einen Grund warum die ganzen gängigen Hersteller nur wenige, bestimmte Artikel in Deutschland selbst herstellen und die Massenware für den Silvesterkunden im Ausland gefertigt wird.

Ich will Deine Euphorie nicht bremsen, aber vielleicht solltest Du doch erstmal ein paar Jahre in einem pyrotechnischen Betrieb arbeiten, bevor Du Dich an ein solches Projekt wagst. Verdienen kannst Du ja nur durch den Verkauf und das meiste Kat. F1 und F2 Feuerwerk wird, wegen dem Abgabeverbot für F2-Produkte, nur an den 3 Tagen vor Silvester im Handel angeboten. In dieser kurzen Zeit so viel Umsatz zu machen, um a) Deine Fabrik zu finanzieren und b) ein ganzes Jahr davon leben zu können, erfordert schon ein sehr hohes Maß an Eigenkapital und Talent.

Bezüglich der Genehmigungen ist übrigens das Amt für Arbeitsschutz, bzw. das Gewerbeaufsichtsamt dein erster Ansprechpartner.

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Hier findest Du das Video in besserer Qualität auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=7O4MMFeXT4M

Die üblichen Kaliber die in Deutschland geschossen werden liegen größenteils zwischen 75 und 210 mm. Sehr selten gibt es mal eine 300 oder 400 mm Bombe. Bei einer Pyronale in Berlin wurde vor mehreren Jahren mal eine 600 mm von Japanern gezündet. Später hat Bavaria Feuerwerk versucht eine 1000 mm Bombe herzustellen und auf dem Testgelände der BAM zu zünden. Die Erste ist auf 900 m gestiegen, die Zweite ist bereits im Abschussrohr zerlegt.

Das Problem ist zum Einen der schwierige und teure Transport solcher Bomben, da die Gefahrenklasse 1.1 nicht per Schiff transportiert werden darf. Das zweite Problem ist der erforderliche Schutzbereich, da in Deutschland 80% der Steighöhe abgesperrt werden müssen. Bei 1000 m Steighöhe also ein Areal mit 1,6 km Durchmesser. Das dritte Problem ist natürlich der hohe Preis und der extreme Aufwand um so eine Bombe schießen zu können. In dem Video siehst Du was dafür nötig ist:

https://www.youtube.com/watch?v=L9GmGns0nrM

Mit 2-300 EUR, oder auch 1.000-2.000 EUR, wie hier geschrieben wurde, kannst Du noch nicht mal das Abschussrohr für eine Bombe in so einem Kaliber kaufen.

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Damit Du auf Deine Frage auch noch eine richtige Antwort bekommst anstatt dummes Gelaber:

Nein, es ist leider nicht möglich Raritäten nachträglich mit einer CE-Nummer zu versehen. Genau genommen dürfen diese Gegenstände noch nicht mal mehr befördert werden. Wenn Du es gesetzeskonform handhaben wollen würdest, dann müßte tatsächlich die Polizei die Gegenstände abholen. Das ist natürlich völlig daneben, aber rechtlich dürfen selbst Großfeuerwerker sie nicht mehr transportieren oder verwenden. Das Gesetz hat hier keine Ausnahmen vorgesehen. Die Praxis wird daher zwangsläufig von den Vorschriften abweichen, da eben noch viele Altgegenstände im Umlauf sind.

Damit ein Artikel eine CE-Kennzeichnung erhält muss er erstmal eine CE-Prüfung durchlaufen. Diese unterscheidet sich von der alten BAM-Prüfung. Der Aufwand für eine erneute Prüfung ist so groß und vor allem teuer, dass kein Hersteller seine Altbestände neu CE zertifizieren hat lassen. Es ist auch strikt verboten alte Gegenstände einfach mit einem neuen Aufkleber zu überlabeln.

Was erlaubt ist, ist nur der Besitz der Ware. Aufgrund es Transportverbotes dürftest Du aber theoretisch nie wieder umziehen oder die Ware an einen anderen Ort verbringen. Eine Lösung um Raritäten später noch legal veräußern oder abbrennen zu dürfen gibt es in der aktuellen Rechtslage nicht.

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Erstmal solltest Du Dir dessen bewußt sein, dass man für die Herstellung von Feuerwerkssternen, sowie allen anderen pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen, einen Herstellerschein nach dem SprengG benötigt. Du solltest also generell besser die Finger davon lassen, wenn Du für Deine Zukunft irgendwas planst, wofür Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis Deiner Zuverlässigkeit benötigst. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sind dazu leider wenig hilfreich und das Verständnis Deiner Bekannten und Mitmenschen wenn etwas passiert wird sicher gering sein.

Ebenso sinnfrei ist das Vermischen von Wasser mit Magnesium, weil dabei Wasserstoff entsteht und es im schlimmsten Fall auch zu einer Selbstentzündung kommen kann. Neben Wasserstoff entsteht auch Magnesiumhydroxid, dass sich wiederum in dem Wasser löst, wodurch eine alkalische Lösung entsteht.

Magnesium(s) + Wasser(l) Magnesiumhydroxid(aq)+ Wasserstoff(g) 

Mg(s) + 2 H2O(l)  Mg(OH)2(aq) + H2(g)

Bevor Du herum experimentierst solltest Du erstmal ein ausreichendes Grundwissen in der Chemie haben und wissen was Du da tust. Sonst können solche Experimente schnell ungeahnte Folgen haben.

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  1. Bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger. Z. B.: https://www.sprengschule-dresden.de/fachbereiche/pyrotechnik/grundlehrgaenge/pgf-grundlehrgang-fuer-das-verwenden-von-pyrotechnischen-gegenstaenden-grossfeuerwerker-dresdner-sprengschule/
  2. Der Preis für den Lehrgang ist nicht das Problem, der kostet etwa 1.500,- EUR. Was dazu kommt sind allerdings die Zulassungvoraussetzungen (Ärztliches Attest für die körperliche Eignung, Mindestalter 21 Jahre, Unbedenklichkeitsbescheinigung ca. 100,-, Teilnahme an 26 Großfeuerwerken als Helfer, 1 Woche Übernachtung und Verpflegung beim Lehrgang ca. 500,-, Ausstellen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ca. 150 EUR, Wiederholungslehrgang alle 5 Jahre ca. 200 EUR), dann brauchst Du ein zugelassenes Lager für Großfeuerwerkskörper, eine Sachversicherung für den Bunker, ein Fahrzeug mit EX/II-Zulassung für den Gefahrguttransport, einen ADR-Schein mit Aufbaukurs Explosivstoffe um ihn fahren zu dürfen, das ganze Equipment für das Feuerwerk, eine Zündanlage, eine Schutzausrüstung für Dich und das Fahrzeug, eine Haftpflichtversicherung für die Feuerwerke und mindestens einen Helfer.
  3. Zünden kannst Du die Sachen dort wo Du die Schutzabstände für die jeweiligen Feuerwerkskörper einhalten kannst, wo der Grundstückseigentümer Dir seine Zustimmung erteilt, wo keine Schutzziele stehen (Reetdächer, Kirchen, Altenheime, Krankenhäuser, etc.) und Du es bei den Behörden rechtzeitig 2 oder 4 Wochen vorher angemeldet hast.
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Es liegt daran, dass es schlichtweg keine farbigen Funken gibt.

Funken werden immer durch Metallspäne erzeugt, in Ausnahmefällen auch durch Kohle (goldfarben), die sich aber nicht für Wunderkerzen eignet. Die Flammenfarben von Funken sind daher immer silber bis weiß. Es gibt keine Metallspäne die rote, grüne oder blaue Funken erzeugen würde.

Farben entstehen durch Metallsalze. Diese Salze können aber nur eine Flamme färben und keine Funken (das ist der Unterschied zum Bengalo. Eine Bengalfackel bildet eine Flamme, aber keine Funken).

Aus diesem Grund gibt es farbiges Feuer nur dort, wo es eine Flamme gibt. Man kann eine sprühende Fontäne bauen, die eine rote Flammenbasis an der Hülse erzeugt. Die Funken, die aus der Fontäne heraus kommen, werden aber dennoch immer gold oder silber sein. Die kriegt man nicht gefärbt. Dazu müßten man Leuchtsterne heraus schießen lassen (siehe zum Beispiel den Überraschungs-Vulkan von Weco (Kat. F2) in der dritten Stufe. Da kommen rote Leuchtsterne aus dem Vulkan).

In Raketen sind solche Leuchtsterne wiederum enthalten. Hier wird das Pulver zu Kugeln (= Leuchtsterne) gerollt, die in der Luft mit einer farbigen Flamme abbrennen. Diese Sterne erzeugen aber eine farbige Flamme und keine farbigen Funken, die ja gerade den Effekt der Wunderkerze ausmachen. Daher ist das Prinzip auch nicht für eine Wunderkerze geeignet.

Zusätzlich entstehen durch die zugesetzten Salze gesundheitsschädliche Gase bei der Verbrennung der Sterne, die eine Verwendung in Innenräumen stark begrenzt. Das ist nur in Räumen mit einer entsprechenden Größe und einer guten Belüftung vertretbar, wie beispielsweise auf Bühnen, aber nicht in einem kleinen Wohnzimmer zu Hause. Du würdest schließlich auch keine Bengalo im Wohnzimmer abfackeln wollen. Farbige Effekte tragen daher, ganz unabhängig von der Kategorie in der sie eingestuft sind, meistens den Zusatz "Nur zur Verwendung im Freien".

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Damit machst Du Dich leider strafbar, weil diese "Raritäten" noch keine CE-Zertifizierung haben, die inzwischen aber zwingend vorgeschrieben ist. Die Antwort auf Deine Frage ist daher ein eindeutiges Nein. Gegenstände ohne einer CE-Nummer darfst Du seit Juli diesen Jahres weder befördern(!), noch verkaufen, noch verwenden. Du darfst sie zwar besitzen, sonst aber auch nichts. Selbst bei einem Umzug dürftest Du sie nicht mehr mitnehmen und auch zum Entsorgen darfst Du sie weder abbrennen, noch außer Haus transportieren.

Das Sprengstoffgesetz kennt leider keine Raritäten und macht deshalb auch für Sammler keine Ausnahmen. Selbst ein staatlich geprüfter Großfeuerwerker darf Dir diese Gegenstände nicht mehr abnehmen. Man darf sich deshalb schon am Kopf kratzen ob diese Regelung wirklich sinnvoll ist, aber ändern läßt es sich leider nicht mehr.

Wenn Du nichts illegales tun willst, dann gibt es aktuell tatsächlich nur die Möglichkeit die Gegenstände von der Polizei zur Entsorgung abholen zu lassen. Besser wäre es deshalb gewesen, sie in der Silvesternacht noch schnell zu vernichten. Das haben viele gemacht um Altbestände loszuwerden.

Bei Ebay Attrappen anzugeben und echte Ware zu liefern ist natürlich absoluter Quatsch. Schließlich gibt es viele Käufer die echte Attrappen kaufen möchten und sie für Dekorationszwecke benutzen wollen.

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Hier wird wieder gefährliches Halbwissen verbreitet.

Du darfst Gegenstände der Kategorie F1 und F2 einführen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die nicht unter den §20 Abs. 4 der 1. SprengV fallen (https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv\_1/\_\_20.html).

Also keine Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, keine Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, keine Schwärmer und keine pyrotechnischen Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand. Diese Gegenstände bedürfen in Deutschland generell einer Erlaubnis mit Fachkunde, auch wenn sie im Ausland in der Kategorie F2 frei verkauft werden dürfen.

Die sogenannte BAM-ID wurde durch ein Urteil vom 27. Oktober 2016 des EuGH (C-220/15) wieder fallen gelassen, da diese Anforderung nicht mit der europäischen Pyrotechnik-Richtlinie (2007/23/EG) vereinbar war. Die Forderung der BAM-ID wurde daher mit Wirkung zum 10. November 2016 wieder abgeschafft und ist nicht mehr erforderlich.

Gleichwohl solltest Du auch darauf achten, dass das CE-Zeichen nicht gefälscht ist und daher nur Ware namhafter Hersteller kaufen. Gerade Chinesen verwenden das Zeichen gerne als Abkürzung für "China Export". Das hat dann rein gar nichts mehr mit einem CE-Zeichen zu tun, sieht aber leider genauso aus.

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Praktikas gibt es in der Pyrotechnik in der Regel nicht. Das hat mehrere Gründe:

Ein Helfer muss nach dem SprengG mind. 18 Jahre alt sein und Praktikanten sind meist zwischen 14 und 16 Jahre alt sind.

Praktikanten dürfen keine Arbeit verrichten die sie körperlich zu sehr belasten, was beim Schleppen von Abschussgestellen und Kartons mit einem Gewicht von 10 - 25 kg schnell passieren kann.

Praktikanten haben eine Nachtruhe von 20 - 6 Uhr einzuhalten und dürfen täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Es gibt zudem ein Beschäftigungsverbot für Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Das ist bei einem Großfeuerwerk alles nicht möglich.

Praktikas sollen meist in den Pfingst- und Osterferien gemacht werden. Das sind aber Zeiträume, in denen naturgemäß bei den Feuerwerkereien keine Feuerwerke gebucht oder vorbereitet werden.

Die Zeiten für die vorgeschriebenen Ruhepausen müssen vorher feststehen. In der Praxis sind die Pausen aber zum Einen von der Witterung abhängig und zum Anderen davon, wie schnell der Aufbau voran geht.

Schlussendlich: Der Beruf des Großfeuerwerkers ist auch gar kein anderkannter Lehrberuf. Die meisten Feuerwerker sind entweder selbständig tätig, oder sie arbeiten nebenberuflich während der Saison in Ihrer Freizeit für eine Feuerwerkerei, oder sie sind als Lagerist, Verkäufer, als Veranstaltungstechniker, selten auch in der Herstellung, o. ä. in der Firma fest angestellt und arbeiten nur in der Hauptsaison zusätzlich als Pyrotechniker in der Firma mit.

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Wenn ich Dir als langjähriger Berufsfeuerwerker einen Rat geben darf: Ich kann verstehen, dass sich Deine zukünftige Frau über ein Feuerwerk freuen würde und dass Du Ihr diesen Wunsch erfüllen möchtest, aber wenn das Budget für die Hochzeit so eng ist, das Dir schon 550 EUR für ein Feuerwerk zu teuer sind, dann tust Du definitiv das Richtige wenn Du darauf verzichtest.

Die meisten Hochzeitsfeuerwerke liegen durchschnittlich zwischen 1200 und 3000 EUR. Das heißt Du bekommst natürlich auch ein Feuerwerk für 550 EUR, aber das ist in etwa so, wie wenn sich Deine Frau auf einen Wellnessurlaub in einem Luxushotel freuen würde und Du ihr dann ein Champagner-Wochenende in der Pension Ursula schenkst, mit einem Besuch des örtlichen Hallenbades nebendran, inkl. Saunanutzung. Das kostet nicht mal die Hälfte dessen, was man sich unter dem Begriff "Wellnessurlaub" vorstellt und trotzdem scheint im Angebot alles drin zu sein was das Herz begehrt.

Jetzt ist Dir aber die Pension Ursula schon zu teuer und Du willst deshalb einen Stellplatz auf einem Campingplatz mit angrenzendem Badeweiher mieten und Deine Zukünftige dort mit einem tollen Zelt überraschen, dass Du selbst aufbaust, und eine Flasche Sekt mit einer bequemen Liege und einer Kuscheldecke darauf reinstellen. Jetzt noch 5 Teelichter und ein Campingtisch dazu und das Wellnessfeeling ist nahezu perfekt.

Ich denke Du verstehst was ich meine. Vergiß nicht, die Hochzeit ist etwas einmaliges, was Du nicht wiederholen kannst. Deshalb solltest Du Dich an diesem Tag möglichst nicht blamieren. Feuerwerk ist ganz klar ein Luxusgut für Paare, bei denen die Kosten sekundär sind und wenn Du Dir ein Feuerwerk nicht leisten kannst, dann verzichte besser komplett darauf, aber komm nicht auf die Idee dass Du selbst ein Feuerwerk machen könntest, mit dem Du irgendwie Eindruck schinden würdest. Das sieht aus wie gewollt aber nicht gekonnt. Du hast weder die nötige Erfahrung eine Choreographie zu erstellen, noch professionelles Equipment, noch die Zeit um ein vernünftiges Hochzeitsfeuerwerk aufbauen zu können. Selbst vor einem 550 EUR Feuerwerk würde ich Dir abraten. Ansonsten kannst Du auch überlegen ob Du die Eheringe nicht bei Tschibo kaufen könntest. Denk dran, es gibt nichts auf dieser Welt was nicht irgend jemand billiger und schlechter machen könnte.

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Nich die BAM an sich wurde abgeschafft, das ist ja eine Prüfbehörde, sondern die Verpflichtung, dass CE-zertifizierte Feuerwerkskörper in Deutschland zusätzlich über eine BAM-ID-Nummer verfügen müssen.

Demnach darfst Du Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die über eine CE-Zertifizierung verfügen, in Deutschland legal verwenden (natürlich nur ab 18 Jahren in der Silvesternacht, oder außerhalb dieser Zeit mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde). Ausgenommen davon sind jedoch nach wie vor folgende Produkte:

1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
3.Schwärmer und
4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

Für diese Feuerwerkskörper benötigst Du trotz einer CE-Kennzeichnung in der Kategorie F2 zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz mit einem Fachkundenachweis (siehe §20 Abs. 4 der 1. SprengV). Umgangssprachlich hat sich für diese Gegenstände die Bezeichnung "F2+" eingeschlichen. Im Gesetz gibt es diese Bezeichnung aber nicht.

Da es in Deutschland für keine eigenständige Fachkunde für diese 4 Artikelgruppen gibt, ist dafür nach wie vor ein Großfeuerwerkerschein erforderlich. Böller der Kategorie F2 sind in Deutschland also nach wie vor nur mit Schwarzpulverfüllung zulässig.

Übrigens ist die CE-Kennzeichnung auf Feuerwerkskörper seit dem 03.07.17 Pflicht! Artikel ohne dieser Kennzeichnung dürfen zwar noch besessen, aber nicht mehr transportiert, verwendet oder verkauft werden. Ein Transport ist nur noch zum Vernichten zulässig.

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Benzin oder eine andere Brennflüssigkeit kommt dafür generell nicht in Frage, weil der größte Teil davon einfach nur im Boden versichern würde. Ganz zu schweigen von der Verpuffungsgefahr, die offene Benzindämpfe mit sich bringen, und den chemischen Eigenschaften von Benzin. Schon mal das Gefahrgutetikett gelesen http://cdn-6.seton.de/ProduktImages/400px/00/_p/DMNE_5503011000_P.gif)? Benzin ist umwältschädigend, fruchtschädigend, langfristig giftig für Wasserorganismen, kann beim Einatmen tödlich wirken, usw. Das ist alles andere als cool wenn man die Verantwortung dafür trägt und etwas passiert.

Du benötigst schon eine vernünftige Brandpaste oder ein Brandgel und die Brenndauer läßt sich auch nur durch die Menge desselben regeln. Da reden wir dann, je nach verwendeter Menge, von etwa 10 Minuten Brenndauer. Unabhängig davon schreibt das Waldgesetz in den meisten Bundesländern bei offenen Feuern eine Entfernung von mind. 100 m zu Wäldern vor.

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Eine Genehmigung benötigst Du dafür nicht, lediglich einen entsprechenden Gewerbeschein, sowie ein Lager nach den Vorschriften der SprengLR 410. Für die Lagerung ist das Gewerbeaufsichtsamt / staatliches Amt für Arbeitsschutz Dein Ansprechpartner.

Problematisch dürfte der Versand der Gegenstände werden, da die üblichen Versanddienstleister keinen Versand von Gefahrgütern der ADR-Klasse 1.4 G anbieten. Ein Versand mit DHL, DPD, Hermes, etc. ist daher nicht zulässig. Du benötigst eine Gefahrgutspedition.

Außerdem müssen die Gegenstände auch nach den Vorschriften des ADR verpackt und gekennzeichnet werden. Das heißt Du benötigst auch spezielle Kartons mit UN-Zulassung, die richtigen Klebebänder, mußt die Zusammenladeverbote beachten die bei einigen UN-Nummern bestehen und Beförderungspapiere erstellen. Ich würde Dir daher empfehlen erst mal entsprechende Schulungen für Lagerung und Verpackung zu besuchen. Die Bußgelder im ADR sind ziemlich hoch.

Für den Online-Shop selbst gibt es natürlich ebenfalls zahlreiche Vorschriften, angefangen von den Vorschriften des TMG bis hin zur Prüfung des Alters der Besteller. Das würde aber den Rahmen dieser Frage deutlich sprengen. Dafür gibt es Anwälte die Dich entsprechend beraten und den Shop auf Rechtsverstöße hin überprüfen. Z. B.: http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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Also für die alte Klasse 1 benötigst Du ja ohnehin keine Ausnahmegenehmigung. Diese Artikel können ganzjährig erworben werden.

Eine reine Einkaufsgenehmigung für Artikel der Klasse II wäre rein theoretisch durchaus möglich. Der §24 Abs. 1 der 1. SprengV würde das schon hergeben, sofern ein begründeter Anlass besteht.

Allerdings habe ich noch nie gehört, dass so etwas überhaupt schon mal beantragt worden wäre, weil in der Regel ja immer die Kombination aus Erwerb und dem Abbrennen für ein Feuerwerk beantragt wird. Aber das heißt ja nicht das man es nicht beantragen könnte.

Dabei stellt sich aber die Frage wie dieser "begündete Anlass" in der Praxis aussehen sollte, denn es ist alles andere als sinnvoll sich jetzt noch Gegenstände mit alter Zulassung zu kaufen. Rechtlich ist der Besitz zwar nicht verboten (gesetzeskonforme Lagerung vorausgesetzt), aber diese Gegenstände dürfen ab dem 04.07.17 weder abgebrannt, noch anderen überlassen, noch transportiert werden! (Letzteres ist sicher alles andere als sinnvoll, aber dennoch die aktuelle Rechtslage.) Wenn Du die Artikel also sammeln willst, dann hast Du ab dem 04.07.17 keine Möglichkeit mehr diese Sammlung legal zu transportieren, oder die Artikel einer anderen Person zu verkaufen oder mit ihr zu tauschen! Damit alte Gegenstände nach diesem Datum noch entsorgt werden dürfen, benötigt der Entsorger eine Ausnahmegenehmigung von der BAM.

Der Sinn der Vorschrift ist es also, dass alle Artikel mit alter Zulassung bis zu diesem Termin tatsächlich abgebrannt oder vernichtet sein sollen. "Sammler" sind im Gesetz schlichtweg nicht vorgesehen und somit sehe ich darin auch keinen "begründeten Anlass" für den die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen könnte. Du bringst Dich mit dem Kauf also letztlich nur selbst in Schwierigkeiten wenn Du Gegenstände mit alter Zulassung aufbewahrst.

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Ja, das ist ab 18 Jahren auch in Deutschland erlaubt. Für den Anfang kaufst Du Dir am Besten ein Komplettset aus Abschussbasis, Zündanlage und Rakete. Zum Beispiel: https://www.google.de/search?newwindow=1&client=firefox-b-ab&biw=1680&bih=894&q=Mira+Starter+Set+-+ready+to+fly&oq=Mira+Starter+Set+-+ready+to+fly&gs_l=serp.3..33i160k1.32650.32650.0.33084.1.1.0.0.0.0.133.133.0j1.1.0....0...1c..64.serp..0.1.133.KrTUit2QcSw

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Was Du möchtest (Indoor + zugelassen + Handzündung) schließt sich gegenseitig aus. Eine Fontäne mit Zündschnuranzündung gibt es deshalb nicht, weil eine Bühnenfontäne nach den gesetzlichen Vorschriften elektrisch gezündet werden MUSS. Andernfalls wäre sie gar nicht zulassungsfähig oder sie muss die Aufschrift tragen, dass die Verwendung nur im Freien erfolgen darf.

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Dein Hauptproblem ist eigentlich das Feuerzeug. Du brauchst ein Stabfeuerzeug oder einen Gas-Brenner, bei dem die Austrittsöffnung nicht so nah am Zündhebel sitzt. Ein normales Feuerzeug ist daher ungeeignet.

Du wirst nämlich keine vernünftigen Handschuhe finden die nicht so dick wären, dass man damit noch ein normales Feuerzeug bedienen könnte. Brauchbare Handschuhe für Deinen Zweck sehen beispielsweise so aus: https://www.seiz.de/produkte/einsatzhandschuhe/fire/32/one-4-all?c=17. Zum Zum Zünden solltest Du dann aber beispielsweise eine kleine Bengallanze verwenden (z. B. Weco Anzündlichter). Die läßt sich gut in der Hand halten, ist windfest, hat eine sehr heiße Flamme und bietet darüber hinaus auch einen guten Sicherheitsabstand zum Feuerwerkskörper.

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Weder noch. Effektsterne alleine sind kein zugelassener pyrotechnischer Gegenstand sondern ein Zwischenprodukt. Sie sind deshalb auch nicht separat erhältlich und dürfen in dieser Form auch gar nicht verwendet werden. Auch der Fachhandel hat keine losen Sterne, da diese vom Hersteller direkt nach der Herstellung zu einem zugelassenen Produkt weiterverarbeitet werden.

Für den Erwerb loser Sterne bräuchtest Du eine entsprechende Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und für die weitere Verarbeitung einen Herstellerschein, sowie eine geeignete Betriebsstätte. Auch der Transport wäre sehr teuer, da lose Sterne eine andere Gefahrklasse haben als ein fertiger Feuerwerkskörper, die nur wenige Gefahrgutspeditionen überhaupt befördern dürfen.

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