reicht ein Minijob fürs Erste?

2 Antworten

Nein, du kannst auch als Minijober tätig sein, wenn du dir noch andere Berufszweige anschauen willst. Bist nicht gezwungen jetzt die Ausbildung abzuschließen.

Hallo,

je nach Bundesland kann weiterhin Schulpflicht bestehen. Am besten beim Schulamt der Stadt erkundigen.

Ab dem 23. Geburtstag braucht man eine Krankenversicherung (ca. 200 Euro monatlich), wenn man weder Schüler noch Student ist.

Lücken im Lebenslauf machen sich bei späteren Bewerbungen meist nicht gut. Es gibt viele bei denen aus "erstmal" viele Jahre wurden und die dann sehr große Probleme hatten, da wieder rauszukommen!

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung