Selbstverständlich werden derart Einkünfte mit in den Regelsatz mit eingerechnet. Sollte das Amt nach Monaten oder ggf. Jahren dahinter kommen, gibt es eine Zurückzahlungsaufforderung und ggf. ne Anzeige wegen Erschleichung von Sozialleistungen, welche bei Gericht mit ner fetten Geldstrafe und ggf. sogar Haft bestraft wird. Deine Einkünfte sind also dem Amt unverzüglich anzugeben.

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Sittenwidrige Vertragspunkte sind auch in Abeitsverträgen ungültig und können "missachtet" werden ohne das einem (Arbeitnehmer) daraus Nachteile entstehen.

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Mach es ja nicht

...du bist männlich und er ist es auch.

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Chancen stehen schlecht

Da im Vorfeld schon so einiges passiert sein muß, damit es zu einem Schulverweis erst gekommen ist.

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