Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Firma (Sicherheitsdienst) ist ein Dienstversntwortlicher zuständig die Belange der Firma durchzusetzen, Dienstpläne zu schreiben etc. . Nun ist es so, dass sich dieser Verantwortliche nun seit Jahren eine Regel aufgestellt hat, welche besagt dass ein MA, welcher während der Tätigkeit krank wird, NICHT selbständig nach Hause fahren DARF, sondern einen RTW anrufen oder einen Ärtl. Notdienst aquirieren muss, welcher direkt eine AU ausstellen soll, bevor man den Heimweg antreten darf. Ich sehe das als Nötigung. Solch eine Arbeitsanweisung, welche schriftlich vorliegt, sieht indirekt arbeitsrechtliche Konsequenzen vor, wenn man gegen diese verstößt und entgegen dieser Anweisung doch nach Hause fährt, wenn einem schlecht ist o. Ä. . Dass sofort das Unternehmen über den Ausfall unterrichtet werden muss, ist mir klar. In einer Pforte beispielsweise, trägt man eine gewisse Verantwortung und muss Schlüssel an den Ersatzdiensthabenden übergeben beispielsweise. Meiner Meinung nach darf man jedoch nicht an einer Fahrt nach Hause oder zu einem Arzt gehindert werden.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
LG