Fitnesscenter Sonderkündigungsrecht psychische Erkrankung?

Hallo,

ich habe letztes Jahr meinen Fitnessvertrag fristlos gekündigt aus gesundheitlichen Gründen und das Lastschrift-Mandat entzogen. Ein ärztliches Attest hatte ich damals beigefügt. Der Erhalt der Kündigung wurde mir auch bestätigt und dass keine Lastschriften mehr abgebucht würden. Jedoch sollte ich noch bis 31.12.2020 weiter zahlen (zu diesem Zeitpunkt war die normale Kündigungsfrist), da es mir möglich sei die Sauna und ähnliches zu benutzen. Damit war ich nicht einverstanden und habe der Verwaltung geschrieben, dass es sich um eine psychische Erkrankung handle, die es mir auch unmöglich macht Sauna etc. zu benutzen. Zum anderen gibt es bereits rechtliche Entscheidungen, dass man nicht auf den Wellnessbereich verwiesen werden kann. Da man schließlich einen Vertrag beim Fitnesscenter abschließt um zu trainieren. Daraufhin hat sich die Verwaltung nicht mehr gemeldet. Und die Sache war für mich abgeschlossen. Jetzt, über ein Jahr später melden sie sich und fordern von mir die Beiträge der letzten 12 Monate, das sind knappe 500 Euro. Als ich auf das Attest verweise hieß es, das könne nicht akzeptiert werden, da es zu allgemein gehalten sei.

Da sage ich auch nichts dagegen, es ist allgemein. Aber da die sich dann nicht mehr gemeldet haben, dachte ich dass es akzeptiert worden war. Sonst hätte ich denen ja noch ein ausführlicheres Attest von meinem arzt ausstellen lassen können. Da ich mittlerweile auch nicht mehr krank bin und damals deswegen nicht bei einem Therapeuten in Behandlung war (da mein Hausarzt meinte dass das nicht nötig sei) habe ich auch keine weiteren Unterlagen dazu. Jedenfalls meine Frage jetzt, wie ich denen noch beikommen kann. Ich finde es sehr arglistig, nach einem Jahr zukommen und noch was zu fordern und zu sagen, dass sie das Attest nicht akzeptieren. Für mich war die Sache abgeschlossen und ich hatte gewissermaßen auch Vertrauen darin dass nichts mehr passieren würde. Reicht es wenn mein Arzt das damalige Attest weiter ausführt? Was für Infos muss ich denen offen legen damit sie es diesmal akzeptieren? Ich will nicht unbedingt meine ganze Krankengeschichte mit denen teilen.

Danke schon Mal für alle ernstgemeinten Antworten.

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Zunächst die Frage: Um welche psychische Erkrankung handelt es sich und weshalb konntest Du deshalb die Leistungen im Fitnessstudio nicht mehr an Anspruch nehmen?

Zur rechtlichen Frage: Zunächst kommt es - deshalb die Frage oben - darauf an, ob Du die Leistungen des Fitnessstudios tatsächlich aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in Anspruch nehmen konntest. Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte dies eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Die Ausführungen der Gegenseite, dass das Attest des Arztes zu allgemein gehalten sei führen meines Erachtens ist Leere. Die genauen Ausführungen über deine Erkrankung müsstest Du ggf. im Rahmen eines Prozesses machen. Fehlen diese, stehen sie jedenfalls der Wirksamkeit der Kündigungserklärung nicht entgegen.

Ob die Kündigung wirksam war, kann man nur mit detaillierten Angaben zum Sachverhalt - insbesondere auch zur Krankheit, etc. - feststellen. Hierzu rate ich Dir einen Anwalt aufzusuchen. Sicherlich kannst Du Dich auch an die Verbraucherschutzzentrale wenden. Sollte die Kündigung wirksam gewesen sein so müsstest Du zunächst nicht weiter tun. Die gegnerische Partei müsste dann ihre Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder durch Leistungsklage geltend machen. In beiden Verfahren kannst Du vorbringen, dass der Vertrag von Dir wirksam gekündigt wurde. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein kommen unter Umständen noch wesentlich höhere Kosten hinzu (Mahngebühr, Gerichtsgebühr, Anwaltsgebühr der Gegenseite, etc.). Daher wäre es ratsam die Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen.

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Hallo,

zunächst müsste die Lieferung bereits fällig gewesen sein. Da Du die Aussage des Händlers nicht belegen kannst würde dieser sich im Zweifel auf das schriftlich Vereinbarte stützen. Die maximal angegebene Lieferzeit von 10 Wochen ist jedoch noch nicht abgelaufen, weshalb die Lieferung auch noch nicht fällig war. Die Prüfung eines Rücktrittsrechts würde also bereits hier scheitern.

Sollte der Händler jedoch letztlich auch diese Frist verstreichen lassen, so solltest Du dem Händler eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen. Dies tust Du idealerweise per eingeschriebenem Brief - wenn man es rechtssicher gestalten möchte, dann im Grunde sogar per Bote (oder gar per Gerichtsvollzieher). Da der eingeschriebene Brief jedoch regelmäßig als Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt, sollte dies genügen. Sollte der Händler auch die Nachlieferungsfrist fruchtlos verstreichen lassen und hat er den Umstand, der diesen Verzug begründet, auch zu vertreten, so kommt er in Lieferverzug und Du kannst ihm gegenüber den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Lg

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