Mir wurde heute mal wieder eine, so nicht nachvollziehbare, Lastschrift abgezogen.

Im Verwendungszweck steht lediglich: "SBG Monat 11/2015" .

Mehr nicht. Es fehlt die Kundennummer und vor allem die Aufschlüsselung, wie und aus was sich der Lastschriftbetrag konkret zusammen setzt.

Bei der Firma angerufen meinte selbige, es handele sich um die monatliche Internet Gebühr und die einmalige Berechnung eines Kabelmodems.

Von der Summe her war diese Lastschrift dann auch soweit stimmig.

Mir wurde weiter gesagt, dass man ja eine Rechnung per E-Mail bekomme, wo die Lastschrift erklärt würde.

Ich bin der rechtlichen Auffassung, dass der Verwendungszweck einer Lastschrift unabhängig irgendwelcher Rechnungen schlüssig auflisten muss, wie sich der Betrag zusammen setzt.

Die Auflistung des Lastschrift Verwendungszweck in einer Rechnung per E-Mail oder in Papierform, ersetzt für mich nicht die Notwendigkeit der präzisen Aufschlüsselung in der Lastschrift, hier deren Verwendungszweck, an sich.

Ohne die Nachvollziehbarkeit des Verwendungszweck, ist für mich eine Lastschrift haltlos und kann somit auf Kosten des Einreichers widersprochen werden.

Wie seht ihr das?