Nein. Einmalig geht. Hatte ich auch 2mal in meiner gesamten schullaufbahn. Aber 10x ... Der Schulrat/Rektor muss das genauso gewissenhaft begründen wie der bankier den kredit. Was einmaliges kann er "durchgehen lassen". auch wenns ein jahr später wieder was einmaliges sein soll.
Aber was 10maliges ^^
wo ich sagen muss ehrenamtliche schulweghelfer dürfen auch ettliche male zu spät kommen. Frag mal den rektor schön freundlich (ob sich da nicht iwie was machen lässt. wenn mans zb als praktikum zur berufsfindung deklariert oder so.