Wenn ich dich richtig verstehe hast du das Feuerzeug an den Vordersitz gehalten, woraufhin ein Teil des Plastiks dann durch die Hitze rau wurde, oder? Danach hast du dich bei der Verkehrsgesellschaft gemeldet (ich gehe davon aus, dass das die "VWG" ist, von der du erzählst). Hast du denen gesagt wie du heißt, was deine Adresse ist etc?

Wenn nein, kann ohnehin nichts passieren, weil sie ja dann nicht nachverfolgen können, wer jetzt wo welchen Sitz leicht angekokelt hat.

Wenn ja, wird die Verkehrsgesellschaft das vermutlich trotzdem nicht interessieren, wenn ein Stück Plastik eines Sitzes jetzt etwas "rauer" ist, solange der Sitz nicht in Flammen aufgegangen ist :D Das gilt hier umso mehr, weil du mit 13 Jahren noch nicht einmal strafmündig bist (siehe § 19 StGB).

Lange Rede kurzer Sinn: Einfach nichts machen, die Verkehrsgesellschaft hat wohl besseres zu tun, als sich mit so etwas rumzuschlagen :)

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Kleinanzeigen?

Hilfe. Ich habe einen Artikel bei Kleinanzeigen verkauft. OVP, nicht benutzt.

der Käufer ist unzufrieden, möchte den Preis zurück erstattet haben. Nachdem mir unterstellt wurde das der Artikel nicht neu wie angegeben, sondern vermutlich benutzt sei. Ausserdem sei der Artikel wohl total zerkratzt (das Verkaufsbild konnte man jedoch zoomen und hätte es gesehen). Und als es in die Post ging war alles so wie auf dem Foto.

Nach ewigem hin und her habe ich gesagt das ich mit dem Preis runter gehen. War nicht gewünscht, der Preis sollte erstattet werden.
Dem habe ich nachher zugestimmt, jedoch nur das der Produktpreis (unter 20 €) erstattet wird, sobald das Produkt bei mir eingegangen ist. Ich jedoch NICHT die Versand- und Rücksende-Gebühren übernehme.

so etwas habe ich noch nicht erlebt. Mir wird unterstellt Falschangaben zu machen, ich bin unverschämt, weil ich den Versand nicht zahlen und zurück erstatten möchte.

Ich möchte mich hier gern eines besseren belehren lassen und wissen ob ich hier völlig falsch unterwegs bin. Was habe ich verkehrt gemacht?

Am liebsten wäre dem Käufer das ich die gesamte Summe inkl. Versand zurück erstatte UND auf die Rücksendung des Produktes verzichte. Oder aber das Produkt inkl. 2x Versandkosten zurück erstatte.

Nachdem bereits in der ersten Nachricht, die ich wohl nach Erhalt des Produktes von Käufer erhalten habe, 2-3 Unterstellungen enthalten waren, bin ich durch die Blume gesagt, nicht ehrlich, mache Falschangaben, bin unverschämt, unfreundlich etc.

Ja vielleicht habe ich nach der Unterstellung nicht nett geantwortet. Aber ich wollte entgegenkommen oder eben den Produktpreis erstatten. Aber dafür möchte ich dann auch das Produkt zurück.

was mache ich falsch, habe ich in 20 Jahren so bisher nicht erlebt. Die Person möchte nun andere Schritte einleiten. Was auch immer damit gemeint ist.

danke für eure Tipps, ich bin perplex.

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Als Vorwort: Es sollte dich nicht kümmern, was irgendein Käufer über dich behauptet, dadurch würde ich mich nicht aus der Ruhe bringen lassen :)

Zum Rechtlichen:

Hast du beim Verkauf die Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn ja: Wie war der Wortlaut des Ausschlusses?

Wenn nein: Solange der Käufer nicht beweisen kann, dass die Kaufsache den behaupteten Mangel bereits hatte, als du die Sache zur Post gebracht hast, wird er keinen Anspruch gegen dich begründen können. Weil hier kein Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher vorliegt, sondern ihr alle beide Verbraucher seid, kann er sich auch nicht auf § 477 BGB berufen, wonach das Vorliegen eines solchen Mangels bereits bei Übergabe vermutet würde. Er ist also diesbezüglich voll beweispflichtig. Den Beweis, dass etwaige Beschädigungen nicht erst durch den Transport entstanden sind, wird er aber eher nicht erbringen können. Insofern lass dich nicht von Beleidigungen/Unterstellungen/Geldforderungen beeindrucken.

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Wenn ihr eine Vereinbarung über die Aufhebung des Mietverhältnisses geschlossen habt (also einen Mietaufhebungsvertrag), ist das Mietverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt beendet. Ob sie nun im Nachhinein zögert oder nicht, ist dafür unerheblich, sie ist an die Vereinbarung gebunden. Sollte sie sich weigern, nach dem vereinbarten Beendigungstermin auszuziehen, kannst du im schlimmsten Fall Räumungsklage erheben (die du vorher androhen solltest, das sollte hoffentlich bereits den gewünschten Effekt haben). Auf gar keinen Fall solltest du eigenmächtig handeln, wie etwa selbst das Hab und Gut deiner Mieterin aus der Wohnung entfernen. Dadurch kannst du dich schnell strafbar machen, unabhängig davon, ob deine Mieterin zu dem Zeitpunkt noch in der Wohnung sein darf oder nicht.

Sollte es tatsächlich zur Räumungsklage kommen, findest du hier die wichtigsten Infos dazu: https://www.immoverkauf24.de/services/vermietung/mieter-kuendigen/raeumungsklage/

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Mein Bruder ist Asperger Autist und hat ADHS (GdB 50). Er studiert ebenso wie ich (Nicht-Autist) Jura. Wir sind gerade beide in der Examensvorbereitung. Zumindest was ich mitbekomme ist vor allem längere Konzentration schwierig und nur wirklich mit Medikation möglich. Abgesehen davon gab es aber keine untypischen Hürden.

Wenn du etwas spezifisches wissen möchtest, frag gern nach :)

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Ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung, kann also das ein oder andere erzählen:

Relevanz von Ratschlägen: Hör nicht zu viel auf Ratschläge, wie du das Studium und v.a. das Lernen angehen solltest (meine Ratschläge inklusive). Du wirst einige mitbekommen, namentlich von "allwissenden" Kommilitonen, Tutoren, Profs, WisMits etc. Die allermeisten davon haben nicht auf die Art gepasst, wie ich lerne und hätten mir mehr geschadet als irgendwas sonst. Nachfolgend kommen auch nur Tipps, ohne die ich mir (für mich (!)) ein erfolgreiches Jura-Studium schlicht nur schwer vorstellen kann

Lernen auf Verständnis: Interessanterweise stellt sich in der Examensvorbereitung heraus, dass die größten Lücken der meisten Studierenden im Stoff des ersten Semesters liegen. Das liegt nicht daran, dass der Stoff im 1. Semester so viel wäre oder so komplex. Vielmehr ist es im ersten Semester zunächst schwierig, den gehörten Stoff richtig einzuordnen, weil man schlicht noch nichts hat, in das man etwas einordnen könnte. In der Folge merkt man sich den Stoff mangels Einordnung und tieferem Verständnis auch schlechter. Jura ist ganz extrem auf Systemverständnis basiert. Das ist auch primär das, was im Staatsexamen abgeprüft werden wird. Dein Fokus sollte daher im ersten Semester darauf liegen, das besprochene Rechtsgebiet (ich tippe auf BGB AT; Strafrecht AT und Staatsorganisationrecht) jeweils in der Breite zu "verstehen". Insbesondere heißt das, zu verstehen (!), weshalb man welche Vorschrift an welcher Stelle prüft etc. und nicht plump (wie manche das zelebrieren) Fallkonstellationen und deren Lösung auswendig zu lernen. Das heißt: Wenn du an irgendeinem Punkt nicht erklären kannst, weshalb eine Vorschrift überhaupt und genau an dieser Stelle relevant wird, solltest du dir die Zeit nehmen, das zu verstehen. Ob du dann auch noch alle Meinungsstreitigkeiten zu Detailproblemen kannst ist in the long run egal. Das ist Auswendiggelerne und hast du im nächsten Semester ohnehin vergessen (für die Klausur solltest du die natürlich können, aber leg da keinen allzu großen Fokus drauf).

Lerne mit einem ähnlich leistungsstarken Lernbuddy: Das ist sehr charakterabhängig, ich hätte aber im Studium denke ich nicht die Leistung abrufen können, die ich abgerufen habe, wenn sich mein Lernbuddy und ich nicht gegenseitig konstant gepusht und motiviert hätten. Auch Arbeitsteilung ist in Jura sehr gut möglich. Da Jura ein Ausdauerstudium ist, empfiehlt sich das mE sehr.

Wiederholungsfähige Aufzeichnungen: Du wirst dich in der Examensvorbereitung (ggfs schon früher) hassen, wenn du von Vorlesungen etc Mitschriften anfertigst, die du dann nicht irgendwann schnell wiederfinden und damit lernen kannst. Fast alles, was du im ersten Semester lernst, ist bereits examensrelevant. Wenn du dir nicht später alles von Neuem erarbeiten willst, solltest du deine Aufzeichnungen so ordnen und systematisieren, dass du später noch etwas damit anfangen kannst (ich empfehle OneNote).

Brich das Studium ab, wenn es dir keinen Spaß macht. Mir macht Jura großen Spaß und selbst dann ist es noch anstrengend genug.

Arbeitsintensität: Ich hatte an mich sehr hohe Anforderungen an meine Leistung im Jura-Studium gestellt und hatte ab dem ersten Semester ca 10h/Tag in Jura investiert, um auf einen zweistelligen Schnitt zu kommen. Es gibt sehr sicher Personen, die mit weniger Arbeit auf dasselbe Ergebnis kommen, häufig ist das nicht. Wenn das Ziel "4 gewinnt" ist (auch völlig legitim), ist der Aufwand ganz wesentlich geringer. Jura macht aber mE mehr Spaß, wenn man die Materie tatsächlich verstanden hat, über die man dann in der Klausur schreibt. Der Aufwand dafür ist wesentlich höher, aber dann werdens auch mehr als 4 Punkte.

Wenn du an der Uni arbeiten willst: Arbeite in den Vorlesungen/kleineren Übungsgruppen (bei uns heißen die Propädeutische Übungen) mit, dadurch bekommt man easy HiWi-Jobs (wenn man dann noch keine schlechten Noten hat). (Allgemein sollte man v.a. in den Übungsgruppen mitarbeiten, dann muss man weniger nacharbeiten...)

Das dürfte erstmal alles sein; bei Fragen gerne melden :)

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Auf den ersten Blick würde ich so aufbauen, das Zitat mit verschiedenen Definitionen der Wahrheit zu untersuchen.

Den Grund versuche ich mal zu veranschaulichen: Definiert man "Wahrheit" beispielsweise als für jeden im Ergebnis subjektiv, stimmt die obige Aussage nur zum Teil. Denn steht für jede Person eine ganz subjektive Wahrheit fest und sieht man jede subjektive Wahrheit als richtig an, ist gar keine Anpassung des Systems erforderlich, damit alle Aussagen wahr sind. Denn dann wäre unabhängig von Systemanpassungen jede Sichtweise eine (subjektiv) richtige.

Offenbar definiert der Verfasser "Wahrheit" jedoch als Ergebnis objektiver Umstände, die für uns auch erkennbar sind. Denn nur dann ergibt es Sinn, dass er von einer Systemänderung spricht (die objektiv für uns erkennbar ist), die zur Änderung der Wahrheit führen würde. Das ginge nicht, wenn "Wahrheit" etwas ist, was von uns erkennbaren objektiven Umständen unabhängig wäre, da dann jede Systemänderung auf die Wahrheit keinen Einfluss hätte. Platon würde daher z.B. die genau gegenteilige Auffassung vertreten. In seinem Höhlengleichnis geht dieser ja meiner Erinnerung nach von einer Wahrheit aus, die für uns nicht wahrnehmbar ist. Wir könnten also im Sinne deines Zitats so viel am für uns wahrnehmbaren System ändern wie wir wollten, die letztliche (für uns nicht wahrnehmbare) Wahrheit (ichg glaube er nannte sie "Idee") würden wir nie herausfinden.

Es bietet sich daher mE für deinen Essay an, etwas ausführlicher als ich es gerade getan habe, zunächst umfassend darzustellen, welcher Wahrheitsbegriff dem Zitat vom Verfasser zugrunde gelegt wird. Im Anschluss kannst du schauen, welche alternativen Wahrheitsbegriffe es gibt und unter Anwendung dieser Definitionen herausfinden, ob das Zitat immernoch funktioniert. Abschließend könnte man überlegen, eine ganz persönliche Definition der Wahrheit herauszuarbeiten und darunter auch nochmal das Zitat zu überprüfen.

Man könnte btw auch vergleichend etwas politisch werden: Es heißt ja "Geschichte wird von den Siegern geschrieben." Geschichte wird von uns als "Wahrheit" über Vergangenes aufgefasst. D.h. wer die Geschichte schreibt, bestimmt in diesem Zusammenhang die Wahrheit. Auf das Zitat übertragen: Siegt Macht "A", wird das System iSd Zitats von Macht A bestimmt und einige Aussagen werden wahr oder unwahr. Siegt Macht "B" geschieht dasselbe, nur dass dieselben Aussagen einen anderen (Un)wahrheitsgehalt als bei Macht A erhalten könnten. Insofern führt eine Änderung des Systems zu unterschiedlichen Wahrheiten. Aber auch hier muss man wieder mit dem Begriff der "Wahrheit" aufpassen. Geht man mit Platon, könnte man hier gar nicht von zwei unterschiedlichen Wahrheiten für zwei unterschiedliche Szenarien (Macht A versus Macht B) sprechen, da es ja nur eine Wahrheit gibt. Platon würde wohl sagen, entweder Macht A oder Macht B oder keiner von beiden hat Recht. Je nach dem, was sich mit der tatsächlichen Wahrheit deckt.

Du merkst, es kommt letztlich darauf an, wie du Wahrheit definierst, deshalb würde ich mich dafür an verschiedenen Definitionen entlang hangeln (und das ganze etwas strukturierter darstellen als ich das hier in 10min konnte xD)

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Das folgende WS 22/23 wird mein siebtes Semester sein, ich habe also schon einen mehr oder weniger umfangreichen Erfahrungsschatz zum Jura-Studium. Zunächst mal ist es im Falle von Jura (zumindest an meiner Uni) ziemlich egal wie lange du brauchst. Eine ehemalige Arbeitskollegin von mir studiert mittlerweile im 14./15. Semester weil sie das Examen nicht während Corona schreiben wollte, dann hat sich das halt nach hinten gezogen. Es interessiert letztlich nicht, ob du ein Semester länger oder weniger lang gebraucht hast, es kommt nur darauf an, dass du am Ende einen guten Abschluss hinlegst. Das erreichst du nicht durch Tempo. Wenn du ein Semester nicht gut abschneidest ist das also vollkommen irrelevant.

Für die ersten Semester möchte ich dir aber eins an die Hand geben. Es spielt letztlich keine Rolle, wie viele Detailprobleme du dir aneignest (obwohl du sie für die jeweilige Klausur erstmal brauchen wirst). In ein paar Semestern hast du die alle vergessen, siehst das Detailproblem und denkst im besten Fall, dass du das irgendwo schon mal gehört hast. Viel wichtiger ist, dass du dir in den ersten Semestern ein wetterfestes Grundlagenverständnis aneignest. Damit meine ich nicht nur (aber auch) das Beherrschen des Gutachtenstils, sondern auch fachlich die Grundfesten der Rechtsgebiete aneignest. Im Zivilrecht z.B. wie und warum man die Ansprüche überhaupt so prüft wie man sie prüft, wie gliedert man Ansprüche, wie liest man sie aus dem Gesetz ab, sodass man sie nicht auswendig lernen muss etc. Das ist so viel mehr wert als alles Detailwissen, das du für die eine Klausur, die du verhaust evtl nicht drauf hattest.

Wenn du also das Gefühl hast, du hast dieses Verständnis aktuell noch nicht, dann liegt die Priorität darauf, sich Zeit zu lassen und sich das anzueignen. Du bereust es sonst in den höheren Semestern, in denen umfassende Klausuren kommen, bei denen man nur dann gute Punkte schreiben kann, wenn man nicht nur die auswendig gelernten Probleme erkennt, sondern diese auch systematisch richtig in den Klausuraufbau packen konnte. Dafür solltest du dir Zeit lassen.

Für familiäre Schwierigkeiten kannst du nichts. Aufgrunddessen nicht bestandene Klausuren sind daher nichts was in deinem Machtbereich liegen und daher m.E. nichts, worüber du dir Sorgen machen solltest. Das ist natürlich immer leichter gesagt als getan, eine Antwort werde und kann ich dir aber nicht geben.

Einen letzten Tipp will ich noch loswerden: Wenn du bei PÜs (bei uns heißen die jedenfalls so, gemeint sind die kleineren Einheiten, geleitet von Wissenschaftlichen Mitarbeitern, in denen Fälle besprochen werden) aktiv mitmachst, hast du eher eine Chance darauf, dass der PÜ-Leiter deine Fragen auch außerhalb der PÜ umfassend und verständlich beantwortet. So können übrigens auch Job-Gelegenheiten entstehen. Ich bin bei zwei Lehrstühlen tätig und habe den ersten davon von einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter angeboten bekommen, der mich aus der PÜ kannte. Also sofern du der Typ dafür bist, aktiv mitmachen wo es geht und den Zeitplan des Studiums nicht so ernst nehmen. Es gibt nicht so wahnsinnig viele Fristen, bis wann man was geschafft haben muss, bis dahin kann und sollte man sich Zeit lassen ;)

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Bei dem ganzen Halbwissen, hier mal mein Senf als Jurist: Es mag zwar sein, dass du gem. § 19 StGB strafmündig bist, aber du bist nach wie vor strafrechtlich ein Heranwachsender, wonach für dich überhaupt nur eine Jugendstrafe infrage kommt. Diese darf gemäß § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn aufgrund von schädlichen Neigungen oder schwere der Schuld Erziehungsmaßregelungen oder Zuchtmittel nicht mehr ausreichen. Wenn du nicht vorbestraft bist, ist das nicht ersichtlich. Generell ist im Jugendstrafrecht die Haft das absolut letzte Mittel bei sozusagen hoffnungslosen Fällen.

Falls es dich interessiert: Du hast durch deine Handlung mit einiger Sicherheit gem. § 146 Abs. 1 StGB wegen Geldfälschung strafbar gemacht. Darüber hinaus hast du dich gem. § 263 Abs. 1 StGB wegen Betrugs strafbar gemacht. Da dir aber nicht wirklich nachzuweisen sein wird, dass du wusstest, dass es sich um Falschgeld handelte oder du den Schein nicht doch von einem Dritten unbemerkt bekommen hast, brauchst du dir keine Sorgen machen. Es ist überhaupt so gut wie vollkommen ausgeschlossen, dass der Schein als Falschgeld enttarnt wird (je nach dem wie gut er gefälscht ist), bevor er nicht schon 5 Mal den Besitzer gewechselt hat. Dann ist er realistisch eh nicht mehr auf die zurückführbar.

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Leute ich habs gelöst. Hab das Spiel, das ich anfangs über CD runtergeladen hatte, deinstalliert und dann wieder über GOG Galaxy runtergeladen und installiert. Jetzt klappt alles wieder einwandfrei und sie leuchten wieder schön bunt.

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Also ich finde Laptop immer praktischer, da du falls du es brauchen solltest, auch wirklich gute Programme kaufen kannst. Ich denke nicht, dass apps aus dem App- oder Play Store ausreichen werden. Wegen schreiben: wenn du ein Tablett nimmst nimm auf jeden Fall eine Tastatur dazu!! Jedoch würde ich dir wirklich zu einem Laptop raten... (wirkt auch professioneller ;) )

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Du musst, wenn du ,,zum Einen" schreibst, auch ,,zum Anderen" schreiben. Da das hier nicht geht verwende sowas wie ,,zum Beispiel". Des weiteren wurden hier nicht deine Qualitäten aufgezeichnet. Schreib sowas wie: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich oder irgendsowas... am Ende würde ich schreiben: Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freue ich mich SEHR. Des Weiteren solltest du vermeiden mit ,,ich" anzufangen. Schreib solche Sätze am Besten nochmal um. Ansonsten finde ich deine Bewerbung sehr gut.

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Da ich nicht weiß, ob du einen Blutpenis (=schlaff:klein; steif: ca doppelt so lang) oder eine Fleischpenis (=schlaff: größer; steif: nicht VIEL größer als im schlaffen Zustand) hast kann ich dir sagen dass er im steifen Zustand so bei 14cm sein sollte. Wenn nicht wird er das bald sein. Übrigens das mit dem es kommt nicht auf die Länge an ist völliger Quatsch. Bei nem Winzling gibt's ja nich viel, was die Frau zu genießen hat. Wollte das nur mal eben klarstellen, damit man nicht voller Selbstbewusstsein mit nem Minidödel ins Schlafzimmer geht um dann die Reaktion der Freundin zu sehen... Das ist jetzt übrigens für die Männer mit kleinem Schwanz kein Go völlig geknickt ins Bett zu hüpfen! Das wär noch schlimmer. Einfach nicht stolz drauf sein um einem das Gewissen frei zu reden, aber mit WÜRDE tragen!

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Ich als Junge find das immer super weil man dann EINMAL nicht der depp ist der jemand anspricht sondern man anesprochen wird. Jungs finden es süß wenn mädchen direkt sind und nicht um den heißen Brei reden. Das zeugt von Selbstvertrauen was unfassbar wichtig ist! Also ohne Witz einfach hingehen und sagen hey ich find dich süß (oder wie auch immer), kann ich deine Nummer haben. FERTIG viel Erfolg!

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