Bricht das die Schweigepflicht?

1 Antwort

Jedenfalls gesetzlich besteht ggü Dritten nur eine Verschwiegenheitspflicht bezogen auf Geschäftsgeheimnisse (vgl. § 4 Abs. 2 GeschGehG). Was in dem Altenheim alles darunter fällt lässt sich abstrakt nicht beantworten (zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses siehe § 2 GeschGehG), aber solange diese Schwelle nicht überschritten wurde, kann er ausplaudern was er will. Illustrative Beispiele findest du hier: https://karrierebibel.de/schweigepflicht/#:~:text=Sofern%20nicht%20explizit%20anders%20geregelt,Sie%20auf%20der%20sicheren%20Seite.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Inkognito-Nutzer   26.09.2024, 15:29

Jo danke