![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Splittingverfahren = verheiratet. es werden die Einkommen nach Abzug der Werbungskosten zusammengerechnet (um es ganz vereinfacht auszudrücken) und darauf die Steuer berechnet.
Alternative: Antrag auf Einzelveranlagung von Ehegatten, dann versteuert jeder sein Einkommen. Aber wenn dein Mann viel mehr verdient ist im Regelfall die Erstattung höher wie bei der Einzelveranlagung.