Versteht jemand vllt die Antwort auf unseren Einspruch für die Steuererklärung?

4 Antworten

Du hast bei der Zusammenveranlagung in elster.de die Einkünfte der Ehefrau unterschlagen und deshalb ist die elster-Steuerberechnung evtl. falsch oder hatte deine Ehefrau keine Einkünfte?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne jetzt zu wissen wie ihr euren Einspruch begründet habt muss man hier ein wenig raten.

Vermutung: Einspruch weil Nachzahlung zu hoch

Ihr habt die Zusammenveranlagung gewählt und es ist zu einer satten Nachzahlung gekommen weil ihr in Steuerklasse 3/5 seid?

Denn versuche ich mal Licht ins Dunkel zubekommen:

in lhrer übermittelten Einkommensteuererklärung 2022 waren die Einkünfte der Ehefrau nicht erklärt.

Die Anlage N der Ehefrau war leer, was soweit grundsätzlich kein Problem ist das das FA die Daten vorliegen hat.

Aber:

Daraus ergibt sich in lhrer EIsterberechnung evtl. eine Erstattung.

Wenn deine Frau Einkünfte hat und diese nicht berücksichtigt werden, so verfälscht das natürlich die Berechnung laut elster.de

Durch die Wahl der Steuerklassen 3/5 kommt es haufig zu einer Nachzahlung.

Ich hoffe das ist selbst erklärend?!

Da Sie jedoch die Zusammenveranlagung beantragt haben, sind die Einkünfte einzubeziehen

Bei der Zusammenveranlagung sind sowohl deine als auch die Einkünfte deiner Frau zu berücksichtigen.

Dadurch erfolgte der Ansatz der Splittingtabelle.

Es findet das Ehegattensplitting statt.

Der Gegenpart wäre die Einzelveranlagung, hier würde man nur deiner Einkünfte berücksichtigen, dazu kann es durchaus dazu kommen das du eine hohe Erstattung erhalten könntest
ABER: Deine Frau ist dann ebenfalls zur Abgabe verpflichtet und dort kann es dann ziemlich wahrscheinlich zu einer sehr empfindlichen Nachzahlung kommen.

Ob Sie dabei privatrechtlich Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart haben hat darauf keinen Einfluß

Familien und Privatrecht haben hier keinen Einfluss auf das Steuerrecht.

Gebt ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab so seit ihr beide grundsätzlich auch zusammen Schuldner für die zu zahlende Einkommensteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Johannaina 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 10:24

Wieso aber haben wir das splitting wenn mein mann viel mehr verdient als ich. Wie entscheidet sich das ?

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anTTraXX  03.07.2024, 10:30
@Johannaina

Weil der Splittingtarif der Standardtarif für Eheleute ist.

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Johannaina 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 09:24

Hallo, vielen Dank für die Erklärung. Ich bin die Frau und mein Einkommen haben wir mit angegeben, so wie immer. Deshalb verstehe ich das ja nicht. Dann werde ich wohl nochmal anrufen müssen.

Danke Nochmal

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anTTraXX  03.07.2024, 09:26
@Johannaina

Ok.

Naja das FA wird sich das nicht ausdenken.

Vergleicht doch mal die von euch erklärten Werte über die Einkünfte und das was im Bescheid steht.

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Splittingverfahren = verheiratet. es werden die Einkommen nach Abzug der Werbungskosten zusammengerechnet (um es ganz vereinfacht auszudrücken) und darauf die Steuer berechnet.

Alternative: Antrag auf Einzelveranlagung von Ehegatten, dann versteuert jeder sein Einkommen. Aber wenn dein Mann viel mehr verdient ist im Regelfall die Erstattung höher wie bei der Einzelveranlagung.

Geht glaube ich darum, ob ihr Ehegatten-Splitting habt oder nicht. Laut Finanzamt habt ihr das wohl, ohne würdet ihr aber evtl. eine Erstattung bekommen.


Johannaina 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 10:21

Normal lohnt sich das splitting für uns ja nicht da ich viel weniger verdiene als mein Mann. Wie kann man das entscheiden ob man es hat oder nicht?

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Destranix  03.07.2024, 10:21
@Johannaina

Da kenne ich mich nicht aus. Im Zweifelsfalle lasst ihr euch beraten von einem Finanzberater.

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anTTraXX  03.07.2024, 09:10

Zumindest bei einem der beiden

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