Wir haben Einspruch für unsere Steuererklärung eingelegt, es könnte auch sein, dass uns ein Fehler unterlaufen ist. Das haben wir dann als Antwort bekommen, leider verstehe ich diesen Text nicht:

in lhrer übermittelten Einkommensteuererklärung 2022 waren die Einkünfte der Ehefrau nicht erklärt. Daraus ergibt sich in lhrer EIsterberechnung evtl. eine Erstattung. Durch die Wahl der Steuerklassen 3/5 kommt es haufig zu einer Nachzahlung. Da Sie jeoch die Zusammenveranlagung beantragt haben, sind die Einkünfte einzubeziehenDadurch erfolgte der Ansatz der Splittingtabelle. Ob Sie dabei privatrechtlich Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart haben hat darauf keinen Einfluß.