Veranlagung Ehepartner Steuer?

3 Antworten

muss ich mich einzeln veranlagen oder doch zusammen und seine Daten mit eingeben?

Das ist euer Wahlrecht. Das könnt ihr euch gemeinsam aussuchen. Da gibt es keine Vorschrift, was ihr wählen müsst.

Gebt ihr eine gemeinsame Erklärung ab, werdet ihr zusammen veranlagt, § 26 Abs. 2 S. 2 EStG. Dann müssen auch die Werte von beiden in eine Erklärung.

Gebt ihr jeder eine einzelne Erklärung ab, werdet ihr getrennt veranlagt, § 26 Abs. 2 S. 1 EStG. Dann gibst du nur deine Werte in deiner Erklärung ein und dein Mann seine Werte in seiner Erklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nein, nicht das Finanzamt entscheidet, sondern ihr. Ich würde dir trotzdem raten deine Daten auch an das Büro zu geben, denn die sehen was günstiger ist für Euch

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das Büro es für deinen Mann macht, kannst du nur eine Einzelveranlagung machen. Oder das Büro macht die Erklärung für euch beide.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung