Nach Exmatrikulation erneut immatrikulieren?

Hallo,

ich hätte eine etwas seltsame Frage die etwas länger geht:

Ich studiere momentan Grundschullehramt und werde exmatrikuliert, wenn ich bis zum Ende dieses Semesters nicht auf eine bestimmte Anzahl von Punkten komme. Leider ist eine sehr gute Freundin von mir letztes Jahr gestorben und ich habe daher in einem Semester überhaupt keine Prüfungen belegt. Ich habe nun Angst, bei einer Prüfung durchzufallen, da ich unter Zeitdruck stehe und mehrere Prüfungen antreten muss.

Nun habe ich erfahren, dass Stundenden Punkte von anderen Studiengängen anrechnen lassen können. Da die meisten Module von den beiden Studiengängen Grundschullehramt und Sekundarstufe 1 identisch sind, würde mich folgendes interessieren:

Wenn ich den Eindruck bekomme, die Prüfungen nicht zu schaffen und mich kurz vor der Prüfungsphase exmatrikuliere und dann im kommenden Semester für den Studiengang Sekundarstufe 1 bewerbe, könnte ich theoretisch ca zwei Semester lang studieren und die nötigen Punkte sammeln (da stehe ich nämlich nicht unter einem Zeitdruck und muss nicht 8 Prüfungen in einem Semester antreten). Im Anschluss würde ich mich exmatrikulieren und erneut für das Grundschullehramt bewerben. So könnte ich Punkte von dem vorherigen Studiengang anrechnen lassen und habe die nötige Punktzahl erreicht.

Mir ist bewusst, dass das Zeitverschwendung wäre, dennoch würde es mich interessieren, ob das klappt. Ich Danke euch im Voraus.

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Anzeigen auf Ebay trotz Abholung?

Hallo,

hier sind zwar viele Fragen über das Thema welches in meinem Fragetitel steht, aber die anderen Antworten konnten mir nicht weiterhelfen.

Ich habe gestern ein iPhone verkauft und der Käufer hat es bei mir abgeholt und sich es davor angeschaut. Nach 5 Stunden kam diese Nachricht: (siehe Foto).

Ich verstehe nicht wie das Display plötzlich „abgegangen“ ist denn davor hatte es nie ein solches Problem. Jetzt meint der Käufer, dass ich ihm entweder sein komplettes Geld zurückerstatte und das Handy zurücknehme, oder dass ich ihm nochmal 80€ für die Reperatur gebe.

Ich möchte dies nicht tun denn woher kann ich wissen, dass der Käufer das Handy nicht einfach fallen gelassen hat bzw. selbst kaputt gemacht hat?

  1. Habe ich alle Macken in der Beschreibung festgelegt gehabt.
  2. Hat die Person es selbst abgeholt und hat es sich auch angeschaut
  3. Steht auf Ebay auch, dass eine Zurückerstattung kein Muss ist (siehe Foto).

Zudem meint der Käufer plötzlich, dass es sich nicht um ein original Display handelt und ich ihm hätte angeben müssen, woher ich das Handy davor gekauft habe. Er hat mich sowas nicht gefragt und mir ist auch gar nicht eingefallen sowas zu erwähnen. Außerdem wusste ich nicht, dass das Display anscheinend fake ist denn ich hatte es selbst damals von Ebay, aber habe es problemlos genutzt.
Ich finde es ziemlich komisch, dass das Display „plötzlich“ abgegangen ist.

Hätte er gute Chancen bei einer Anzeige? Und sollte ich vielleicht vor Ihm zur Polizei gehen und mich informieren lassen?

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